Kündigungsfrist

    • RE: Kündigungsfrist

      @ Speedup

      § 12 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Das Arbeitsverhältnis ist nach Beendigung der Probezeit unbefristet. Es kann Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. d. Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Soweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer in Ruhestand tritt, spätestens jedoch mit Vollendung des 60. Lebensjahres.


      Hoffe es hilft weiter

      Gruß
      Michaelsen
    • hallo,

      ich habe eigentlich die selbe frage.

      nur ist bei mir der manteltarif bayern(!) maßgebend. ich bin mir nimmer sicher, aber ich glaube dort gelesen zu haben, daß es 2 wochen zum 1. oder zum 15. des monats sind?

      bin nichtmal 1 jahr in der firma und könnte in einen anderen berufszweig wechseln, das wäre für mich eine riesen chance. allerdings befürchte ich, daß die neue firma mich schon in etwa 2 wochen haben will. was nu?

      danke schonmal
    • Original von XBOX360
      hallo,

      ich habe eigentlich die selbe frage.

      nur ist bei mir der manteltarif bayern(!) maßgebend. ich bin mir nimmer sicher, aber ich glaube dort gelesen zu haben, daß es 2 wochen zum 1. oder zum 15. des monats sind?

      bin nichtmal 1 jahr in der firma und könnte in einen anderen berufszweig wechseln, das wäre für mich eine riesen chance. allerdings befürchte ich, daß die neue firma mich schon in etwa 2 wochen haben will. was nu?

      danke schonmal


      Sei gegrüßt XBOX360 im Forum.

      Was steht im Arbeitsvertrag???

      Du kannst im Gegeseitigen Einvernehmen die Arbeitsstelle kündigen, also Auflösungsvertrag.
    • hallo granitteufel,

      dankeschön.

      wie in gegens. einv.? was heißt das?

      im arbeitsvertrag steht nur unter vertragsgrundlagen .....
      es gilt der manteltarifvertrag für gew. arbeitnehmer des speditions und transportgewerbes in bayern.

      ich suche nach einer möglichkeit bereits nach 2 wochen raus zu kommen. ich bin mir nicht sicher ob ich lt. dem manteltarif bayern nicht schon nach 2 wochen raus kann. bin seit juli 2008 dort beschäftigt.

      danke für die schnelle antwort :)

      viele grüße

      ps: vielleicht wäre ja mein derzeitiger arbeitgeber garned so böse wenn ich sage "2 wochen zum 15. des monats" wegen der wirtschaftslage ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von XBOX360 ()

    • Moin,

      rede doch einfach mal mit deinem Chef. Wenn er einverstanden ist, kann das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag jederzeit beendet werden. Die Regelungen im Tarifvertrag spielen dann keine Rolle.

      Hoffe dir geholfen zu haben.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von xarrion ()

    • Original von xarrion
      Moin,

      rede doch einfach mal mit deinem Chef. Wenn er einverstanden ist, kann das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag jederzeit beendet werdem. Die Regelungen im Tarifvertrag spielen dann keine Rolle.

      Hoffe dir geholfen zu haben.


      das hast du xarrion.

      vielen dank schonmal. ihr habt mir schon geholfen, dank.

      mein chef hat mir ja schonmal gesteckt, daß er von mir eine aussage zur kündigung brauche, da er einen nachfolger in der schublade hätte. von daher ......

      schöne ostern