Kontrollblätter beim 3,5to mit AHK?

    • warum fährste überhaupt mit FK wenn du nur 3.49to hast? nimm doch lügenzettel... oder haste ne AHK drann? meines wissens sind Ausdrücke keine pflicht. das war damals als die eingeführt wurden noch anders... da gab es die Auslesegeräte noch nicht so verbreitet wie heute. Normalerweise musst du garnicht ausdrucken.. vorausgesetzt du archivierst deine Fahrteneinheiten mit einem Lesegerät und software auf dem Rechner.

      Mein stand von 2009 laut BAG Schulung.. kann sich aber schon geändert haben, wenn´s jemand besser weiss... lass ich mich auch gern belehren *g*
      Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie zur Quelle...
      & wer Rechtschreibfehler findet... (den rest kennt Ihr) ;-)

      Entschuldigt meine Forsche Art... aber bei manchen Themen kann ich mich einfach nicht Beherrschen :D
    • Auch wenn hier mal wieder Leute was anderes behaupten, eine Pflicht zum Einbau eines Fahrtenschreibers wenn eine AHK vorhanden ist gibt es nicht, auch nicht bei Neufahrzeugen. Es läßt sich auch immer ab Werk eine AHK ohne Fahrtenschreiber bestellen, eine Zwangscodierung vom Hersteller gibt es ebenfalls nicht, wenn der Händler beim Kauf das nicht machen will muß man ihn entweder von der Rechtslage überzeugen oder sich einen anderen weniger sturen suchen.

      Und nochmal Tageskontrollblätter: Über (nicht ab!) 2,8 bis einschließlich (nicht bis unter!) 3,5 t zGG.
      Fahrtenschreiber: Über (nicht ab!) 3,5 t zGG.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Original von Kühltaxi


      Und nochmal Tageskontrollblätter: Über (nicht ab!) 2,8 bis einschließlich (nicht bis unter!) 3,5 t zGG.
      Fahrtenschreiber: Über (nicht ab!) 3,5 t zGG.


      Auf die gefahr hin, mich jetzt völlig zu blamieren, frage ich trotzdem nochma nach... vielleicht stehe ich aber auch nur auf dem schlauch o_O ;)

      Was ist der unterschied bei AB 2.8to. und Über 2.8 to?? Fakt is... 2.9 to zGG. ist über das hab ich soweit verstanden, aber "Ab" 2.8 muss ich die Zettel auch führen... versteh den Umstand grad nicht... Ist aber auch wieder typisch für die dt. Bürokratie... ^^ immer alles schön so formulieren das man sich das so auslegen kann wie man es braucht... ;)

      greetz
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    • Ab heißt daß es schon für den genannten Wert und alles darüber gilt (bei Maut z. B. ab 12 t), über heißt daß es für den genannten Wert noch nicht gilt aber für alles darüber, ganz einfach. ;)
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • *ditsch*

      Wie gesagt... Brett vorn Kopp ^^

      Manchmal steht man eben einfach mal auf dem schlauch... jetzt wo du´s sagst... klingt einleuchtend und logisch... Danke *g*
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    • Was soviel heisst wie alle Transporter bis (einschlisslich) 2.8t. zGG brauchen die Zettel nicht... darüber schon also ab 2.81 to zGG. wiederum bis 3.5t zGG und ab 3.51 t zGG brauchts dann den Digischreiber oder falls Bj noch vor einführung der digis,.. auch analog ;)

      Somit dürfte die "AB Regelung" meinerseits nun stimmen? ^^ *g*
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    • Original von Kühltaxi
      Richtig! Ablastungen auf 2,79 oder 3,49 t wie man sie manchmal sieht sind völliger Blödsinn und entstehen nur durch Unwissen.


      Stimmt und leuchtet ein ;) So dann sollte ja eig. alles geklärt sein... nu hats auch der letzte Hinterweltler verstanden... also ich ^^ *g*
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