Hallo,
der BGH hat im Dezember 2010 rechtskräftig entschieden, dass bei einem Unfall der Schadenaufwand zwischen Zugmaschine und Anhänger aufgrund Mehrfachversicherung (früher Doppelversicherung) im Verhältnis 50:50 aufzuteilen ist. Da in fast allen Fällen der Versicherer des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen wird, reguliert dieser zunächst und regressiert dann beim Anhänger-Versicherer.
Was bedeutet das für einen deutschen Unternehmer der einen ausländischen Hänger/Trailer zieht?
Schönes Wo'ende
Euer TT
der BGH hat im Dezember 2010 rechtskräftig entschieden, dass bei einem Unfall der Schadenaufwand zwischen Zugmaschine und Anhänger aufgrund Mehrfachversicherung (früher Doppelversicherung) im Verhältnis 50:50 aufzuteilen ist. Da in fast allen Fällen der Versicherer des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen wird, reguliert dieser zunächst und regressiert dann beim Anhänger-Versicherer.
Was bedeutet das für einen deutschen Unternehmer der einen ausländischen Hänger/Trailer zieht?
Schönes Wo'ende
Euer TT