Falls es sich noch nicht herum gesprochen hat, es gibt ein recht aktuelles Urteil vom BAG (Bundesarbeitsgericht) mit Datum vom 01.09.2010. Ist also ein knappes Jahr alt. 
Dieses Urteil betrifft im Prinzip die gesamte Logistikbranche, hier vor allem Fahrerverträge in welchen die Bezahlung Pauschal geregelt ist und sich Passagen darin finden, welche mit der pauschalen Summe "X" (z.b. 1.800 brutto) den Anspruch auf Überstunden generell für abgegolten halten. Diese Pauschalverträge gibt es sehr häufig und genau das ist Verboten bzw. Sittenwidrig!
Wie hoch die Wöchentliche Arbeitszeit eigentlich ist und welche Stundenlöhne vereinbart sind, regelt der entsprechende Tarfifvertrag des Bundeslandes in welchem die Firma ihren Sitz hat. Entsprechend ergeben sich die Überstunden. Den Tarifvertrag muss sich jeder besorgen. Die Firma muss den Ausliegen haben bzw. gibts den bei Gewerkschaften.
Eine Prima Zusammenfassung bzw. Erklärung des Urteils für uns Nichtjuristen hat ein Anwaltsbüro in seiner Mandanteninfo 1/2011 gemacht.
Hier die Mandanteninfo, Achtung PDF-File (Acrobat Reader wird zum Ansehen benötigt): fachanwaeltinnen.de/minfo/Ueberstundenverguetung.pdf
Hier lässt sich das ganze weiter vertiefen:
Aktenzeichen (Google-Link): 5 AZR 517/09

Dieses Urteil betrifft im Prinzip die gesamte Logistikbranche, hier vor allem Fahrerverträge in welchen die Bezahlung Pauschal geregelt ist und sich Passagen darin finden, welche mit der pauschalen Summe "X" (z.b. 1.800 brutto) den Anspruch auf Überstunden generell für abgegolten halten. Diese Pauschalverträge gibt es sehr häufig und genau das ist Verboten bzw. Sittenwidrig!
Wie hoch die Wöchentliche Arbeitszeit eigentlich ist und welche Stundenlöhne vereinbart sind, regelt der entsprechende Tarfifvertrag des Bundeslandes in welchem die Firma ihren Sitz hat. Entsprechend ergeben sich die Überstunden. Den Tarifvertrag muss sich jeder besorgen. Die Firma muss den Ausliegen haben bzw. gibts den bei Gewerkschaften.
Eine Prima Zusammenfassung bzw. Erklärung des Urteils für uns Nichtjuristen hat ein Anwaltsbüro in seiner Mandanteninfo 1/2011 gemacht.
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* Fanclub Franz Meersdonk *
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