KFZ Transporte und Fahrten von nicht zugelassenen KFZ über öffentliche Strassen und Wege

    • KFZ Transporte und Fahrten von nicht zugelassenen KFZ über öffentliche Strassen und Wege

      Hallo an Alle,

      ein sehr spannendes Thema. Der Auto/KFZ Transporter hält auf der öffentlichen Strasse vor dem Autohaus/Autohändler an und dann werden die nicht zugelassenen Fahrzeug vom LKW Fahrer auf das Gelände gefahren. Wenn jetzt eine dritte Person oder Sache (Verkehrsunfall) geschädigt werden kommt die Frage auf, wer "zahlt den Schaden"?.

      Wenn Ihr/Sie das so macht, solltet Ihr mit Eurem/Ihrem KFZ Haftpflichtversicherer sprechen und Euch schriftlich bestätigen lassen, dass diese Vorgänge als mitversichert gelten.

      Gruss an Alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • Interessante Frage, die bei uns auch schon öfters mal aufkam. Könnte ja auch das Fahrzeug beim Entladen beschädigt werden.

      Müsste da nicht eine entsprechende (Ruhe)Versicherung Pflicht sein?
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!