Da war wohl wieder ein Könner unterwegs und hat bei Heidelberg gleich 2 Brücken beschädigt. Wenn es stimmt, dass er auch keine Ausnahmegenehmigung für die Beförderung des großen Baggers hatte, dann gute Nacht Marie. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zeigen sich Versicherungen recht zurückhaltend und im Haftpflichtfalle wissen sie genau, bei wem sie Regreß nehmen müssen.
Könner unterwegs - 2 Brücken beschädigt
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