Insolvenzen Schlag auf Schlag Teil 3, nur Auszüge aus dem Registergericht!

  • und noch eine ganz alte Firma.....

    47 IN 114/10 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gustav Kerker KG Güter-Nah- und Fernverkehr Spedition-Lagerung, Landstr. 1, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1802),

    vertreten durch:

    Norbert Jaros, Landstr. 1, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 20.09.2010 um 10.10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Handschuh, Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722/1016, Fax: 05722/9667490 bestellt worden.

    Amtsgericht Bückeburg, 20.09.2010
  • 8071 IN 1347/10


    Eröffnungsbeschluss


    1. Über das Vermögen der


    Albatros GmbH (vormals PETER SETZER TRANSPORT- UND LAGERGESELLSCHAFT MBH)
    g.v.d.d. GF Waldemar Händel
    Raudtener Str. 12 - 14, 90475 Nürnberg

    Geschäftszweig: nationale und internationale Gütertransporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und die Einlagerung von Gegenständen aller Art außer Gefahrgut

    Registergericht: Nürnberg; HR B Nr. 18899


    wird heute am 28.09.2010, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff. InsO (soweit Nachlassinsolvenz zusätzlich §§ 315 ff. InsO) eröffnet.

    Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach Feststellung des Gerichts gegeben.


    2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Herr Rechtsanwalt Stefan WALDHERR,
    Äußere Sulzbacher Str. 124 a, 90491 Nürnberg.


    3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 25.10.2010 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.


    4. Berichtstermin gem. § 29 Abs. 1 InsO, insbesondere Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in § 35 (Anträge der Gläubigerversammlung zur Erklärung des Insolvenzverwalters zur selbständigen Tätigkeit des Schuldners), § 66 (Auferlegung von Zwischenrechnungslegungen), § 68 (Einsetzung bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses), § 100 (Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse), § 149 (Bestimmung der Hinterlegungsstelle), § 157 (Fortführung oder Stilllegung des schuldnerischen Gewerbebetriebs; Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans), § 160 (Genehmigung der Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen), § 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie Prüfungstermin gem. § 29 InsO wird anberaumt auf

    Donnerstag, den 11.11.2010, 09.30 Uhr

    vor dem Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, Sitzungssaal 124.


    Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung!

    Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
    Fortführung oder Stilllegung des schuldnerischen Gewerbebetriebs.


    5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (gem. § 28 Abs. 2 InsO).

    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).


    6. Hinweis gem. § 160 Abs. 1 InsO:
    Ist die einberufene Versammlung mangels Anwesenheit von - stimmberechtigten - Gläubigern beschlussunfähig, gelten sämtliche vom Insolvenzverwalter im Rahmen des § 160 InsO gestellten Anträge als angenommen.


    7. Gemäß § 99 InsO wird eine Postsperre für alle Sendungen angeordnet.

    Eingehende Sendungen sind seitens

    der Deutschen Post AG

    des DHL-Expresses

    der Nordbayern Post

    dem Insolvenzverwalter auszuhändigen. Ausgenommen sind Sendungen der
    Staatsanwaltschaft und des Insolvenzverwalters sowie die mit einem
    entsprechenden Vermerk versehenen Sendungen der Gerichte.

    Gründe:

    Die Anordnung der Postsperre war erforderlich, um für die Gläubiger nachteilige
    Rechtshandlungen des Schuldners aufzuklären oder zu verhindern.

    Die Anhörung der Schuldnerin erfolgt mit Übersendung dieses Beschlusses.




    Nürnberg, 28.09.2010


    Amtsgericht Nürnberg
    - Insolvenzgericht -

    ------------------------------------------------------------------------------------------------
    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 57/10

    Über das Vermögen



    der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6054 eingetragenen BOSITRA Internationale Spedition und Transporte GmbH, Stratsmannsweg 8, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Tenbrock, Stratsmanns Weg 8, 45731 Waltrop



    Geschäftszweig: Vermittlung und Durchführung von Beförderungen im nationalen und internationalen Güterfernverkehr





    wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.03.2010, um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.01.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.



