Kabotage für Kleintransporteure bis 3,5 Tonnen

    • RE: Kabotage für Kleintransporteure bis 3,5 Tonnen

      Original von skskurierexpress
      Wer kann mir diese Frage präzise beantworten ?????

      Darf nun ein Polnischer/Tschechischer/Ungarischer Unternehmer ab 1.5.2009 in Deutschland Kabotage durchführen , (also DEUTSCHLAND <-> DEUTSCHLAND)

      wenn dieser nur Klein LKW (Sprinter , Planenfahrzeuge) bis max. Gesamtgewicht 3,5 tonnen besitzt ??


      Darf er schon immer!

      Da lt GüKG
      .
      Thema: GüKG / Informationen zur Erlaubnispflicht


      Um in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben zu dürfen, benötigt man grundsätzlich eine Güterkraftverkehrserlaubnis, es sei denn,

      - Es handelt sich um Werkverkehr

      - Es wird ein Kraftfahrzeug (einschl. Anhänger) verwendet, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3,5t nicht übersteigt

      - Es liegt eine Beförderung vor, die unter den Ausnahmekatalog des Gesetzes fällt (§§ 2 und 25 GüKG)

      blablabla

      Das Problem ist die wollen alle kaum/keine Kurztouren fahren. Leipzig- Düsseldorf oder so ist dennen alles viel zu kurz. Die wollen lange Touren nach Spanien oder England usw....

      Freitags fahren die Polen auch mal ne Ladung Richtung Berlin oder Dresden um heimzukommen wenns nichts besseres geht.

      So kurz Touren benutzen die nur als Lückenfüller. Ich hab jede Woche ca. 250 Touren in der Timo worauf sich vielleicht 2-3 Osteuropäre melden.

      Schlimmer sind da die Dännen oder Schluchties weil die haben Rumänen usw.. als Frachtführer die bekommen von mir aus Prinziep nichts...