Kontrollbefugnisse des BAG

    • Kontrollbefugnisse des BAG

      Im vorliegenden Fall wurde eines meiner Fahrzeuge von der BAG rausgezogen und es wurde der übliche Kontrollwahnsinn veranstalltet. Da es im "üblichen" Bereich absolut NICHTS zu beanstanden gab, ( :D), musste man ja irgend etwas finden! :evil:

      Und am Ende haben die 4 Dachscheinwerfer gestört. ?( Obwohl seperat abschalbar, müssten die abgedeckt sein, hat 20 € gekostet.

      Das 4 Dachfluter zu viel sind, ist schon klar, ich meine auch, schon mal was vom abgedeckt sein, gehört zu haben. Was mich jetzt viel mehr irritiert:

      Sind solche Dinge tatsächlich in der Zuständigkeit des BAG???
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++

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    • Original von onkelp
      andere (meist Sprinter) dürfen auch alles andere kontrollieren...

      Ausser Maut!!

      Aber nachdem neulich ein Bulle zu meinem Fahrer sagt: Auf MEINER AUTOBAHN bestimme ich was geht und nicht....
      wundert mich gar nichts mehr...



      Hat der schon Aktien von der privaten Betreibergesellschaft gekauft!

      Ich hätte ihm gesagt, hätte nocht nicht gelesen das Kronleuchter Anteile von der Autobahn besitzen!

      Anfang April habe ich meine Verhandlung!

      Habe schon mit RA gesprochen ob ich das sagen darf!

      Man kann LKW Fahrer nicht mit LKW Fahrer vergleichen, genau sowenig eine Amtsrichterin mit einem Bundesrichter in !arlsruhe!

      100 € Strafe herab gesetzt und da für 100 € Ordnungsgeld gezahlt wegen beleidigung des hohen Gerichts! :D :D :D :D :D
    • Nee er hat nichts mehr gesagt. Er war vorher in Münster mit den beiden Spezies zusammengetroffen. Er hat 4 Lampen auf Dach und 4 in Stoßstange. Meinte der BUlle er sei der Lampenbeauftragte und mein Fahrer "eine Bescäftigung muss jeder im Leben bekommen"......
      Junge junge der hatte anschließend ne Kontrolle......
      Er sollte die Abklemmen. Er nur Kappen drauf und ausgeschaltet......
      Dann Lasi... Geht nicht.... Er alles aufschreiben lassen und dann den Ordner mit Dekra Gutachten raus. Sind Extra von RWE gemacht worden und passen mit seinem Auflieger.....
      Irgendwann haben die Ihn ziehen lassen.....
      Er dann nur: man gut das Freitag...... Ist schon sehr spät aber ich habe ja Kran und kann selbst beim Kunden abladen.... Sonst wär ja mein Woenbd im arsch.... :D
      Hat der Bulle ganz schön doof geschaut....
    • Moinsen liebe Gemeinde,

      darauf bezugnehmend.
      Mir hat ein TÜV-Onkel mal liebevoll erklärt, daß es nach vorne 6 einzelne Lampen geben darf. Wobei Lampen, die baulich zusammengefaßt sind (unter einem Glas) als eine gelten.
      Beispiel: Blinker, Stand- und Abblendlicht unter einem Glas gelten als eine Lampe. Pro Seite macht zwei Lampen. Dann könnte man noch 4 Zusatzlampen anbauen, ohne das er sich aufregt. Also z.B. 2 Nebellampen und 2 Dachleuchten. Oder 4 Dachleuchten und keine Nebellampe usw.
      Oder hatte er mich nur ärgern wollen?

      @F8889
      Wie sieht die Lage denn aktuell in dem Fall jetzt aus?
    • Krischan schrieb:

      Moinsen liebe Gemeinde,

      darauf bezugnehmend.
      Mir hat ein TÜV-Onkel mal liebevoll erklärt, daß es nach vorne 6 einzelne Lampen geben darf. Wobei Lampen, die baulich zusammengefaßt sind (unter einem Glas) als eine gelten.
      Beispiel: Blinker, Stand- und Abblendlicht unter einem Glas gelten als eine Lampe. Pro Seite macht zwei Lampen. Dann könnte man noch 4 Zusatzlampen anbauen, ohne das er sich aufregt. Also z.B. 2 Nebellampen und 2 Dachleuchten. Oder 4 Dachleuchten und keine Nebellampe usw.
      Oder hatte er mich nur ärgern wollen?

      @F8889
      Wie sieht die Lage denn aktuell in dem Fall jetzt aus?

      Das mit "unter einem Glas" gibts doch nicht mehr, oder?

      In meinem Fall war es ein 2004er Volvo FH
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Dein Tüv Onkel hat recht und jeder der den Berufskraftfahrer Ende der 90 er gemacht kann dir die Lichtquellen sagen oder er ist eine Niete!!

      Ob sie das heute noch lehren weiß ich nicht!

      Dachscheinwerfer dürfen offen nur Breitstrahler sein, Fernstrahler müssen abgedeckt sein!

      Ist das Standlich angeklemmt im Dachscheinwerfer müssen oben die Begrenzungsleuchten abgeklemmt sein und das Maß von XX cm darf nicht überschritten werden!

      Standlicht in den Dachfernscheinwerfer und nicht abgedeckt hat mich 500 Scheizer Franken gekostet!

      Mit diesen Delikten könnten sie mehr Geld kassieren wie mit Radar!

      Scheinwerferbügel an der Front und die Gesamtlänge wird sofort beim Sattel um 15 cm überschritten legt dich der Italiener still und das dauert und dauert frühesten 3 Arbeitstage!


      Ah Arbeitstage!!!

      Hat mir heute ein Kollege erzählt, eine Holländer der in D Fahrzeuge zugelassen hat, 90 TAGE ZZ!

      Sagt er, nach 90 Tagen angerufen, nee mein lieber, ARBEITSTAGE!!
    • Es geht eigentlich um den Lichtwert der einzelnen Scheinwerfer. Steht in der Streuscheibe irgendwas mit 37,5 und andere Werte. Hatte mich damit vor gut 10 Jahren mal mit beschäftigt, es dann aber wieder ignoriert.

      Beim MP1 war es jedenfalls so, dass der Lichtwert des Hauptscheinwerfers und des Zusatzscheinwerfers in der Stoßstange zusammen den erlaubten Lichtwert ergaben.

      Beim MP2 erreicht berreits der Hauptscheinwerfer diesen Wert. (Genaue Werte müsste man bei Interesse mal bei Google rausfinden).