Kosmetische Operation ? Lohnfortzahlung ?

    • RE: Kosmetische Operation ? Lohnfortzahlung ?

      Original von Jupiter
      Hallo Kollegen,


      folgende Sachlage: Vor eineigen Jahren hat sich meine Fahrer untenrum beschneiden lassen, war damals so 2 Wochen Krank, ich hab weitergazahlt.


      Jetzt hat er ne neue Gräte am laufen, und läßt unten wieder flicken. 3 Wochen Gelben Urlaubsschein.

      Mal ganz ehrlich, sehe eigentlich nicht ein wieso ich den Spaß bezahlen soll. Wie ist die Gesetzeslage ? Ist ja n u nicht lebensnotwendig, hat ja auch schon 2 Kinder mit der Ex....


      bin mal gespannt .....


      nu sitz ich im LKW weil er sich die Pfeife richten läßt 8o


      Du hast Probleme :D :D :D , mal ganz im Ernst - das wäre genauso wenn ich 45 Jahre , jetzt mit einer jüngeren Frau - z.B. 30 Jahre , nochmal zwei Kinder bekommen würde , das ist dann mein Problem ....

      Allerdings :


      jede art des fernbleibens von der arbeit kann für den arbeitgeber teils schwerwiegende folgen haben. deinen ärger kann man somit verstehen. jedoch sollte sich auch ein arbeitgeber nicht zu einer falschbeurteilung hinreißen lassen, wenn ihm zum zeitpunkt der gemeldeten arbeitsunfähigkeit nicht alle fakten bekannt sind.

      grundsätzlich muss der arbeitgeber über diagnosen, die zur arbeitsunfähigkeit führen, nicht informiert werden. ausnahmen gibt es, jedoch möchte ich auf diese jetzt nicht eingehen, weil sie mit der hier genannten sache nichts zu tun haben.

      im vorliegenden fall unterzieht sich der arbeitnehmer einer operation, die grundsätzlich keine kassenleistung ist. falsch ist der ansatz des arbeitgebers zu vermuten, dass es sich hierbei um eine schönheits-op handelt.

      nach den arbeitsunfähigkeitsrichtlinien liegt u.a. dann keine arbeitsunfähigkeit vor

      – bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen

      im vorliegenden fall wird eine implantatbehandlung der herkömmlichen zahnärztlichen leistung vorgezogen. diese behandlung erfolgt jedoch auf grund eines zahnbefundes. darüber hinaus entstehen daraus komplikationen, die eine weitere behandlungsbedürftigkeit unterstellen lassen.

      mitnichten kann also davon ausgegangen werden, dass der arbeitnehmer selbst schuld an seiner arbeitsunfähigkeit ist.

      leider dient dieses denken nicht wirklich einer vertrauensvollen zusammenarbeit zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber.

      und schlussletztlich sollte man sich fragen, wo eine selbstverschuldete arbeitsunfähigkeit beginnt und wo sie aufhört?

      - beinbruch im sportverein
      - handverletzung im garten
      - übergewicht durch fehlernährung

      und und und...

      Ich hoffe das hilft dir weiter ....
    • Es bedarf doch keine Diskussion hier!

      Fakt ist das dass Gesetz geändert worden ist und bei diesen Behandlungen keine Lohnfortzahlung sprich Krankengeld in Anspruch genommen werden kann!

      Es kann sein das der Arzt aus Unwissenheit eine Krankmeldung ausgestellt hat!

      Selbst hätte ich auch auf Lohnfortzahlung getippt!

      Jupiter muss ihm eben Urlaub oder unbezahlten Urlaub schreiben!

      Eine Frechheit vom Fahrer finde ich es ohne große Absprache mit dem AG das durch führen lässt wo vielleicht es dem AG zeitlich nicht passt!

      Es gibt immer Mittel und Wege so was für beide Seiten Finanziell in Einklang zu bringen!

      Ich hätte da immer eine Lösung gefunden das da der AN ein Teil Lohn bekommt!
    • mit dieser Krankheit sollte man äußerst vorsichtig sein!

      Wenn mir so einer würde kommen, der müsste selbst kündigen da er ja keine Pappe mehr hätte!

      Vor 5 Jahren lag ein Schulfuzzi bei mir im KH.

      Am Entlassungtag kam der Prof.! So mein lieber heute können sie nach Hause!

      Unterstehen sie sich in den nächsten 9 Monaten und packen sie einen PKW an!

      Der hat geschaut wie ein Auto!

      Großes Womo zu Hause und die Frau kein Führerschein!

      Der Dok hatte ihn durchschaut!

      Beim 2 er gehen sie noch radikaler ran wenn sie eine Meldung bekommen!

      Ich kenne einer der hat vor 37 Jahren einer gemacht auf den 51er! :D :D nur das er nicht zur BW musste!

      Der war weit über 30 und hatte noch keine einzige Fahrerlaubnis!

      Er hat mir gesagt, so was im Leben nicht mehr und er wünscht das nicht seinen Feinden!

      Wenn man mit 60 in Rente will, über psyche klappt immer, nur was dann kommt kann die lebensplanung verändern!
    • Original von Granitteufel
      mit dieser Krankheit sollte man äußerst vorsichtig sein!

      Beim 2 er gehen sie noch radikaler ran wenn sie eine Meldung bekommen!

      Ich kenne einer der hat vor 37 Jahren einer gemacht auf den 51er! :D :D nur das er nicht zur BW musste!

      Der war weit über 30 und hatte noch keine einzige Fahrerlaubnis!

      Er hat mir gesagt, so was im Leben nicht mehr und er wünscht das nicht seinen Feinden!

      Wenn man mit 60 in Rente will, über psyche klappt immer, nur was dann kommt kann die lebensplanung verändern!
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

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