KÜndigungsfrist

    • Hallo,

      die gesetzlichen Kündigungsfristen ( aus sicht des Arbeitgebers ) sind folgendermassen:

      Beschäftigungszeit Kündigungsfrist

      Probezeit 2 Wochen
      0-2 Jahre 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.
      2-5 Jahre 4 Wochen zum Monatsende
      5-8 Jahre 2 Monate
      8-10 Jahre 3 Monate
      10-12 Jahre 4 Monate
      12-15 Jahre 5 Monate
      15-20 Jahre 6 Monate
      über 20 Jahre 7 Monate ( Maximal )

      Verkürzte Kündigungsfristen die in Arbeitsverträgen vereinbart werden sind unzulässig es sei denn es ist im Tarifvertrag so vereinbart.


      Aus der Sicht des Arbeitnehmers gilt unabhängig von der Beschäftigungszeit immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.des Monats.

      Verlängerungen der Kündigungsfrist sind zulässig. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

      Ich hoff ich konnt dir weiterhelfen. Solche Informationen findest du zu hauf im Internet. Googel macht frei ! :D

      Google Suche "Kündigungsfrist" erster Treffer : jobware.de/ra/js/ku/2.html

      gruß Ingoo