Ich hätte einige Fragen zu den Bereichen Arbeitsrecht & Gehaltsabrechnung. Bitte nur antworten, wer wirklich kompetent Auskünfte hierzu erteilen kann. Folgender Sachverhalt:
Seit Juli 2011 arbeite ich auf selbständiger Basis als Servicefahrer für einen Frühstücksdienst. Alle Details zu Abrechnung etc. waren bisher in einem Vertrag schriftlich geregelt. Die Vergütung erfolgte nach Aufwand. Vergütet wurden dabei die gefahren Kilometer, sowie die Menge der von mir ausgelieferten Teile, so dass ich auf eine monatliche Brutto-Vergütung von ca. 1.600,- € kam.
Da ich beabsichtige zu heiraten, war mein Bestreben, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln, so dass meine Frau im Rahmen einer Familienversicherung zunächst über mich krankenversichert ist.
Nach einigem Hin und Her war mein bisheriger Auftraggeber nun dazu bereit, mich ab 01.05.2012 sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Ein Arbeitsvertrag wurde hierzu nicht mehr geschlossen. Ich bekam lediglich die telefonische Zusage, dass sich mein Gehalt nicht zu meinem Nachteil ändern würde.
Die Überlegung meines Auftraggebers und mir war zunächst, mich im Rahmen eines Mindestgehalts zu beschäftigen, so dass die gesetzliche Sozialversicherungspflicht greift. Meine Ansprüche sollte ich - wie bisher auch - auf selbständiger Basis ermitteln und dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Auszahlung sollte dann in zwei Stufen erfolgen. Zunächst sollte das Fixgehalt für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt werden. Danach würde die Vergütung auf selbständiger Basis nach tatsächlichem Aufwand, abzüglich des bereits gezahlten Fixgehalts, sowie der ihm entstehenen Lohnnebenkosten erfolgen.
Per heute, 17.06.2012 bekam ich nun meine Lohn- & Gehaltsabrechnung für Mai 2012. Laut Tätigkeitsnachweis wäre eine Brutto-Vergütung von insg. rund 1.490,- zu zahlen gewesen. Laut Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge hat er mich mit einem Fixgehalt von 410,- € angemeldet. Der Netto-Zahlbetrag beläuft sich auf rund 325,- €.
Somit verbleibt eine Differenz von 1.080,- €, die im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit zu zahlen wären. Gemäss Vereinbarung wäre vom Arbeitgeber nun folgendes zu zahlen:
1.) 325,- € im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
2.) 1.490,- € abzüglich der meinem Arbeitgeber entstandenen Kosten für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Zur Auszahlung kamen 1.080,- €. Somit wurden vom Arbeitgeber die vollen 410,- € aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit einbehalten.
Nun meine Fragen:
1.) Ist es arbeitsrechtlich überhaupt zulässig, zum einen mit 410,- € gemeldet zu sein und den weitaus größeren Teil seines Gehaltes auf selbständiger Basis abzurechnen?
2.) Wo kann ich ohne finanziellen Aufwand (St.-Berater, Anwalt) in Erfahrung bringen, wie hoch die tatsächlichen Kosten meines Arbeitgebers für meine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind?
was haltet ihr denn von soetwas , ist soetwas überhaupt rechtens
quelle : Gutefrage.net
Seit Juli 2011 arbeite ich auf selbständiger Basis als Servicefahrer für einen Frühstücksdienst. Alle Details zu Abrechnung etc. waren bisher in einem Vertrag schriftlich geregelt. Die Vergütung erfolgte nach Aufwand. Vergütet wurden dabei die gefahren Kilometer, sowie die Menge der von mir ausgelieferten Teile, so dass ich auf eine monatliche Brutto-Vergütung von ca. 1.600,- € kam.
Da ich beabsichtige zu heiraten, war mein Bestreben, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln, so dass meine Frau im Rahmen einer Familienversicherung zunächst über mich krankenversichert ist.
Nach einigem Hin und Her war mein bisheriger Auftraggeber nun dazu bereit, mich ab 01.05.2012 sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Ein Arbeitsvertrag wurde hierzu nicht mehr geschlossen. Ich bekam lediglich die telefonische Zusage, dass sich mein Gehalt nicht zu meinem Nachteil ändern würde.
Die Überlegung meines Auftraggebers und mir war zunächst, mich im Rahmen eines Mindestgehalts zu beschäftigen, so dass die gesetzliche Sozialversicherungspflicht greift. Meine Ansprüche sollte ich - wie bisher auch - auf selbständiger Basis ermitteln und dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Auszahlung sollte dann in zwei Stufen erfolgen. Zunächst sollte das Fixgehalt für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt werden. Danach würde die Vergütung auf selbständiger Basis nach tatsächlichem Aufwand, abzüglich des bereits gezahlten Fixgehalts, sowie der ihm entstehenen Lohnnebenkosten erfolgen.
Per heute, 17.06.2012 bekam ich nun meine Lohn- & Gehaltsabrechnung für Mai 2012. Laut Tätigkeitsnachweis wäre eine Brutto-Vergütung von insg. rund 1.490,- zu zahlen gewesen. Laut Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge hat er mich mit einem Fixgehalt von 410,- € angemeldet. Der Netto-Zahlbetrag beläuft sich auf rund 325,- €.
Somit verbleibt eine Differenz von 1.080,- €, die im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit zu zahlen wären. Gemäss Vereinbarung wäre vom Arbeitgeber nun folgendes zu zahlen:
1.) 325,- € im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
2.) 1.490,- € abzüglich der meinem Arbeitgeber entstandenen Kosten für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Zur Auszahlung kamen 1.080,- €. Somit wurden vom Arbeitgeber die vollen 410,- € aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit einbehalten.
Nun meine Fragen:
1.) Ist es arbeitsrechtlich überhaupt zulässig, zum einen mit 410,- € gemeldet zu sein und den weitaus größeren Teil seines Gehaltes auf selbständiger Basis abzurechnen?
2.) Wo kann ich ohne finanziellen Aufwand (St.-Berater, Anwalt) in Erfahrung bringen, wie hoch die tatsächlichen Kosten meines Arbeitgebers für meine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind?
was haltet ihr denn von soetwas , ist soetwas überhaupt rechtens


quelle : Gutefrage.net