Insolvenz / langjährige Partner ins Verderben gezogen / Direkt an Kunden Geldforderungen stellen möglich?

    • Insolvenz / langjährige Partner ins Verderben gezogen / Direkt an Kunden Geldforderungen stellen möglich?

      Hallo.. nach langer Zeit als Leser muss ich nun auch eine wichtige Frage stellen.

      Meine Firma wird heute den Insolvenzantrag im Eilverfahren beantragen. Ich selbst bin keine 8 Wochen hier tätig.
      Es fing auch schon dubios an das ich nicht bei der eigentlichen Firma die über die Arge angeworben hat eingestellt worden bin.
      Aber nach dem alles schön geredet worden war war ich so blauäugig es anzunehmen.

      Wie auch immer ich habe logischerweise gemäß Arbeitsvertrag meine Arbeit verrichtet und auch hier meine alten Partner aus der Vergangenheit mit eingesetzt. Von den Zahlungsschwierigkeiten habe ich anfangs gleich bemerkt das da was nicht rund läuft jedoch wurde dies glaubwürdig erklärt.

      Gestern hat die Tochter/Schwester oder was auch immer Firma den Antrag gestellt.. dies war seit einer Woche bekannt.. aber es hies weiterhin das die andere Firma weitermacht und alles ist gut.. und gestern die Info es ist aus..

      Zuvor wurde noch die GmbH umbenannt oder was weis ich.. ich vermute man hat das Stammkapital in Sicherheit gebracht.. kann dies aber nur Vermuten! ( nochmals betont )..

      Nun plagt mich mein Gewissen meiner alter Partner .. kann ich hier die Auftraggeberdaten an diese rausgeben damit die schnellstens ihr Geld dort direkt holen?!

      Geht sowas?

      Danke vorab..

      EILT!
    • Guten morgen , ich denke deine langjährigen waren selbstf. UN , sonst würde es auch kein Sinn machen , aber dein Vorhaben kannst du vergessen da die Auftraggeber mit deiner Fa. einen Vertrag haben/hatten , und nicht mit deinen langjährigen . Und der Insoverwalter kann sogar Geld zurück fordern was nach Meldung der Inso ausbezahlt wurde soviel ich das mal mit bekommen habe.
    • und vll. gehst Du mal Kaffeetrinken mit dem einen oder anderen und erzählst rein zufällig, was der Kunde für bestimmte Touren so zahlen mußte :thumbsup:

      wurde die Fracht nicht im Zahlungsziel beglichen, kippen auch die restlichen Paragraphen des Frachtvertrages, so auch die Kundenschutzklausel, da habe ich irgendwo ein Urteil rumliegen

      nur Finger weg von Deiner Idee, das klappt nicht

      ist es erlaubt zu fragen, von welcher Firma Du redest ???

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Servus,

      bist Du in der jetzigen Firma als Disponent tätig?

      Ist ja schön und gut, wenn Du da angefangen und den Unternehmer mit hingenommen hast. Du schreibst, das Du noch keine 8 Wochen da bist und seit einer Woche bekannt ist das die Fa. Inso anmeldet. Der Unternehmer war doch nicht am ersten Tag mit dabei oder ?
      Das heißt für mich (vermutung/schätzung), das hier der Umsatz von 4-6 Wochen den Bach runter geht ...?

      Warum prüft der Unternehmer seinen neuen Auftraggeber nicht vor Auftragsannahme?
      Das unternehmerische Risiko (und auch Verantwortung) muss er immer noch selber tragen!

      Kannst nun nur noch etwas Schadensbegrenzung machen solang der IV in der Firma sitzt. Mach ihm bessere Preise und sehe zu, das er eine schriftliche Kostenübernamebestätigung vom IV bekommt und das mit schnellem ZZ !!! Wenn er nicht vorher schon "arm" dran war, sollte er somit überbrücken können bis er einen neuen & solventen & fair bezahlenden Auftraggeber findet.

      Gruß
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.