Kabotage:
3 + 2 – Modell = 5 Jahre nach Beitritt
In Polen niedergelassene Verkehrsunternehmer dürfen bis zum 30.04.2007 keinen innerstaatlichen
Güterkraftverkehr in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchführen. Umgekehrt dürfen
Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten keinen innerstaatlichen
Güterkraftverkehr in Polen durchführen (beidseitiges Kabotageverbot).
Die Kabotageregelungen können um zwei Jahre verlängert werden.
• Berufszugang:
Nachweise der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigungen), die vor dem Tag des Beitritts
in Polen ausgestellt wurden, gelten nur dann als gleichwertige EU-Bescheinigungen,
wenn sie Güterkraftverkehrsunternehmern im grenzüberschreitenden und im innerstaatlichen
Verkehr gemäß dem Straßenverkehrsgesetz vom 06.09.2001 nach dem 01.01.2002
ausgestellt worden sind.
Es ist keine Verlängerung beantragt worden.
Habe jetzt schon mehrfach beobachtet, das die Polen im S-Gut Verkehr eingesetzt
wurden
Grani
Quelle IHK Roland
Jetzt kann man sich überlegen ob man in Polen das Gewerbe anmeldet
3 + 2 – Modell = 5 Jahre nach Beitritt
In Polen niedergelassene Verkehrsunternehmer dürfen bis zum 30.04.2007 keinen innerstaatlichen
Güterkraftverkehr in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchführen. Umgekehrt dürfen
Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten keinen innerstaatlichen
Güterkraftverkehr in Polen durchführen (beidseitiges Kabotageverbot).
Die Kabotageregelungen können um zwei Jahre verlängert werden.
• Berufszugang:
Nachweise der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigungen), die vor dem Tag des Beitritts
in Polen ausgestellt wurden, gelten nur dann als gleichwertige EU-Bescheinigungen,
wenn sie Güterkraftverkehrsunternehmern im grenzüberschreitenden und im innerstaatlichen
Verkehr gemäß dem Straßenverkehrsgesetz vom 06.09.2001 nach dem 01.01.2002
ausgestellt worden sind.
Es ist keine Verlängerung beantragt worden.
Habe jetzt schon mehrfach beobachtet, das die Polen im S-Gut Verkehr eingesetzt
wurden
Grani
Quelle IHK Roland
Jetzt kann man sich überlegen ob man in Polen das Gewerbe anmeldet