Kleines Trasportunternhemen zu verkaufen

    • Klar sind Verbindlichkeiten Kapital, Wenn ich aber eine Firma kaufe der Verbindlichkeiten hat dann beeinflüssen dies die Anlagendeckung.
      Natürlich kann eine Bilanz nur Auskünfte geben über der Stichtags - wert einen Unternehmen.

      Es spielen viele Faktoren eine Rolle wenn es um der Wert eine Firma geht. Die Bilanz zeigt uns Was einen Unternehmen zum zeitpunkt der Abnahme wert ist und zum Teil wie die Vergangenheit ausgesehen hat.

      Bei gut bezahlte voller Auslastung von Fahrzeugen und pünktlich bezahlenden Künden kann Mann auch vielleicht ein bisschen voraussagen wie es laufen wird, mein Punkt vom Anfang an in dieser Thread war dass (auch wenn es die Wahrheit sein sollte)
      es kaum zu glauben ist dass jemanden der bei Gut und pünktlich bezahlte volle Auslastung und gut Kontakte für zukünftige Aufträge, seiner Firma verkaufen möchte.
      Ich war in den selben Branche in den 90 gern Tätig mit 18 eigene Fahrzeuge und habe aufgegeben weil es sich für mich schlicht und einfach nicht gelohnt hat, aber wenn mann angeben würde , "ich möchte aufhören weil für mich kommt nicht genug bei rum",- wer würde sowas kaufen?
    • Hallo Gründer,

      das die "Mittelherkunft" rechts steht, ist schon klar. Mit Kapital meinte ich aber trotzdem auch die linke Seite (Mittelverwendung), da selbst abgeschriebene Wirtschaftsgüter ein gewisses (Zeitwert)kapital für die Firma bedeuten. Du verkaufst doch einen Lkw nicht für 1 Euro oder ???

      Man bräuchte also zusätzlich zur Bilanz noch eine Zeitwertermittlung bei Übernahme. Ist dann das Fremdkapital höher als als die realistischen Vermögenswerte Finger weglassen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Kleine Opfer müssen wir alle bringen Hermann :thumbsup:

      mfg thommy


      Ich bringe jeden Tag große wenn ich mich mit den Vollpfosten auf der Gasse rumschlage!

      Es gab mal eine Zeit das hat man die oder den in die kasse geworfen und gut war es!

      Wenn 10 Jahre verstrichen sind, dann bekommt er den Befehl, löschen!

      Wer kommt und schaut ob noch der Stapler oder WP die von 2000-2007 abgeschrieben wurde ob die 2010 noch da ist?

      Was willst mit den ab geschriebenen Güter machen, der oder die haben schon während der Erstellung der Bilanz einen anderen Wert!
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Es wird die Flinte nicht ins Korn geworfen!!

      Aber man macht sich seine Gedanken.

      Wenn einer mit einem LKW und Alleinverdiener in der heutigen Zeit, ?( da ist es besser frühzeitig die Reissleine zu ziehen!



      Aber auch der kann eine Aufstockung vom Hartz 4 beantragen : Schaust du !



      Berechnung Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 3 ALG II-V):
      (vereinfachte Darstellung)

      Grundlagen
      Jeder Selbstständige, der auch ALG II bezieht, muss zwei Bücher führen: eines für das Finanzamt nach steuerrechtlichen Vorschriften und eines für das Jobcenter entsprechend den Vorschriften des SGB II und der ALG II-V über die Einkommensberechnung. Diese zwei Rechtsgebiete muss man zwingend trennen! Denn entgegen steuerrechtlichen Vorschriften sind bei der Einkommensberechnung für das SGB II nach § 3 ALG II-V erforderliche Betriebsausgaben immer in voller Höhe abzusetzen.

      Durchschnittseinkommen
      Das Jobcenter muss für den Bewilligungszeitraum - oder falls die Selbstständigkeit nur während eines Teiles des Bewilligungszeitraumes ausgeübt wurde, dann entsprechend anteilig - alle in diesem Zeitraum erzielten Betriebseinnahmen und alle angefallenen Betriebsausgaben gegenüberstellen und aus dem so errechneten Gewinn ein monatliches Durchschnittseinkommen bilden: § 3 ALG II-V.
      Dieses Durchschnittseinkommen bildet dann das monatliche Bruttoeinkommen, von dem die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzen sind. Das verbleibende Einkommen wird dann mindernd auf ALG II angerechnet.

