Kündigung VOR Arbeitsbeginn

    • Kündigung VOR Arbeitsbeginn

      Moin,

      das Leben wird einfach nicht langweilig. Ich brauche Euren Rat zu folgendem Sachverhalt:

      Arbeitsvertrag von beiden Parteien unterschrieben
      Arbeitsbeginn 1. des Monats
      Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit
      TELEFONISCHE Kündigung 4 Tage vor dem ersten Arbeitstag

      So nun die Frage nach dem richtigen Verhalten aus Sicht des Arbeitnehmers!

      Vertragsgemäß zum Arbeitsbeginn antreten?


      Gruß
    • Lenkzeit schrieb:

      Moin,

      das Leben wird einfach nicht langweilig. Ich brauche Euren Rat zu folgendem Sachverhalt:

      Arbeitsvertrag von beiden Parteien unterschrieben
      Arbeitsbeginn 1. des Monats
      Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit
      TELEFONISCHE Kündigung 4 Tage vor dem ersten Arbeitstag

      So nun die Frage nach dem richtigen Verhalten aus Sicht des Arbeitnehmers!

      Vertragsgemäß zum Arbeitsbeginn antreten?


      Gruß

      Wer hat gekündigt?
      Es sind nur schriftiche Kündigungen wirksam,auch vor Arbeitsantritt!
      Und die Kündigungsfrist in der Probezeit muß eingehalten werden(Vertragsstrafe)! Das beste ist natürlich wenn tägiche Kündigung in der Probezeit vereinbart ist,das beste natürlich wenn AN gekündigt hat!
      Würde ich mit Ag absprechen!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • ich würde sagen




      hast ja rechtzeitig telefoniert. Der neue AG hat damit die Möglichkeit ( bei geplanter Tour ) für Ersatz zu suchen.

      hatten wir in der Fa auch schon. Montag Arbeitsbeginn mit geplanter FV-Wochentour und der Typ sagt Sonnabend telefonisch ab. Da fuhren wir zum Glück noch komplett analog.

      Ansonsten, steht was dazu im Arbeitsvertrag ?


      Was ist eigentl passiert ? kannst ja im anderen Thread weiterposten ^^
    • Lenkzeit schrieb:

      Kündigung erfolgte telefonisch durch AG.


      Ungültig !!!ist lt.Arbeitsvertrag überhaupt eine Kündigung mögich?
      Also wenn in der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist vereinbart sind dann beginnt die Frist zum 1.10 erst zu laufen.(Beginn des AV)
      Ich würde zum Arbeitsgericht gehen und klagen braucht man keinen Anwalt und kostet nichts!
      Lasse dich nicht verarschen! Der soll sich das vorher überlegen und telefonisch geht gar nix.


      Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mister T. ()

    • hat mir von seinem "Probearbeitstag" erzählt, hab ihm ein paar Tipps gegeben worauf er achten muss, weil ich da schon gedacht habe, dass der AG ein fauler Apfel sein könnte und hat sich mit dem heutigen Post von Lenkzeit bestätigt. Er hat vermutlich bemerkt, dass er keinen Hohlkopf vor sich hat.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • @ Lenkzeit

      habe einen fast ähnlichen Fall persönlich Anfang dieses Jahres erlebt. Fall liegt mittlerweile beim Arbeitsgericht in der 2. Instanz. In der Güteverhandlung hat mein Ex-AG den Vergleichsspruch abgelehnt - machen wir also weiter zu erhöhten Konditionen :D

      Fakt: gehe am 01. wie vereinbart zur Arbeit und warte ab, was passiert. Arbeitsvertrag muß zwingend schriftlich nur bei befristetem Verrag gemacht werden. Wenn du deine Arbeitskraft pünktlich zur Verfügung stellst, dann muß der AG reagieren. Wenn er dich in den Betriebsräumen rumführt bzw. Differenzen vor Zeugen im Büro zu klären versucht, dann hast du fast gewonnen. Kündigungsfristen in der Probezeit, auch wenn vereinbart, können u.U. ausgehebelt werden - du benötigst dann einen kompetenten Anwalt und eine gute Rechtsschutzversicherung.

      Viel Glück.
    • Mister T. schrieb:

      Lenkzeit schrieb:

      Kündigung erfolgte telefonisch durch AG.


      Ungültig !!!ist lt.Arbeitsvertrag überhaupt eine Kündigung mögich?
      Also wenn in der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist vereinbart sind dann beginnt die Frist zum 1.10 erst zu laufen.(Beginn des AV)
      Ich würde zum Arbeitsgericht gehen und klagen braucht man keinen Anwalt und kostet nichts!
      Lasse dich nicht verarschen! Der soll sich das vorher überlegen und telefonisch geht gar nix.


      Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform

      Stimmt nicht ganz!

      Wenn eine Probezeit vereinbart wurde geht das >BAG davon aus das es wo möglich nicht um eine länger Zusammenarbeit handelt und die Kündigungszeit beginnt mit dem Tag der Zustellung!

      Ist eine Festanstellung vereinbart, dann mit dem Tag in dem die Arbeit auf genommen werden sollte!

      Jedenfalls, ich würde den Stolz haben und nicht hin gehen!


      Da bestimmt im AV steht LKW Fahrer und dazu gehört auch Wagenpflege!

      Wenn einer drauf bestehen würde die Kündigungszeit zu arbeiten, würde er jeden Tag am Hof sein Geld verdienen!

      @Isegrim, in der Probezeit und bei kleinen Unternehmen, bedarf es keiner Begründung!

      Wenn einer 10 Jahre da war in einer kleinen Firma, kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen oder der vereinbarten Kündigungszeit!

      Da gibt es auch keine soziale Auswahl! Da musst du nicht den Pflegefall behalten und den guten rauswerfen wenn reduziert wird!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 5 ()

    • Es war, falsch es ist, ein unbefristeter AV mit 6 Monaten Probezeit.

      Ich bin stolz! Allerdings habe ich mich auch belesen was es für rechtliche Folgen haben kann den, wie oben genannt mMn gültigen , AV nicht zu erfüllen. Den Fehler möchte ich nicht machen..... das mit dem Beweisen ist so eine Sache... mal gucken was mir dazu einfällt.
      Die Mitarbeiter kann ich nicht verwerten, selbst einen mitbringen.. wie sieht das aus?!? und das würde ich auch schnell umgehen können wenn ich der AG wäre.

      Die Frage ist was mache ich wenn ich weder etwas schriftliches erhalte, davon gehe ich derzeit aus, da der AG die Auffassung hat das das kein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist.

      Hier bin ich für Tips und Anregungen offen und dankbar
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Mister T. schrieb:

      Lenkzeit schrieb:

      Kündigung erfolgte telefonisch durch AG.


      Ungültig !!!ist lt.Arbeitsvertrag überhaupt eine Kündigung mögich?
      Also wenn in der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist vereinbart sind dann beginnt die Frist zum 1.10 erst zu laufen.(Beginn des AV)
      Ich würde zum Arbeitsgericht gehen und klagen braucht man keinen Anwalt und kostet nichts!
      Lasse dich nicht verarschen! Der soll sich das vorher überlegen und telefonisch geht gar nix.


      Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform

      Stimmt nicht ganz!

      Wenn eine Probezeit vereinbart wurde geht das >BAG davon aus das es wo möglich nicht um eine länger Zusammenarbeit handelt und die Kündigungszeit beginnt mit dem Tag der Zustellung!

      Ist eine Festanstellung vereinbart, dann mit dem Tag in dem die Arbeit auf genommen werden sollte!

      Jedenfalls, ich würde den Stolz haben und nicht hin gehen!


      Da bestimmt im AV steht LKW Fahrer und dazu gehört auch Wagenpflege!

      Wenn einer drauf bestehen würde die Kündigungszeit zu arbeiten, würde er jeden Tag am Hof sein Geld verdienen!

      @Isegrim, in der Probezeit und bei kleinen Unternehmen, bedarf es keiner Begründung!

      Wenn einer 10 Jahre da war in einer kleinen Firma, kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen oder der vereinbarten Kündigungszeit!

      Da gibt es auch keine soziale Auswahl! Da musst du nicht den Pflegefall behalten und den guten rauswerfen wenn reduziert wird!


      Mag sein ,es gibt aber in D keine Telefon und E-Mailkündigungen.! Und was hat das mit Stolz zu tun andere Leute kündigen lassen und dann Den vertrag unter den Tisch fallen zu lassen,gibt ja auch Leute die auf das Geld das Sie erarbeiten angewiesen sind ?( Man kann auch nur um den Typen zu ärgern z.b 2 Wochen gelb nehmen finde ich in so einem Fall nur gerecht! Und wenn das ganze noch 3 Monate Sperre beim Alg nach sich zieht dann würde ich durch alle Instanzen gehen incl.TV :D :D
      B...D Zeitung gefundenes Fressen momentan ist sowieso das Thema Niedriglohn und Rente angesagt,also warum nicht ein bißchen legale Geschäftsschädigung betreiben!! ;) :D
      Und wie du schon geschrieben hast Kündigungsfrist beginnt mit der (schriftlichen) Zustellung!! 8)
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D

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