Die Rechnung kommt ggf. im nächsten Jahr...
Das KuG wird den AN ohne Abzüge - wie Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge - ausbezahlt. Allerdings unterliegt es sowie weitere Lohnersatzleistungen, wie z.B. Das ArbG I, das Krankengeld oder das Übergangsgeld, dem Progressionsvorbehalt.
All diese Sozialleistungen sind im Grunde steuerfrei, der Bezug führt aber zu einer Erhöhung des Steuersatzes, der auf die sonstigen Einnahmen des Steuerpflichtigen - bzw. bei Zusammenveranlagung auch seines Ehegatten - zur Anwendung kommt. Je höher die Einnahmen sind, umso höher ist auch die Steuerlast. Die Berechnung erfolgt erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, also frühestens im Folgejahr. Ob evtl. eine getrennte Veranlagung Vorteile bringt, um die Nachbelastung zu minimieren, sollte gepfrüft werden.
!!! Firmenchefs, die KuG "fahren" müssen, sollten betroffene Mitarbeiter auf mögliche Steuernachzahlungen im kommenden Jahr hinweisen.
Das KuG wird den AN ohne Abzüge - wie Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge - ausbezahlt. Allerdings unterliegt es sowie weitere Lohnersatzleistungen, wie z.B. Das ArbG I, das Krankengeld oder das Übergangsgeld, dem Progressionsvorbehalt.
All diese Sozialleistungen sind im Grunde steuerfrei, der Bezug führt aber zu einer Erhöhung des Steuersatzes, der auf die sonstigen Einnahmen des Steuerpflichtigen - bzw. bei Zusammenveranlagung auch seines Ehegatten - zur Anwendung kommt. Je höher die Einnahmen sind, umso höher ist auch die Steuerlast. Die Berechnung erfolgt erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, also frühestens im Folgejahr. Ob evtl. eine getrennte Veranlagung Vorteile bringt, um die Nachbelastung zu minimieren, sollte gepfrüft werden.
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Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Im Gegensatz zu den Menschen benötigen Reifen immer etwas Profil
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