ist das heute so üblich?

    • ist das heute so üblich?

      Guten Morgen zusammen,

      muss hier mal einen Vorfall schildern, der einem unserer Fahrer gestern passiert ist:

      Unser Fahrer steht mit seinem Fahrzeug (knappes halbes Jahr alt) bei einem unserem Kunden zur Beladung. Als er im Versandbüro die Papiere holt hört er plötzlich ein komisches Geräusch. Da ein anderes Fahrzeug im Hof an der Rampe nebenan rangiert rennt er sofort zu seinem Fahrzeug und sieht wie der andere Fahrer mit seinem Auflieger seine Fahrerkabine berührt und die Fahrertür und Schmutzabweiser erheblich beschädigt. Der andere Fahrer räumt sofort ein, daß er den Schaden verursacht hat und holt seine Politur und versucht den Schaden kleiner aussehen zu lassen.
      Als unser Fahrer dann den Unfallbericht holen will um Ihn auszufüllen, fährt der andere Fahrer einfach davon ohne seine Personalien dazulassen.

      Habe mittlerweile bei der Firma des Unfallverursachers angerufen, die "mauern" natürlich.

      Wie würdet Ihr euch in so einem Fall verhalten.
      Ist euch auch schon so was ähnliches passiert.

      Gruß und noch einen schönen Tag.

      Joe
    • RE: ist das heute so üblich?

      Anzeige wegen Unfallflucht

      denn die Schäden lassen sich ja nicht gleich wegmachen. Wahrscheinlich wird bei deiser firma der fahrer zur kassen gebeten und hat sich deshalb aus dem staub gemacht.

      Viel erfolg

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Üblich ist das nicht immer.

      Es ist auch nicht üblich das die Firma keine klare Anweisungen erteilt.

      Wenn der Fahrer klare Anweisungen hat holt der auf der Stelle die Polizei und
      Anzeige Unfallflucht, macht er es nicht zahlt er selber.

      Also 2 Mann 2 Fehler.


      Jeder andere Spedi wird die Taktik auch machen, kann jeder kommen euer
      Fahrer hat unser LKW angefahren.
    • tja...da habt ihr wohl schlechte Karten.

      Ohne neutrale Zeugen wird sich nichts beweisen lassen...es sei denn ihr wollt ein Unfallgutachten mit Spurensicherung auf eigene Kosten machen lassen (sehr teuer). Wenn der Unfallverursacher mittlerweile seinen LKW zumindest gewaschen hat, sieht es schlecht aus.

      Unfallflucht nimmt in D aus verschiedenen Gründen stark zu und ist kein Kleindelikt.

      Ich denke, daß auch euer Fahrer im negativen Fall des Schadenersatzes einen Teil zur Schadensregulierung beitragen sollte, damit ihm solch ein Kardinalfehler nicht nochmals unterläuft (Learning by paying).....
    • Hallo Lena,

      nicht im Arbeitsvertrag, aber eine KLARE Dienst, bzw. in dem Fall eine KLARE Arbeitsanweisung was zu tun ist in solch einem Fall sollte eigtl. genügen. Anweisungen natürlich immer schriftlich + Unterschrift ;)
      Eiltransporte Pottel
      Sascha Pottel
      Wiesentalstraße 32
      D- 79694 Utzenfeld
      Tel: +49 7673- 383 0594
      Fax: +49 7673- 383 0010
      Mobil: +49 152 - 2100 7406
    • Hallo Sascha,

      vielen Dank für deine rasche Antwort.

      Allerdings hat sie noch mehr Fragen bei mir aufgeworfen (Sorry, ich will eben immer alles genau wissen :D ) Aber du scheinst dich ja bestens auszukennen ;)

      Erklär mir doch bitte noch eben wie das mit diesen Arbeitsanweisungen (kenne ich nämlich nicht) läuft. Ist das so was wie ein Newsletter, der z.B. monatlich an die Mitarbeiter geht und die das Ding dann unterschreiben müssen? Klingt schon blöd wenn ich es hier schreibe, also glaube ich das eher nicht.

      Dann gehe ich davon aus, dass so eine Arbeitsanweisung aus bestimmten gegebenen Anlässen herausgegeben wird. Stimmts? Ich kann mir da aber nicht wirklich vorstellen wie man darauf kommt wie in diesem Fall eine Anweisung zum Verhalten bei Fahrerflucht herauszugeben, wenn nicht gerade erst so ein Fall vorgekommen ist.