    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Uwe Hüggenberg, Huestraße 34, 44787 Bochum.



    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2010 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



    Donnerstag, 27.05.2010, 09:00 Uhr,

    im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Viktoriastr. 14, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A 29.



    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über



    die Person des Insolvenzverwalters,

    die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

    gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    - Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

    - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

    - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    ------------------------------------------------------------------------------------------------
    Amtsgericht Lübeck, 53a IN 266/10

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
    Heinrich Longuet Dienstleistung - Logistik GmbH
    (Registergericht: Lübeck HRB 5765 HL),
    Moislinger Allee 53 - 55, 23558 Lübeck,
    vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kirsten Fröde-Longuet,

    ist am 28.09.2010 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
    dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208-210 InsO).

    Lübeck, 28.09.2010
    Amtsgericht Lübeck, Abt. 53
  • 7. Gemäß § 99 InsO wird eine Postsperre für alle Sendungen angeordnet. Eingehende Sendungen sind seitens der Deutschen Post AG des DHL-Expresses der Nordbayern Post dem Insolvenzverwalter auszuhändigen. Ausgenommen sind Sendungen der Staatsanwaltschaft und des Insolvenzverwalters sowie die mit einem entsprechenden Vermerk versehenen Sendungen der Gerichte. Gründe: Die Anordnung der Postsperre war erforderlich, um für die Gläubiger nachteilige Rechtshandlungen des Schuldners aufzuklären oder zu verhindern.
    Na das hört sich aber nicht gut an!!!!
  • Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 273/10

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3328 eingetragenen Spedition Köhler GmbH, Hommeswiese 77, 57258 Freudenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Gottfried Köhler, Heesstraße 308, 57258 Freudenberg



    Geschäftszweig: Vermittlung von Frachtaufträgen und deren Beförderung sowie die Durchführung von Speditionsgeschäften





    ist am 01.10.2010, um 09:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wolfgang Breuer, Kaiser-Wilhelm-Ring 13, 50672 Köln bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    25 IN 273/10
    Amtsgericht Siegen, 01.10.2010


    Meldet man jetzt schon jährlich Inso an??
  • Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 26.09.2010

    Aktenzeichen: 3 a IN 77/10 Ft

    Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 26.09.2010, 17:45 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steffen Georgi, Neckarauer Straße 197, 68199 Mannheim, Inhaber von Lambsheimer Logistik, wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Stefanie Kaufmann, Neumayerring 31, 67227 Frankenthal.

    Gem. § 80 InsO geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf die Insolvenzverwalterin über. Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.

    Gläubiger des Schuldners werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat.

    Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am 20.12.2010 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalterin sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271, InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 29.10.2010 bei der Insolvenzverwalterin in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 19.11.2010 und der Bericht der Insolvenzverwalterin ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

    Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.

    Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO). Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit des Schuldners gem. § 35 InsO hingewiesen
  • Original von Jupiter
    eben bei K. in Arsnberg angerufen, hatte noch 380€ offen, zurück kam Fax mit Inso Beschluß vom 29.7.2010

    Nu hat er für 280€ auch waß für mich gefahren, was ich noch nicht überweisen habe. Kann man das eigentlich gegenrechnen ? Dann wäre ich mit 100€ aus der sache raus ....



    Insoverwalter hat sich gemeldet, meinte verrechnen ginge nicht... erstmal abwarten ... X(
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
  • Aktenzeichen: 91 IN 54/05

    In dem Insolvenzverfahren Marco Müller, geb. 1978, Stadtring 28, 99610 Sömmerda, ehemals selbständig als Kraftfahrer, Inhaber der Firmen "ESE Entkernung & Sanierung" und "Marco-Bau"; ehemals wohnhaft: Thomas-Müntzer-Str. 4 in 99610 Sömmerda und Feldwiese 7, 36115 Hilders, ist der Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners mit Beschluss vom 04.10.2010 als unzulässig verworfen worden.

