KFZ Anhängerhaftung (Gespannschäden)

    • KFZ Anhängerhaftung (Gespannschäden)

      Hallo,

      der BGH hat im Dezember 2010 rechtskräftig entschieden, dass bei einem Unfall der Schadenaufwand zwischen Zugmaschine und Anhänger aufgrund Mehrfachversicherung (früher Doppelversicherung) im Verhältnis 50:50 aufzuteilen ist. Da in fast allen Fällen der Versicherer des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen wird, reguliert dieser zunächst und regressiert dann beim Anhänger-Versicherer.

      Was bedeutet das für einen deutschen Unternehmer der einen ausländischen Hänger/Trailer zieht?

      Schönes Wo'ende

      Euer TT