Informationen über aktuelle Rechtsprechung

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      Ich möchte gerne aktuelle Rechtsprechung des I. Zivilsenates des BGH (zuständig für Transport- und Speditionsrecht) hier einstellen.

      Mit dem Aktenzeichen I ZR 104/11 hat der Bundesgerichtshof - nach Vorinstanzen am Landgericht und am Oberlandesgericht Stuttgart - am 19.07.2012 durch die Richter

      Bornkamm, Schaffert, Pokrant, Kirchhoff, Büscher

      entschieden:

      Es ist Sache des Frachtführers, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verlustfalls konkrete Nachforschungen anzustellen und diese zu dokumentieren, um sie in einem nachfolgenden Rechtsstreit belegen zu können. Substantiierter Vortrag zu den durchgeführten Recherchen ist vor allem deshalb von besonderer Bedeutung, weil allein zeitahe Nachfragen sowohl bei den eignen Mitarbeiter als auch -je nach den Umständen des Einzelfalls - bei anderen Empfängern von Sendungen die realistische Möglichkeit bieten, ein außer Kontrolle geratenes Paket odch noch aufzufinden.

      BGH Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 104/11 OLG Stuttgart/LG Stuttgart