    Amtsgericht Fulda, 04.10.2010


    ?( ?( ?( ?( , ja was denn nun ? - Kraftfahrer , Maurer oder was ???
  • In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wilhelm Wilke ( Inhaber der Wilhelm Wilke KG, HRA 1181 Bad Arolsen ), Auf dem Bühl 6 , 34471 Volkmarsen-Külte, - Az.: 10 IN 25/04 AG Korbach - soll die Schlussverteilung erfolgen.

    Es ist ein Masseguthaben in Höhe von 115.584,55 € vorhanden. Hiervon sind vorweg die Vergütung des Insolvenzverwalters, die Veröffentlichungskosten sowie die Gerichtskosten zu berichtigen. Anschließend sind festgestellte Forderungen in Höhe von 1.084.918,32 € in der Rangklasse 0 gemäß § 38 InsO zu berücksichtigen.

    Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Korbach, Nordwall 3, 34497 Korbach aus.

    Diemelstadt, den 24.08.2010

    Jäkel, Rechtsanwalt

    als Insolvenzverwalter

    Welcher Wilke ist das ? - Der mit den Möbelfronten ?
  • Geschäftsnummer: 1513 IE 2210/10
    (Bitte immer angeben)
    München, 5.10.2010

    In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
    Insolvenzverfahrens der

    Truckunion Internationale Spedition & Logistik Ltd., Geranien -
    weg 1, 85586 Poing,
    eingetragen im Companies House Cardiff unter Company
    No.05596275, Zweigniederlassung eingetragen im Handelsregister
    beim Amtsgericht München unter HRB 162238
    gesetzlich vertreten durch
    Director Janos Karolyi

    - Schuldnerin -

    Geschäftszweig: Frachtvermittlung, Export und Import

    ergeht folgender


    Beschluss


    1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 12:00 Uhr gemäß §§ 2,
    3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

    Gründe:
    Der Antrag ist am 25.06.2010 beim Amtsgericht München ein -
    gegangen.
    Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk Ebersberg - aus
    dem Insolvenzsachen dem Amtsgericht München zugewiesen
    sind - ihren allgemeinen Gerichtsstand.
    Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest -
    stellungen des Gerichts gegeben.

    2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3,
    80331 München.
    Telefon: 089/548033-0
    Telefax: 089/548033-111

    3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 30.11.2010 bei
    dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

    4. Die schriftliche Durchführung des Verfahrens wird angeord -
    net, § 5 II InsO.
    Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende
    Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftli -
    chen Antragstellung bis 11.01.2011, damit die Anordung des
    schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann:
    - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
    - Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
    InsO),
    - Zwischenrechnungslegung (§ 66 InsO),
    - Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
    - Fortgang des Verfahrens (Fortführung, Stilllegung, Insol-
    venzplan) (§ 157 InsO),
    - Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen (insbe-
    sondere Unternehmensveräußerung, Darlehensaufnahme mit
    erheblicher Massebelastung, Rechtsstreit mit erheblichem
    Streitwert) (§ 160 InsO),
    - Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO) oder an be-
    sonders Interessierte (§ 162 InsO),
    - Aussetzung von Verwertung und Verteilung im Rahmen eines
    Insolvenzplanverfahrens (§ 233 InsO),
    - Beantragung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenver-
    waltung (§§ 271, 272 InsO).

    5. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.01.2011 den
    Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
    widersprechen.
    Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht durch die
    Beteiligten bei Gericht auf.
    Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
    geprüft.

    Hinweis:
    Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
    keine Benachrichtigung.

    6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
    unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
    beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
    Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
    beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
    Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
    bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
    verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
    Abs. 2 InsO).
    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
    haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,
    sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
    InsO).

    7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
    die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
    mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
    InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Er -
    öffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch
    das Insolvenzgericht.
    Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
    Insolvenzgericht.
  • 517 IN 32/10 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PROSPED Speditionsgesellschaft mbH, Borkumstr. 3, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 8963 HB), vertreten durch: Günther Ulrich Ryll, Falkenberger Str. 30, 28215 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 08.10.2010 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jochen Orgelmann, Schillerstr. 10, 28195 Bremen, Tel.: 0421/337790, Fax: 0421/3377933, E-Mail: insolvenz@dr-stankewitz.de, Internet: dr-stankewitz.de bestellt worden.

    Amtsgericht Bremen