Klein(bei)hilfen

    • Klein(bei)hilfen

      HalloMit dem De-Minimis-Programm sollen zahlreiche Maßnahmen mit sogenannten Kleinbeihilfen gefördert werden. Diese Maßnahmen sind in drei Kategorien unterteilt: Fahrzeugbezogene Maßnahmen (bis zu 2000 EUR je Maßnahme), personenbezogene Maßnahmen (maximal 800 EUR) sowie weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (bis zu 1400 EUR). Der Höchstbetrag pro Unternehmen ergibt sich aus der Zahl der schweren Nutzfahrzeuge multipliziert mit 600 EUR. Zudem soll die jährliche Zuwendung pro Unternehmen auf 33 000 EUR gedeckelt werden.

      Anträge müssen bis zum 31. März des jeweiligen Förderjahres vorliegen, wobei in diesem Jahr die Frist erst am 15. Mai enden soll. Abgewickelt wird das Verfahren vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Es hat bereits unter der Nummer 0221-57762699 eine Hotline eingerichtet. Innerhalb der kommenden zwei Wochen sollen Antragsformulare auf der BAG-Homepage abrufbar sein.
      Für das De-Minimis-Programm stehen nach Angaben von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee in diesem Jahr 356 Mio. EUR und für die Aus- und Weiterbildung weitere 85 Mio. EUR bereit. Zusammen mit den bereits 2007 gesenkten Kfz-Steuern und dem Innovationsprogramm für umweltfreundliche Lkw „haben wir das Versprechen an das Lkw-Gewerbe zu 100 Prozent eingelöst“, stellt Tiefensee mit Blick auf die Harmonisierungszusage aus dem Jahr 2005 in Höhe von 600 Mio. EUR pro Jahr fest.

      Verkehrsminister Tiefensee löse „eine Bringschuld mit vierjähriger Verspätung ein“, wehrt sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) gegen den Anschein, der Minister helfe dem Gewerbe in schwieriger Zeit. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) verlangt eine „praxisgerechte und unbürokratische Abwicklung“ des Programms, damit es den gewünschten Erfolg habe. DVZ 7.2.2009
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Thomas guckst du. und das hilft den Transportunternehmen.

      Frage wer von euch darf Ausbilden!!!

      Staatliche Förderung der Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
      Datum: 16.12.2008
      Ab dem Jahr 2009 fördert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit staatlichen Zuschüssen Vorhaben in Unternehmen des Güterkraftverkehrs in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit. Bewilligungsbehörde hierfür ist das Bundesamt für Güterverkehr.

      Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut haben sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung im Mai 2003 durch die Abgabe von drei inhaltsgleichen Erklärungen darauf verständigt, dass aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich zu gewährleisten ist.

      Zum 1. September 2007 wurden 150 Mio. Euro p. a. durch Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau und 100 Mio. Euro pro Jahr durch das Förderprogramm zur Anschaffung umweltfreundlicher Lkw (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Die verbleibende Harmonisierungslücke, die bislang durch abgesenkte Mautsätze geschlossen wurde, wird ab dem Jahr 2009 durch Kleinstbeihilfen (sog. "De-minimis"-Beihilfen) unter anderem für die Bereiche Umwelt und Sicherheit sowie Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten im Güterkraftverkehr ausgefüllt werden.

      Der jährliche Zuwendungshöchstbetrag soll im Rahmen des "De-minimis"-Förderprogramms abhängig sein von der Zahl der schweren Nutzfahrzeuge, die auf das antragstellende Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassen sind. Innerhalb dieses Höchstbetrages können Unternehmen des Güterkraftverkehrs unter anderem für den Erwerb von Fahrerassistenzsystemen oder die Anschaffung von Partikelminderungssystemen pro Jahr nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 33.000 Euro erhalten.
      Bilden Transportunternehmen Berufskraftfahrer aus, sind im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Ausbildungskosten möglich. Entsprechendes gilt für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen.

      Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde ist in beiden Fällen das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

      Bitte beachten Sie: Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Derzeit können noch keine Anträge auf Förderung gestellt werden.

      Weitere Informationen zu beiden Förderprogrammen sowie die jeweiligen Antragsformulare erhalten Sie in Kürze auf dieser Internetseite.

      Telefonisch erreichen Sie uns unter der Servicenummer 0221/5776-2699 (montags bis donnerstags 9 Uhr - 15 Uhr / freitags 9 Uhr bis 14.30 Uhr) und per E-Mail unter der Adresse info.foerderprogramme@bag.bund.de


      Ich kommentiere das mal so.

      Ist wie bei den Bauern, die großen bekommen beihilfen und die kleinen gehen vor die Hunde.