Angenommen eine Person XY hätte vor ein Auto für ca. 1 Jahr von Türkei nach Deutschland zu bringen.
Wie lange dürfte XY mit seinem ausländischen Auto, welches ein türkisches Kennzeichen hat und auch in Türkei versichert ist, in Deutschland fahren, ohne Probleme mit den Behörden zu bekommen?
Ab wann muss man damit rechnen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben?
Wie lange dürfte XY mit seinem ausländischen Auto, welches ein türkisches Kennzeichen hat und auch in Türkei versichert ist, in Deutschland fahren, ohne Probleme mit den Behörden zu bekommen?
Ab wann muss man damit rechnen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben?