Zitat:
Das ist verrückt! Ein Bonner Autofahrer war rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt davon überrascht worden, dass in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte und hatte das Gespräch angenommen. Für diesen Verstoß gegen das Handyverbot sollte er nach Auffassung des Bonner Amtsgerichts ein Bußgeld von 40 Euro zahlen. Doch das Oberlandesgericht Köln entschied folgendes: Das Verbot der Handy-Nutzung im Auto gilt nicht für das Mobilteil eines Festnetz-Telefons.
Verbot zählt nur bei richtigen Handys
Der Richter am Kölner Oberlandesgericht sah dies aber ganz anders: Schnurlos-Telefone eines Festnetzanschlusses seien nicht das gleiche wie richtige Mobiltelefone. Für eine Nutzung während der Fahrt seien sie aufgrund ihrer geringen Reichweite praktisch ungeeignet. Der Gesetzgeber habe bei dem Handyverbot deshalb auch nur an "richtige" Mobiltelefone gedacht - nicht ans Schnurlostelefone. Der Senat sah auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern. Denn in der Praxis komme eine Ablenkung eines Autofahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon praktisch nicht vor. Schon kurz nach Fahrtantritt sei eine Nutzung des Telefons in der Regel nicht mehr möglich. Der kuriose Vorfall sei so ungewöhnlich, dass kein weiterer Regelungsbedarf bestehe, so das Gericht.
Zitat Ende:
Quelle: t-online-Nachrichten vom 05.11.09
Das ist verrückt! Ein Bonner Autofahrer war rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt davon überrascht worden, dass in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte und hatte das Gespräch angenommen. Für diesen Verstoß gegen das Handyverbot sollte er nach Auffassung des Bonner Amtsgerichts ein Bußgeld von 40 Euro zahlen. Doch das Oberlandesgericht Köln entschied folgendes: Das Verbot der Handy-Nutzung im Auto gilt nicht für das Mobilteil eines Festnetz-Telefons.
Verbot zählt nur bei richtigen Handys
Der Richter am Kölner Oberlandesgericht sah dies aber ganz anders: Schnurlos-Telefone eines Festnetzanschlusses seien nicht das gleiche wie richtige Mobiltelefone. Für eine Nutzung während der Fahrt seien sie aufgrund ihrer geringen Reichweite praktisch ungeeignet. Der Gesetzgeber habe bei dem Handyverbot deshalb auch nur an "richtige" Mobiltelefone gedacht - nicht ans Schnurlostelefone. Der Senat sah auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots zu erweitern. Denn in der Praxis komme eine Ablenkung eines Autofahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon praktisch nicht vor. Schon kurz nach Fahrtantritt sei eine Nutzung des Telefons in der Regel nicht mehr möglich. Der kuriose Vorfall sei so ungewöhnlich, dass kein weiterer Regelungsbedarf bestehe, so das Gericht.
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Quelle: t-online-Nachrichten vom 05.11.09