      abschließende Berechnung
      Eine abschließende Berechnung kann i.d.R. immer erst nach dem Ende des aktuellen Bewilligungszeitraumes und der Vorlage aller relevanten Unterlagen, i.d.R. mittels einer abschließenden EKS, erfolgen.
      Achtung!
      Die abschließende EKS muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen (§ 3 Abs. 6 ALG II-V).
      Wenn das Jobcenter mehr Einkommen angerechnet und somit zu wenig ALG II gezahlt hatte, muss das Jobcenter dieses nicht von sich aus nachzahlen, sondern man muss - zusätzlich zur abschließenden EKS - den Erlass eines endgültigen Bescheides beantragen (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 2 SGB III).
      Eine abschließende EKS muss also immer mit einem Antrag auf Erlass eines endgültigen Bescheides ergänzt werden.
      Sollten sich danach nochmal Änderungen am Gewinn/Einkommen ergeben, z.B. aufgrund einer Steuernachzahlung für einen beendeten Bewilligungszeitraum, muss man die Bescheide des betroffenen Bewilligungszeitraumes mittels Überprüfungsantrag anfechten und eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der Steuernachzahlung fordern.

      Gewinn
      Gewinn = Betriebseinnahmen - notwendige tatsächliche Betriebsausgaben
      Bei den Betriebsausgaben dürfen die nach § 11 Abs. 2 SGB II möglichen Absetzbeträge nicht berücksichtigt werden.
      Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs können für betriebliche Fahrten 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer abgesetzt werden (Fahrtenbuch).
      Dieser so ermittelte Gewinn wird dann wie Einkommen nach § 11 SGB II behandelt.

      Anlage EKS
      In der Anlage EKS wird von selbstständigen Hilfebedürftigen erwartet, eine Glaskugelprognose zu stellen, wieder mal ein Beweis für die vollkommene Unfähigkeit unserer Politiker.
      Hier hat sich folgender Zusatz bewährt:
      Mir ist es nicht möglich für die Zukunft detailliert für jeden einzelnen Monat zu planen, wann ich Büromaterial brauche, wann ich für wie viel Geld telefoniere, wann ich welche Betriebsmittel und Waren zu welchen Preisen ein- und verkaufen kann bzw. muss. Ich versichere aber, dass in die voraussichtliche Gewinnsumme keine vermeidbaren Ausgaben eingeflossen sind. Abschreibungen aus den Vorjahren sind nicht enthalten. Die Telefonkosten wurden, wie gefordert, bei der Schätzung zur Hälfte privat und zur Hälfte gewerblich angenommen. Ausgaben, die bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden sind ebenfalls nicht enthalten. Abschließende detaillierte Angaben bekommen Sie nach Ende des Bewilligungszeitraumes.
      Damit bin ich meiner Mitwirkungspflicht nach §§ 60 und 65 SGB I voll und ganz nachgekommen.

      Besonderheit für Selbstständige
      Da es bei Selbständigen kein Nettoeinkommen gibt, müssen dort zusätzlich
      - die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern und
      - (analog zu den SV-Beiträgen) die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
      abgesetzt werden.
      Beiträge für andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, die aufgrund der Selbständigkeit erforderlich sind, sind als Betriebsausgaben abzusetzen.



      Quelle : Hartz.info Forum - Teilauszug eines Postings das den Bereich Selbstständigkeit betrifft ....
    • stephenmoralee schrieb:

      Klar sind Verbindlichkeiten Kapital, Wenn ich aber eine Firma kaufe der Verbindlichkeiten hat dann beeinflüssen dies die Anlagendeckung.
      Natürlich kann eine Bilanz nur Auskünfte geben über der Stichtags - wert einen Unternehmen.

      Es spielen viele Faktoren eine Rolle wenn es um der Wert eine Firma geht. Die Bilanz zeigt uns Was einen Unternehmen zum zeitpunkt der Abnahme wert ist und zum Teil wie die Vergangenheit ausgesehen hat.

      Bei gut bezahlte voller Auslastung von Fahrzeugen und pünktlich bezahlenden Künden kann Mann auch vielleicht ein bisschen voraussagen wie es laufen wird, mein Punkt vom Anfang an in dieser Thread war dass (auch wenn es die Wahrheit sein sollte)
      es kaum zu glauben ist dass jemanden der bei Gut und pünktlich bezahlte volle Auslastung und gut Kontakte für zukünftige Aufträge, seiner Firma verkaufen möchte.
      Ich war in den selben Branche in den 90 gern Tätig mit 18 eigene Fahrzeuge und habe aufgegeben weil es sich für mich schlicht und einfach nicht gelohnt hat, aber wenn mann angeben würde , "ich möchte aufhören weil für mich kommt nicht genug bei rum",- wer würde sowas kaufen?




      Die Aussage eine Bilanz zeige dein Unternehmenswert zum Stichtag X ist schon eine mutige Aussage, insbesondere vor dem Hintergrund das man nur fortgeschriebene Anschaffungskosten aktivieren darf. Selbstgeschaffene immaterielle VG hingegen dürfen garnicht aktiviert werden, gehören aber sehr wohl zum Kaufvolumen mit dazu, gerade hier wird ein Umsatz von 500.000 angeboten, der wird über einen Kundenstamm generiert, dieser Kundenstamm ist ein immaterieller VG, der nicht in der Bilanz steht, da er selbst erstellt wurde. Gleiches gilt für den Mitarbeiterstamm, Verträge etc.

      Die Gründe für den Geschäftsverkauf können vielschichtig sein, genauso wie fürs scheitern, bei einigen liegt es an der einfachen Tatsache, dass Unternehmertum nichts für sie ist, andere sind insolvent und benötigen frisches Kapital, verfügen aber über einen relativ soliden business plan, wieder andere wollen ein Teil des Vermögens (Unternehmen) in Geld umwandeln und wieder andere haben keine Lust mehr.
      Mens agitat Molem
    • Vielen Dank für den Tipp "Gründer" , ich werde das berücksichtigen. Dennoch denke ich, dass ich mich hauptsächlich auf die Wünsche des potentiellen Käufers berücksichtige denn hier scheinen ja auch viele Meinungen auseinander zu gehen... Ich kann nur sagen dass in deinem Beitrag viele sinnvolle Überlegungen für mich drin stecken. Danke dafür!

      Ich führe ein Einzelunternehmen.
    • Unternehmensverkauf/ Unternehmensnachfolge

      Ich halte es immer noch am sinnvollsten sich bei Fragen rund um dieses an professionelle Hilfe zu wenden. Lassen Sie sich am besten bei der IHK beraten. Es gibt es auch Förderungen die über die kfW laufen. Es gibt Beratungsstellen, welche sich von diesen Fördertöpfen bedienen (glaube bis zu 5000 Euro für Beratungen). Wenn Sie alternative Käufer suchen, würde ich mich an Plattformen wie www.nextchance.de von der IHK oder www.stabwechsel.de wenden. Viel Erfolg!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Spedi-Admin () aus folgendem Grund: Links deaktiviert

    • Hallo ihr Lieben,
      Lange ist es her, seid ich diese Anzeige damals inseriert hatte und wie ihr euch denken könnt ist in dieser Zeit viel passiert....
      Doch möchte ich erst damit anfangen, wie es überhaupt zu dieser Anzeige hier kam:

      Die Mutter meines Damaligen Freundes, war schon immer im Transportgewerbe, damals jahrelang bei viel größeres Anzahl am Autos und Fahrern für DPD tätig. Von dem was ich erfahren habe war es so, dass sie 2010 insolvent gegangen ist, weil sie angeblich nicht damit zurecht kam, dass DPD denen damals gekündigt hatte und das mit TOF und TNT noch nicht soweit eingespielt war.
      Nun da iwie das Haus von denen mit drin steckte, hat mein damaliger Freund sich damals dazu bereit erklärt die Firma neu zu gründen um aus dem Erwerb des Unternehmens dann das Haus bei der Zwangsversteigerung zu kaufen. Sein Problem war allerdings so naiv zu sein, zu Glauben das seine Mutter das Unternehmen gescheit führen könnte, denn wie er mir mal bestätigte wusste er damals bereits das es nicht gut gehen würde....
      Nun wie dem auch sei hat es nicht sehr lange gedauert bis die Insolvenz beantragt wurde für sein Unternehmen und naja alles anfing den Bach runter zu gehen.
      Nun dieses Inserat war damals mein verzweifelter Versuch ihn durch den Erlös, da sich ausnahmsweise alle in dem Punkt einig waren das sie aus dem Geschäft raus wollen, aus der Insolvenz rauszuboxen.
      Also bitte zerreißt euch weiter über das Thema, die eine verzweifelte Freundin aus Liebe für ihren Freund getan hat.

      Zum Stand heute: das Unternehmen wurde im April 2013 niedergelegt um meinem Ex die Möglichkeit zu lassen irgendwann den Schritt in die Selbstständigkeit möglich zu machen(Freigabe). Nun wie ihr euch denken könnt hat das Drama kein Ende mit Eröffnung der Insolvenz genommen, nein stattdessen ging es ab Februar erst richtig los und endete damit das ich meine erste große Liebe verloren habe.

      Ich Sage euch ich habe nicht sehr viel Ahnung vom Transportgewerbe und ihr alle werdet das schon gemerkt haben, aber was ich weiß ist das es scheinbar wirklich schwierig ist dort selbstständig Fuß zu fassen und wenn muss man wirklich gut kalkulieren können.

      Also ich bitte euch keine weiteren Anfragen zu starten, da es zwecklos ist, und dennoch bedanke ich mich bei allen, die wahres Interesse gezeigt haben und ich entschuldige mich für die Unoffenheit, aber bitte euch dennoch meine damalige Situation zu verstehen.

      MFG Wolfskahn20