Original von stillermitleser
Für eine E-Ameise braucht man auch ein Staplerschein, glaubt man auf den ersten Blick auch nicht. Ich denke es ist wie in den meisten Fällen: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter und Übung macht den Meister.
Edit: Wurstfinger![]()
Hm stillerleser, das Dingsda heißt Führerschein für Flurförderfahrzeuge.
Ist der Führerschein für Gabelstapler-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben? Wenn ja, durch welches Gesetz? Gibt es Ausnahmeregelungen?
Antwort :
Für Unternehmer und Beschäftigte in Betrieben gilt die UVV ”Flurförderzeuge” (VBG 36), in § 7 Abs. 1 wird bestimmt: Mit dem selbständigen Steuern von Gabelstaplern dürfen nur Personen beauftragt werden, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muß vom Unternehmer schriftlich erteilt werden. Diese Grundsätze finden Anwendung auf Auswahl, Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern gemäß der ZH 1/554. Ausnahmeregelungen sind nicht bekannt. (Stand: 16.10.1998)
Damit kannst die BG ärgern.


Für Portalkräne brauchst den Kranschein.