Korrekt?

    • Hallo,
      welche der nachstehend genanten Aussagen fuer die Klauseln: FCA-FOB-CFR-CIF-CPT-CIP gemaess Incoterms 2000 zutreffen.
      1. Die Klausel nennt als Bestimmungsort ausschliesslich einen ueberseeischen Hafenplatz.
      Meine Loesung waere: CFR, CIF

      2. Die Gefahr geht mit Uebergabe der Gueter an den ersten Frachtfuehrer vom Verkaufer auf den Kaufer ueber.
      Loesung: CPT, CIP

      3. Der Verkaufer schliesst vereinbarungsgemaess fuer Rechnung des Kaufers den Frachtvertrag ab.
      Loesung: FOB (sog.FOB-Verschifft)

      4.Die Gefahr geht mit Uebergabe der Gueter an den benannten Frachtfuehrer vom Verkaufer auf den Kaufer ueber.
      Loesung:FCA, CPT, CIP

      5.Gefahren- und Kostenuebergang befinden sich an einem Ort.
      Loesung: FCA, FOB

      6.Die Klausel kann nur bei Seetransport verwendet werden.
      Loesung: keine, denn die Klauseln FOB,CFR und CIF koennen bei See-und Binnentransport verwendet werden.

      Es waere schoen, wenn mir jemand meine Loesung bestaetigen bzw. korriegern koennte...wer fit ist, was die Incoterms angeht.

      Vielen Dank,