Korriegierung

    • Korriegierung

      Hallo,
      kann mir jemand meine Lösungen bestätigen bzw. korriegieren?
      1. Aufgabe:
      Haftungstatbestände einordnen:
      Absender, Frachtführer, Empfänger

      a) Beschädigung des Gutes während der Reise = Meiner Meinung nach:Frachtführer
      b) Unrichtige Angaben über die Güter = Absender
      c) Unrichtiges Ausfüllen des Ladescheins = Frachtführer
      d) Nicht rechtzeitiges Löschen der Sendung = Empfänger
      e) Nicht rechtzeitige Ablieferung der Güter = Frachtführer

      2.Aufgabe:
      Beschreibung von einem Binnenschifffahrtsweg von Hamburg nach Constanta am Schwarzen Meer.
      Ich bin mir nicht sicher, ob ich richtig liege und wie ich den Weg beschreiben soll, da ich keine übersichtliche Mappe(Europa Wasserstrassen) habe, aber hier ist meine Lösung:

      Binnenwasserstrassen :
      Elbe von Hamburg bis Elbe-Seitenkanal
      Elbe-Seitenkanal ( Mündung Mittellandkanal-Mündung Elbe)
      Mittellandkanal (Mündung Dortmund-Ems-Kanal - Mündung Elbe)
      Dortmund-Ems-Kanal
      Rhein-Herne-Kanal (Duisburg - Mündung Dortmund-Ems-Kanal)
      Rhein= Duisburg-Mainz(Frankfurt) über Köln
      Main = von Frankfurt bis Bamberg
      Main-Donau-Kanal von Bamberg über Nürnberg bis Regensburg
      Donau vom Regensburg bis Constanta über Wien, Budapest und Belgrad.


      Es wäre schön, wenn mir jemand antworten würde.

      Vielen Dank

      LG
    • RE: Korriegierung

      Original von okina78

      c) Unrichtiges Ausfüllen des Ladescheins = Frachtführer


      Der Frachtführer?

      Bin der Meinung der Absender, oder liege ich da jetzt falsch?
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Ich hoffe ich liege nicht falsch...
      Ladeliste oder Packliste der Absender.
      Ladeschein der FF. Es ist eine bestätigung des FF das er die güter des absenders
      Geladen hat.
      Wird Meisten bei Akkreditiv geschäfte oder CAD verlangt.
      Es ist sozusagen das Vorpapier ( bei mehreren FF ) für ein FCR. Aber es ist mit dem FCR gleichgestelt.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Lademittel
      Ladeschein
      Lademittelschein
      Ladeliste
      Laderampe
      Laderaum
      Ladehilfsmittel
      Ladung
      Lader
      Ladestraße
      Ladefläche
      Ladeplatz
      Ladegewicht
      Ladegut
      .....


      Wer soll da nicht durcheinander kommen... :D
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • RE: Korriegierung

      Original von okina78
      Hallo,
      kann mir jemand meine Lösungen bestätigen bzw. korriegieren?
      1. Aufgabe:
      Haftungstatbestände einordnen:
      Absender, Frachtführer, Empfänger

      a) Beschädigung des Gutes während der Reise = Meiner Meinung nach:Frachtführer
      b) Unrichtige Angaben über die Güter = Absender
      c) Unrichtiges Ausfüllen des Ladescheins = Frachtführer
      d) Nicht rechtzeitiges Löschen der Sendung = Empfänger
      e) Nicht rechtzeitige Ablieferung der Güter = Frachtführer

      @ alle :

      Also, ich hab zwar eine kaufmännische Ausbildung, aber (leider) nicht im Speditionswesen. Deshalb hab ich jetzt mal eine Interessensfrage zu d) :
      Versteht man unter "Löschen einer Sendung", das Stornieren eines Auftrages oder was ist damit gemeint ? Denn für das rechtzeitige Stornieren eines Auftrages wäre ja der Auftraggeber (Kunde) zuständig. Nicht rechtzeitiges "Löschen einer Ladung" (vom Schiff) wäre ja auch etwas anderes. ?(
      Irgendwas iss ja immer
    • Hallo Edi!

      Also es ist schon Richtig das, (Löschen) eigentlich in der Seefracht gängiger ist.
      Aber hier wird der LKW bereich gemeint.
      Laut HGB ist für das Entladen des LKW der Empfänger zuständig.
      Die Verpflichtung das FF hört in dem Momment auf, wen er die ware anmeldet und zum abladen bereit stellt.Ab den zeitpunkt geht die Haftung an der Ware dem empfänger über sobald er die ware berührt, sprich die Raupe oder Gabelstapler. Ebenso für die rechtzeitige Entladung-Löschen. Ganz besonders wichtig bei Termingut.

      Bei der seefracht ist es etwas Komplizierter.
      Da spielt der Incoterm eine rolle.
      Aber auch da muss der Empfänger gegebenfals einen KAIbetrieb Beauftragen.


      Konstadinos Milonas
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