Kündigung wegen Führerscheinentzug

    • Kündigung wegen Führerscheinentzug

      Hallo liebe Gemeinde!

      Wie seht Ihre das bzw. gibt es hier rechtliche Grundlagen:

      Fahrer wurde mit über 2 Atü auf dem Kessel aufgehalten und natürlich ist der Lappen weg.

      Ist eine fristlose Kündigung möglich bzw. hat AN Anspruch auf Anfindung, da er seit mehr als 10 Jahren in der Firma beschäftigt ist?

      Eine Abmahung erhielt er noch nie, da dieses Propblem bei Ihm nicht aufgetreten bzw. nicht aufgefallen ist.

      Danke für eure hoffentlich hilfreichen Antworten.
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • Moin,

      ein striktes Alkoholverbot bei Ausübung seiner Fahrertätigkeit dürfte bei einem BKF ohnehin im Arbeitsvertrag geregelt sein. Das Verhalten des Fahrers stellt somit auf jeden Fall eine zumindest grob fahrlässige Verletzung seiner Obliegenheit dar.
      Soweit mir bekannt ist, rechtfertigt eine derartige Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung, ohne daß es einer vorherigen Abmahnung bedarf.

      Entsprechende Gerichtsentscheidungen sollten im Netz zu finden sein.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Die Kündigung eines Mitarbeiters wegen Verlust des Führerscheins

      Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Dabei ist grundsätzlich unerheblich, worauf die Entziehung beruht. Es kann also nicht nur die Entziehung nach einer privaten Trunkenheitsfahrt, sondern auch der Führerscheinverlust etwa bei einer Minderung der Sehfähigkeit ausreichen, um einen Kündigungsgrund darzustellen.

      Voraussetzung ist jedoch, daß die Haupttätigkeit nicht ohne ein Auto ausgeübt werden kann. Das Autofahren muß aber nicht den alleinigen Inhalt der Tätigkeit ausmachen (BAG Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -). In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht sogar die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers nach Führerscheinentzug gebilligt.


      @ribs, früher konnte man die sache für den betroffenen lindern, aber die an anstallt aus nbg macht heute probs. wenn er guter fahrer ist fristlos kündigen, eventuell resturlaub und urlaubsgeld als abfindung auszahlen.

      ihm in aussicht stellen, wenn er den schein wieder hat und sein alc problem im griff hat eine wieder einstellung.

      wenn 0815 fahrer fritlos und aus die maus.
    • Also ich bin der Ansicht man könnte diesen Fahrer sogar fristlos kündigen.
      Wenn bei uns einer aufm Bock mit 2 Promille erwischt werden sollte, der hat in jedem Fall versch.... und bekommt die Fristlose.
      Steht auch im Arbeitsvertrag. 40t besoffen lenken... . Kein Chance. :cursing: :pinch:

      Ansonsten sagt das Urteil von Grantiteufel ja schon alles.
      "Wenn die Könige bauen, haben die Kärrner zu tun." (Friedrich Schiller)

      Peer Steinbrück: "Eine gute Grundlage ist die Voraussetzung für eine solide Basis." :thumbsup:

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    • ich würd ihm auch fristlos kündigen ABER ob das rechtens ist kann ich nicht sagen, wenn sich herausstellt das er alkoholkrank ist hast du vielleicht schlechte karten, weiterhin könnte sich die frage stellen, wie du es kontrollierst das deine fahrer keinen alk währen der arbeit trinken, hierzu bist du sogar verpflichtet dies nachweisbar zu machen, deswegen gibt`s in der svg etc. sogar richtige alkomaten zu kaufen. alles in allem eine heikle sache
    • @Ribs: Ich weiß ja nicht wieviel Leute bei euch beschäftigt sind, aber bis zu einer bestimmten Anzahl kann man ja ohne Angabe von Gründen kündigen.

      Gruß ralf
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • Na ja, ist bestimmt weit über der Anzahl von Mitarbeieter!

      Wenn es ein Alc ist dem merkt man es nicht an, da kannst dann jeden auf alc. kontrolieren!

      Es sei denn ihr begrüßt euere Fahrer auf Franzmann Art! Küsschen hier, Küsschen da!

      Schlecht ist wenn man ab und zu mit den Fahrern eine Feier macht!