Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • nee, die auflieger von dem würd ich nicht geschenkt nehmen. aber grade deshalb scheint er sich ja bei nem ´könner´ wie dem kögel eingekauft zu haben. kann man ihm nicht verdenken - also an den kögel- trailern gibt´s m.m. nach nix auszusetzen.
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    theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut
  • mag sein dass der humbaur den ansprüchen die an einen profi-trailer gestellt werden NOCH nicht ganz gerecht wird.aber wie lange bauen die vschon trailer?
    verkaufen die kleinen im pkw-bereich und da kommen keine beschwerden.qualität top. bin mir sicher bei den großen einheiten klappt das auch noch. know-how haben sie ja jetzt gekauft...

    made in germany....... das ist wichtig.

    wie gehts eigentlich van hool...lang keinen neuen mehr gesehen,oder trailor,oder oder oder,
  • Also die Qualität der Pkw-Planenanhänger ist auch nicht so weltbewegend.
    Bei meinem Anhänger sind am Anfang die Einstecktaschen der Spriegelbretter alle paar Kilometer von selbst abgefallen.
    Sie waren lediglich mit 2 Nieten befestigt. Humbaur hat sich nicht verantwortlich gefühlt.
    Nach dem 3. Mal habe ich die Einstecktaschen auf meine Kosten anschweißen lassen und seitdem ist Ruhe.
    UND IMMER GENÜGEND ASPHALT UNTER DEN RÄDERN
  • Die werden aus Kögel das Know How und das entsprechende Personal herausholen. Dann wird noch eine gewisse Zeit versucht Kögel am leben zu halten bis die eigene Marke qualitativ gleichwertig ist.
    (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
    Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
    Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
  • wann soll das sein: humbauer hochwertig? :D

    nee, kögel is ne marke, soviel steht fest. daher glaube ich kaum, dass die verschwinden wird. is doch auch ne gute ergänzung: humbauer = diskount- marke ;) und kögel weiterhin für die premiumkunden, die ne firma auch mal länger als 2 jahre haben...
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    theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut

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  • IN 369/09
    Über das Vermögen d. Spedition Gerlach GmbH (GF: Eyub Tas), Am Marktrasen 2, 99819
    Krauthausen, Amtsgericht Jena HRB 504373, wird heute, am 03.11.2009, um 10:51 Uhr
    das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen Überschuldung eröffnet.

    Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein
    Vermögen zu verfügen.

    Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt:
    Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen, Willy-Brandt-Platz 1, 99084 Erfurt

    Der nach § 139 InsO maßgebliche Insolvenzantrag ist beim Insolvenzgericht am
    27.06.2009 eingegangen.

    Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 08.01.2010
    bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die
    Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.

    Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) wird bestimmt auf
    Mittwoch, 3. Februar 2010, 10:00 Uhr, Saal A 0208, Amtsgericht Meiningen, Lindenallee
    15, 98617 Meiningen.

    Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters sowie zur Beschlussfassung
    gemäß §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung), 68 (Wahl
    Gläubigerausschuss), 79 (Auskunftserteilung), 100 (Unterhalt), 149 (Hinterlegung
    Wertgegenstände), 157 (Entscheidung über Fortführung des Unternehmens, Insolvenzplan)
    160 (über bedeutsame Rechtshandlungen), 162, 163 (Betriebsveräußerung), 207
    (Einstellung mangels Masse), 271 (Anordnung Eigenverwaltung) InsO.

    Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für
    Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.

    Termin zur Gläubigerversammlung (Prüfungstermin) wird bestimmt auf
    Mittwoch, 3. Februar 2010, 10:00 Uhr, Saal A 0208, Amtsgericht Meiningen, Lindenallee
    15, 98617 Meiningen.

    Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger, deren
    Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

    Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
    aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter.

    Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
    Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch
    nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
    Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
    bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
    daraus entstehenden Schaden.

    Der Verwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
    vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses,
    nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen.

    Amtsgericht Meiningen