Italien hat für Osterdienstag ein zusätzliches Fahrverbot aus gerufen, von 8-14 Uhr. Es ist noch nicht klar ob die 3 Std Verkürzung Richtung Italien und die 2 Std.
von Italien raus in Anspruch genommen werden dürfen.
Restliches Fahrverbot 2008
Fahrverbotskalender Italien 2008 Lt. Dekret des italienischen Infrastruktur-und Verkehrsministeriums bestehen im Jahr 2008 auf allen italienischen Straßen außerhalb der Wohnzentren für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einem hz Gesamtgewicht von über 7,5 t ein Fahrverbot an folgenden Tagen :
an allen Sonntagen der Monate Jänner,Februar,März,April,Mai,Oktober, November und Dezember von 8.00 bis 22.00 Uhr;
an allen Sonntagen der Monate Juni,Juli,August und September von 7.00 bis 24.00 Uhr;
am 1. Jänner von 08.00 bis 22.00
am 21. März von 16.00 bis 22.00 Karfreitagam 22. März von 8.00 bis 22.00
am 24. März von 8.00 bis 22.00
am 25. März von 8.00 bis 14.00
am 24. April von 16.00 bis 22.00
am 25. April von 8.00 bis 22.00
am 30. April von 16.00 bis 22.00
am 1. Mai von 08.00 bis 22.00
am 2. Juni von 07.00 bis 24.00
am 28. Juni von 07.00 bis 24.00
am 5. Juli von 07.00 bis 24.00
am 12. Juli von 07.00 bis 24.00
am 19. Juli von 07.00 bis 24.00
am 26. Juli von 07.00 bis 24.00
am 1. August von 16.00 bis 24.00
am 2. August von 07.00 bis 24.00
am 8. August von 16.00 bis 24.00
am 9. August von 07.00 bis 24.00
am 15. August von 07.00 bis 24.00
am 16. August von 07.00 bis 24.00
am 23. August von 07.00 bis 24.00
am 30. August von 07.00 bis 24.00
am 31. Oktober von 16.00 bis 22.00
am 1. November von 08.00 bis 22.00
am 6. Dezember von 16.00 bis 22.00
am 8. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 23. Dezember von 16.00 bis 22.00
am 24. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 25. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 26. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 29. Dezember von 16.00 bis 22.00
Bei Fahrzeugkombinationen, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger bestehen, bezieht sich das Höchstgewicht laut vorstehendem Absatz, falls die Straße nur mit der Zugmaschine befahren wird, nur auf die Zugmaschine, Falls diese nicht beladbar ist, entspricht das Höchstgewicht ihrem Leergewicht.
Ausnahmeregelungen lt. Dekret des ital. Infrastruktur- und Verkehrsministeriums, Nr. 3602 vom 19.12.2005 u.a.: - Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Ausgangspunktes der Fahrt mitführen, beginnt das Fahrverbot um 4 Stunden später . Lediglich den aus dem Ausland kommenden Fahrzeugen mit einem einzigen Fahrer ist es erlaubt - wenn die Tagesruhezeit gemäß EG-Verordnung Nr. 3820/85 mit der hier angeführten Nachverlegung zusammenfällt - nach Ablauf der Ruhezeit das Fahrverbot um vier Stunden nachzuverlegen.
- für Fahrzeuge, die ins Ausland fahren und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Fahrtzieles mitführen, endet das Fahrverbot um 2 Stunden früher. Weitere Ausnahmeregelungen können auf Anfrage übermittelt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr
von Italien raus in Anspruch genommen werden dürfen.
Restliches Fahrverbot 2008
Fahrverbotskalender Italien 2008 Lt. Dekret des italienischen Infrastruktur-und Verkehrsministeriums bestehen im Jahr 2008 auf allen italienischen Straßen außerhalb der Wohnzentren für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einem hz Gesamtgewicht von über 7,5 t ein Fahrverbot an folgenden Tagen :
an allen Sonntagen der Monate Jänner,Februar,März,April,Mai,Oktober, November und Dezember von 8.00 bis 22.00 Uhr;
an allen Sonntagen der Monate Juni,Juli,August und September von 7.00 bis 24.00 Uhr;
am 1. Jänner von 08.00 bis 22.00
am 21. März von 16.00 bis 22.00 Karfreitagam 22. März von 8.00 bis 22.00
am 24. März von 8.00 bis 22.00
am 25. März von 8.00 bis 14.00
am 24. April von 16.00 bis 22.00
am 25. April von 8.00 bis 22.00
am 30. April von 16.00 bis 22.00
am 1. Mai von 08.00 bis 22.00
am 2. Juni von 07.00 bis 24.00
am 28. Juni von 07.00 bis 24.00
am 5. Juli von 07.00 bis 24.00
am 12. Juli von 07.00 bis 24.00
am 19. Juli von 07.00 bis 24.00
am 26. Juli von 07.00 bis 24.00
am 1. August von 16.00 bis 24.00
am 2. August von 07.00 bis 24.00
am 8. August von 16.00 bis 24.00
am 9. August von 07.00 bis 24.00
am 15. August von 07.00 bis 24.00
am 16. August von 07.00 bis 24.00
am 23. August von 07.00 bis 24.00
am 30. August von 07.00 bis 24.00
am 31. Oktober von 16.00 bis 22.00
am 1. November von 08.00 bis 22.00
am 6. Dezember von 16.00 bis 22.00
am 8. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 23. Dezember von 16.00 bis 22.00
am 24. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 25. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 26. Dezember von 08.00 bis 22.00
am 29. Dezember von 16.00 bis 22.00
Bei Fahrzeugkombinationen, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger bestehen, bezieht sich das Höchstgewicht laut vorstehendem Absatz, falls die Straße nur mit der Zugmaschine befahren wird, nur auf die Zugmaschine, Falls diese nicht beladbar ist, entspricht das Höchstgewicht ihrem Leergewicht.
Ausnahmeregelungen lt. Dekret des ital. Infrastruktur- und Verkehrsministeriums, Nr. 3602 vom 19.12.2005 u.a.: - Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Ausgangspunktes der Fahrt mitführen, beginnt das Fahrverbot um 4 Stunden später . Lediglich den aus dem Ausland kommenden Fahrzeugen mit einem einzigen Fahrer ist es erlaubt - wenn die Tagesruhezeit gemäß EG-Verordnung Nr. 3820/85 mit der hier angeführten Nachverlegung zusammenfällt - nach Ablauf der Ruhezeit das Fahrverbot um vier Stunden nachzuverlegen.
- für Fahrzeuge, die ins Ausland fahren und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Fahrtzieles mitführen, endet das Fahrverbot um 2 Stunden früher. Weitere Ausnahmeregelungen können auf Anfrage übermittelt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr