Also ich frag mich ob das rechtens ist was hier in den AGB steht. Was haltet ihr davon?
Auszug :
8. Mahnung
Der Nutzer verpflichtet sich bei verspäteter Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Mahnung zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9. Haftung
Für Schäden des Nutzers haftet die kurier-zentrale.de nur, sofern dieser oder ihren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Fahraufträge
Bei Fahraufträge die über die kurier-zentrale.de abgerechnet werden, erfolgt die Zahlung durch die kurier-zentrale.de nach der Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber. Eine Vorleistung durch die kurier-zentrale.de ist ausgeschlossen.
Also der punkt 8 und 10 ist hier interessant. 30 € für ne Mahnung sit ganz schön deftig aber noch interessanter ist Punkt 10 - Wenn der mit seinen Kunden ein Zahlungsziel von 1 Jahr ( gut ist übertrieben aber nur mal angenommen) ausmacht bekommt der Unternehmer sein Geld nach 1 Jahr oder was ?? Und wenn sein Kunde gar nicht zahlt dann gibts nichts ????
Bin der Meinung dass eine solche Klausel mehr als Sittenwidrig ist....
Auszug :
8. Mahnung
Der Nutzer verpflichtet sich bei verspäteter Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Mahnung zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9. Haftung
Für Schäden des Nutzers haftet die kurier-zentrale.de nur, sofern dieser oder ihren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Fahraufträge
Bei Fahraufträge die über die kurier-zentrale.de abgerechnet werden, erfolgt die Zahlung durch die kurier-zentrale.de nach der Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber. Eine Vorleistung durch die kurier-zentrale.de ist ausgeschlossen.
Also der punkt 8 und 10 ist hier interessant. 30 € für ne Mahnung sit ganz schön deftig aber noch interessanter ist Punkt 10 - Wenn der mit seinen Kunden ein Zahlungsziel von 1 Jahr ( gut ist übertrieben aber nur mal angenommen) ausmacht bekommt der Unternehmer sein Geld nach 1 Jahr oder was ?? Und wenn sein Kunde gar nicht zahlt dann gibts nichts ????
Bin der Meinung dass eine solche Klausel mehr als Sittenwidrig ist....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hsl ()



Jetzt ist mir ja ein Name rausgerutscht, den man garnicht nennen darf! 
vielleicht ist es gar keine Frachtenbörse .... vielleicht ist es der genannte ... Kollege (dessen Namen hier nicht gesagt werden darf) - und hat sich nur getarnt