Kontrollblätter

    • Kontrollblätter

      Letze Woche hat es mich erwischt

      Ein Sprinter meiner polnischen Firma mit polnischem Kennzeichen und polnischem Fahrer auf dem Weg von Krakau nach Paris mit einer Sonderfahrt leicht überladen.

      Laut Papieren hätte er 3,5 to wiegen dürfen und tatsächlich auf der Waage hatte er über 4 Tonnen und so ca 20 % Überladung.

      Der Wagen wurde festgehalten bis 1000 Euro Sicherheitsleistung gezahlt wurden und dann 500 kg ausgeladen wurden.

      Interessant dabei ist, von der Sicherheitsleistung gehen 120 Euro auf die Überladung denn mehr sieht der neue Bußgeldkatalog nicht vor für ein Fahrzeug bis 3,5 to zGG und das finde ich ein Schnäppchen. Der Rest entfällt auf den Vorstoß gegen die Sozialvorschriften weil in Deutschland für Fahrzeuge von 2,8 bis 3,5 to Kontrollblätter geführt werden müssen, also 880 Euro

      Als Deutscher hätte ich das gewußt, aber mein polnischer Disponent wußte das nicht und kein polnischer Fahrer weiß das. In Polen gibt es dieses Gesetz nicht und in Frankreich wohl auch nicht. Laut Polizei geben täglich duzende Polen so ihren Monatslohn ab als Strafe weil sie nicht Buch führen über ihre Freizeit und fragen sich was sie vor der deutschen Grenze machen sollen, wenn sie plötzlich Kontrollblätter der letzten 28 Tage herbeizaubern müssen um straffrei durch Deutschland zu kommen. Hätte ich nicht selbst den Ärger würde ich mich freuen wie unsere Poizei uns Konkurrenz vom Hals schafft...
    • Wer sein Fahrzeug dermaßen überlädt, sollte froh sein, daß er nicht andere Strafen bezahlen muß. Seit neuestem werden hier in NRW solche Verstöße mit Gewinnabschöpfung geahndet.

      Außerdem ist eine solche Überladung unverantwortlich!

      Die Sicherheitsleistung für die fehlenden Tageskontrollblätter halte ich für nicht rechtmäßig.
      Erstens können doch nicht angebliche Verstöße, die man im Ausland begangen haben soll, von deutschen Beamten geahndet werden.
      Zweitens wie will der Kontrolleur beweisen, das der Fahrer überhaupt in Polen ein solches Fahrzeug gelenkt hat?
      Vielleicht mit einem dann fehlendem Urlaubsschein? Ist der überhaupt in Polen vorgeschrieben?

      Für den deutschen Streckenanteil muß er natürlich Lügenblätter ausfüllen.
      Aber bitte in polnisch!
      Hatte das Auto überhaupt eine deutsche TÜV-Abnahme?
      UND IMMER GENÜGEND ASPHALT UNTER DEN RÄDERN
    • 500 KG zu viel drauf und der Fahrer merkt das nicht????? Kann ich mir nicht vorstellen. Sieht man am Fahrzeug, merkt man beim Anfahren und am Fahrverhalten.

      Tageskontrollblätter würde ich Wiederspruch einlegen. Das würde ich drauf ankommen lassen. Denn wenn die in Polen nicht Pflicht sind, wie soll der dann in Deutschland die letzten 28 Tage lückenlos nachweisen?
    • Tja mann ist verpflichtet sich über die geltenden Bestimmungen und Gesetze zu informieren !!! Also Lehrgeld halt ! Übrigens die Nachweispflicht gilt auch in PL , da es EU Gesetzt ist!!! Wo der Transporter im übrigen, die letzten 28T., unterwegs war , ist völlig lala ob UA RUS oder Timbuktu!!!! Klar kann man Wiederspruch einlegen , aber der Richter wird dir sagen ; Unwissenheit schütz vor Strafe nicht !!!Im übrigen 880 Euro geht doch noch uns deutschen ziehen Sie pro nicht nachgewiesenen Tag 250,- ab , kannst ja mal ausrechnen !!!
    • Original von moritz0409
      Übrigens die Nachweispflicht gilt auch in PL , da es EU Gesetzt ist!!!

      Stimmt nicht. Das ist für 3,5-Tonner ein rein deutsches Gesetz und gilt nur für in Deutschland gefahrene Streckenanteile, übrigens auch bei Deutschen. Bei einem Ausländer kann nur das fehlende Kontrollblatt für die jeweilige Fahrt mit soviel ich weiß 80 € geahndet werden, sonst nichts. Alles andere ist Irrtum oder gar Abzocke von Unwissenden und müßte sich per Einspruch erledigen lassen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Ich Moechte Kuehltaxi zu Stimmen.

      @Andreas ich Glaube aber nicht das es fuer Auslaender gilt die in DE Unterwegs sind.
      Das GUeKG ja, das Weis ich mit Sicherheit.
      Aber da es EU weit Rechtlich nicht Verpflichtet ist unter 3,5 t ein Kontrolblat vor zulegen,weis ich nicht ob das Richtig Behandelt wird.


      Konstadinos Milonas
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    • Doch, Kosta, das gilt auch für Ausländer. Aber eben nur für den Kontrolltag und andere Tage der letzten 28 wo er in Deutschland war. Letzteres ist aber i. d. R. nicht nachweisbar, weshalb sich die Polizei bei Ausländern in der Ahndung auch normalerweise auf den Kontrolltag beschränkt. Bei einem Deutschen sieht das natürlich anders aus, er muß plausibel darstellen wann er nicht nachweispflichtig im Ausland gefahren ist.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • das auch in AT ein Tageskontrollblatt geführt werden muss, soweit ich weiß..


      Ja, muß.
      Ein Bekannter von mir hat seine Firma nach A verlagert.
      Kam dort in eine Kontrolle und mußte 350 Euro zahlen, weil er für einen Tag kein Kontrollblatt vorweisen konnte.