Insolvenzen Schlag auf Schlag Teil 3, nur Auszüge aus dem Registergericht!

  • Insolvenzen Schlag auf Schlag Teil 3, nur Auszüge aus dem Registergericht!

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der Spedition Siefke GmbH (HRB 2884 P)
    Linther Straße 5, 14822 Linthe
    Geschäftsführer: Joachim Siefke

    wird heute, am 13. August 2010, um 11:00 Uhr,

    zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts
    angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

    Rechtsanwalt Sebastian Laboga
    Einemstraße 24, 10785 Berlin

    bestellt.

    Verfügungen der Insolvenzschuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung
    des
    vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der
    Insolvenzschuldnerin. Er
    hat die Aufgabe, durch Überwachung der Insolvenzschuldnerin deren Vermögen zu sichern


    und zu erhalten.

    Den Schuldnern der Insolvenzschuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
    Insolvenzschuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
    Bankguthaben und sonstige Forderungen der Insolvenzschuldnerin einzuziehen sowie
    eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden
    aufgefordert,
    nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
    Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.

    Den absonderungsberechtigten Gläubigern wird untersagt, die im Besitz der
    Insolvenzschuldnerin befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige
    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten.
    Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen der Insolvenzschuldnerin
    gegen Dritte einzuziehen.

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder
    einer
    einstweiligen Verfügung gegen die Insolvenzschuldnerin werden untersagt, soweit nicht


    unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
    einstweilen
    eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    Amtsgericht Potsdam
    35 IN 755/10


    Was ist denn die Haupt NDL Mettmann oder Linthe

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  • 33 IN 83/10 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RT TRANS GmbH - vertr. d.d. GF Rolf Röttger -, Langenberg 15, 38729 Hahausen, - Nebenstelle: RT TRANS GmbH, vertr. d. d. GF. Rolf Röttger, Eisenstraße 17, 30916 Isernhagen - (AG Braunschweig, HRB 202589), ist am 27.08.2010 um 8:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, c/o Bernsau, Brockdorff, Lautenbach, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, Tel.: 0511/899 79 69-0, Fax: 0511/899 79 69-29, E-Mail: hannover@bbl.law.de, Internet: bbl-law.de bestellt worden.

    Amtsgericht Goslar, 27.08.2010
  • Original von Granitteufel
    33 IN 83/10 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RT TRANS GmbH - vertr. d.d. GF Rolf Röttger -, Langenberg 15, 38729 Hahausen, - Nebenstelle: RT TRANS GmbH, vertr. d. d. GF. Rolf Röttger, Eisenstraße 17, 30916 Isernhagen - (AG Braunschweig, HRB 202589), ist am 27.08.2010 um 8:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, c/o Bernsau, Brockdorff, Lautenbach, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, Tel.: 0511/899 79 69-0, Fax: 0511/899 79 69-29, E-Mail: hannover@bbl.law.de, Internet: bbl-law.de bestellt worden.

    Amtsgericht Goslar, 27.08.2010


    das hat der aber still gehalten, die Tage hat er noch Leute gesucht!
  • eben bei K. in Arsnberg angerufen, hatte noch 380€ offen, zurück kam Fax mit Inso Beschluß vom 29.7.2010

    Nu hat er für 280€ auch waß für mich gefahren, was ich noch nicht überweisen habe. Kann man das eigentlich gegenrechnen ? Dann wäre ich mit 100€ aus der sache raus ....
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
  • Ich würde es trotzdem machen, egal ob ich darf oder nicht.
    Was wollen Die schon machen??? Ich will nicht auf meinen Kosten sitzen bleiben.
    Und einen Versuch ist es wert!
    Frachtverrechnung wird in der Praxis in aller Regel angewandt.
    Nur weil man was nicht dürfen sollte macht man es nicht ?!? :P
    .... dann kommst nicht weit.....
    Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
  • @ralf, spiele einfach mal kohl, aussitzen.

    las den iv 3 mal mahnen. hatte bei der inso von der marmorbude noch das geld von einem transportschaden, hat keiner danach gefragt.

    was heißt frachten können nicht vrrechnet werden.

    wenn ich mit einem regelmässig arbeite und der gibt mir und ich gebe ihm ladungen, wird einmal im monat aufgerechnet.