      Deswegen auch meine Frage ob das dann in den Arbeitsvertrag soll.

      Oh je, jetzt habe ich schon so viel geschrieben und wahrscheinlich euch auch noch verwirrt, damit ich nicht ganz allein damit bin :D

      Hoffentlich verstehst du was ich meine und kannst mir drauf antworten.

      VLG
      Lena
    • Hallo Lena,

      kein problem.

      Hier wäre eine Arbeitsanweisung: Verhalten bei einem Unfall! angebracht. Darin würde z.b. auch stehen, das bei einem Unfall mit Gewerblich genutzten Fahrzeugen die Polizei stehts hinzuzurufen ist. Unfall kann in dem Fall ja ein abgefahrener Spiegel beim Parkenden LKW sein oder eben wie oben genannt auf dem Hof beim Rangieren.

      -> Diese Anweisung sollte eigtl. in jedem Betrieb bestehen. Auch ohne gegebenen Anlass. Ganz im Interesse des Unternehmers.

      Eine Arbeitsanweisung kann aber auch, wie du schreibst als "Newsletter" ausgegeben werden, z.b. "Verhalten beim Kunden" nachdem sich ein/ mehrere Fahrer beim Kunden danebenbenommen hat. -> Qualitätsmanagement.

      Diese Arbeitsanweisung kann z.b als Merkblatt auf dem Fahrzeug mitgeführt werden, und der Fahrer kann sie sich im Notfall zur Hand nehmen und die einzelnen Schritte (Unfallstelle sichern, Polizei rufen etc.) abarbeiten.

      Selbst das Merkblatt "Verhalten im Brandfall" ist im weitesten Sinne eine "Arbeitsanweisung".


      Hoffe es ist halbwegs verständlich
      Eiltransporte Pottel
      Sascha Pottel
      Wiesentalstraße 32
      D- 79694 Utzenfeld
      Tel: +49 7673- 383 0594
      Fax: +49 7673- 383 0010
      Mobil: +49 152 - 2100 7406
    • Original von Lena
      Hallo Granitteufel,

      wie ist das mit den klaren Anweisungen gemeint? Sollte etwa ein Passus darüber im Arbeitsvertrag stehen, und wenn ja, wie würde dieser wohl aussehen?

      VLG
      Lena


      @Lena

      Wie SaschsaW sch on geschrieben hat. Als Aushang am schwarzen Brett würde ich nicht machen. Schriftlich und von den Fahrern gegenzeichnen das sie das erhalten
      haben.
      Des weiteren sollte man alle drei Monate diese Sachen Fahrzeitüberschreitung und
      usw. sich unterschreiben lassen. Es nützt Dir nichts wenn man diese Sachen bei der Einstellung macht und dann nichts mehr.

      Ich würde jetzt in diesem Fall einen Rechtsanwalt beauftragen sich Deckungzusage vom Rechtsschutz holen. Versicherung über Kennzeichen ausfindig machen und Versicherung von dem Unfallverursacher ran holen.

      Der Versicherung den Schaden melden, abwarten und Tee trinken. Nach 6 Wochen
      Versicherung und Halter gerichtlich verklagen(in der Regel verklagt man noch den
      Fahrer. Jetzt kommt es auf die Schadenshöhe an. Ist die nicht hoch wird die Versicherung den Versicherungsnehmer zum ein lenken bewegen, den die Gerichtskosten fallen erstmal an.

      Dann könnte man noch auf eine andere Art und Weise vorgehen . Mir hat mal ein
      Staplerfahrer die Bordwand an Tank gedrückt so das die Planenkrampen lauter
      kleine Dellen hinter lassen haben. Capo bei geholt, ja wo kämen sie da hin wenn
      sie das alles melden müssen was die Staplerfahrer zertrümmern. Ach so da haben sie Recht und mir viel das Einsteckbrett auf eine Firmenwagen der da standt und eine
      leichte Delle war im Dach. Meine Betriebshaftpflicht hat diese bezahlt und deren ihre einen neuen Tank. Vielleicht trifft euer Fahrer diesen Herrn mal wieder.

      Den Fahrer würde ich am Schaden mit beteiligen und wenn dieser meint nein, da rollt mal der Stapler gegen sein PKW und dann kann er streiten, den die Betriebshaftpflicht bezahlt Mitarbeiter Schäden nicht. :D


      Gruß Grani