Jetzt will es der nächste wissen ab Marsberg

    • Original von CEO
      Marsberg... das sind doch hier die 2 die mal bei ... ich komme nicht drauf waren und wie die 2 heißen komme ich auch gerade nicht drauf...mir liegt der name auf der zunge

      hatten die und letzte woche aber noch ladungen drinne stehen ?(


      D & S / Kassel und / oder M & B / Vellmar??
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Original von F8889
      Original von CEO
      Marsberg... das sind doch hier die 2 die mal bei ... ich komme nicht drauf waren und wie die 2 heißen komme ich auch gerade nicht drauf...mir liegt der name auf der zunge

      hatten die und letzte woche aber noch ladungen drinne stehen ?(


      D & S / Kassel und / oder M & B / Vellmar??



      Soviel dazu : Allerdings hat der gute Jürgen R...n....z immer noch seine Flossen damit drin .... - für diesen Herren fahren die anderen wie MB und der andere auch .... ; Das weiß ich aber zu 2000 % ....

      660 IN 381/10 : Über das Vermögen der DTL Deutsche Transport + Logistikgesellschaft mbH (ehemals M & B logistic service GmbH), Warburgerstraße 51, 34246 Vellmar (AG Kassel, HRB 14011), vertr. d.: Udo Breidenbach, (Geschäftsführer) ist am 31.01.2011 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Königstor 23, 34117 Kassel, Tel.: 0561/220799-60, Fax: 0561/220799-79, E-Mail: kassel@kueblerlaw.com, Internet: kueblerlaw.com. Insolvenzforderungen sind bis zum 25.03.2011 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

      Berichts- und Prüfungstermin am Freitag, 15.04.2011, 10:35 Uhr, Saal 110, Amtsgericht Kassel, Goethestraße 41 - 43, 34119 Kassel, zur Beschlussfassung über folgende Tagesordnungspunkte:

      §§ 35 (Selbständigkeit des Schuldners),

      57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),

      66 (Rechnungslegung),

      67 (Wahl eines Gläubigerausschusses),

      68 (Wahl anderer Mitglieder des Gläubigerausschusses),

      100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse),

      149 (Hinterlegung/Anlegung Wertgegenstände),

      157 (Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens),

      160 (Besonders bedeutsame Rechtshandlungen - auf die ab 01.07.2007 geltende Fassung des § 160 I 3, 1. HS InsO wird besonders hingewiesen: "Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung als erteilt;"),

      162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte),

      207 (Einstellung mangels Masse),

      271 (Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung),

      286 ff. (Restschuldbefreiungsverfahren) InsO

      sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

      Hinweis des Gerichts: Es handelt sich um einen Eigenantrag, eingegangen am: 26.11.2010.

      Amtsgericht Kassel