Hallo,
ich habe in meinem Vertrag folgendes drin stehen:
"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die vom AN einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich dabei entsprechend der nach dem Gesetz für die Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist vorgesehene Verlängerungen."
Mein Vetrag wurde zum 1.2.10 geschlossen, aber ich habe eine Betriebszugehörigkeit seit 1998 in dem Betrieb.
Kann mir jemand sagen wie meine Kündigungsfrist ausschaut?
Vielen Dank schon mal vorab
ich habe in meinem Vertrag folgendes drin stehen:
"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die vom AN einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich dabei entsprechend der nach dem Gesetz für die Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist vorgesehene Verlängerungen."
Mein Vetrag wurde zum 1.2.10 geschlossen, aber ich habe eine Betriebszugehörigkeit seit 1998 in dem Betrieb.
Kann mir jemand sagen wie meine Kündigungsfrist ausschaut?
Vielen Dank schon mal vorab