Illegale Kabotage - mal andersrum

    • Illegale Kabotage - mal andersrum

      Guten Morgen,

      Kabotageverstösse mal andersrum, durch deutsche Transportunternehmer in Polen.

      Aktuelle Meldung des polnischen ITD (Kontrollbehörde analog zur BALM in DE) vom 04.07.23:
      Kabotaże ujawnione przez zachodniopomorską ITD - Główny Inspektorat Transportu Drogowego - Portal Gov.pl
      Übersetzung (mit deepl.com):

      "Ein Lastwagen, der einem deutschen Unternehmer gehört, wurde für illegale Kabotage - den Transport von Gütern zwischen Orten auf polnischem Gebiet - benutzt. Beamte der westpommerschen Inspektion für den Straßenverkehr stellten Verstöße gegen die Gesetze fest, die den Transportmarkt regeln.
      Am Donnerstag (29. Juni) hielt eine Patrouille der Straßenverkehrsinspektion auf einem Abschnitt der Nationalstraße "Zehn" in Szczecin eine Sattelzugmaschine mit Auflieger für eine Standardkontrolle an. Das Gespann, das einem deutschen Unternehmer gehörte, war im Kabotageverkehr in Polen unterwegs. Bei der Überprüfung der Fahrtenschreiberdaten, der Fahrerkarte, der Befragung des Fahrers (eines polnischen Staatsbürgers) und der Analyse der Dokumente wurde festgestellt, dass der Fahrer entgegen den geltenden Rechtsvorschriften fünf Transporte in Polen durchgeführt hatte.
      Die westpommerschen Inspektoren stoppten den vorschriftswidrigen Transport. Die transportierte Ladung wurde von einem polnischen Spediteur zur Auslieferung an den Empfänger übernommen. Gegen den deutschen Unternehmer wird ein Verwaltungsverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Er hat eine Kaution in Höhe von 12.000 PLN für die zu erwartende Geldstrafe hinterlegt. Andernfalls wäre der Lkw auf einen ausgewiesenen bewachten Parkplatz umgeleitet worden."

      12.000 PLN sind ca. 2650 €.

      Kein absoluter Einzelfall, hier eine Meldung aus 2021:
      Deutscher Frachtführer hart bestraft für… illegale Kabotage in Polen | trans.info
      Besonders kurios ist, dass es sich dabei um einen genehmigungspflichtige Spezialtransport von Windkraftanlagenteilen mit Übermaßen handelte. Zusätzlich waren die Genehmigungen auf eine andere Firma ausgestellt.

      :thumbsup:
    • zum aktuellen Fall würde ich mal raten, dass es sich um eine aus Polen ausgeflaggten LKW handelte. (obwohl ich auch schon deutsche Fahrer in PL-LKW oder östereicher in CZ-LKW vor mir hatte (meist solche, bei denen die Familie auseinnandergebrochen ist und die dann einen kompletten Neuanfang versuchen)).
      Entsprechend der geltenden Regeln muss z.B. ein PL-LKW hier in Deutschland um mehr als die zulässige Kabotage fahren zu dürfen eine deutsche Lizenz haben und einen internen Mietvertrag wo die deutsche Niederlassung von der PL Niederlassung mietet.

      übrigens kostet der Verstoß hier in Deutschland bei Vorsatz 2500€ und bei den kleinen 3,5tern 1250€ pro nachgewiesen Fahrt
    • Stahltrucker schrieb:

      zum aktuellen Fall würde ich mal raten, dass es sich um eine aus Polen ausgeflaggten LKW handelte. (obwohl ich auch schon deutsche Fahrer in PL-LKW oder östereicher in CZ-LKW vor mir hatte (meist solche, bei denen die Familie auseinnandergebrochen ist und die dann einen kompletten Neuanfang versuchen)).
      Entsprechend der geltenden Regeln muss z.B. ein PL-LKW hier in Deutschland um mehr als die zulässige Kabotage fahren zu dürfen eine deutsche Lizenz haben und einen internen Mietvertrag wo die deutsche Niederlassung von der PL Niederlassung mietet.
      In Deutschland wird dieses "Schlupfloch" ja gerade zugemacht, in dem mit der Neufassung der FZV ab September der mögliche Zeitraum von einem Jahr auf einen Monat verkürzt wird.
      Ein aus PL nach DE vermieteter LKW könnte national in Polen weiter mit der Lizenz des PL Eigentümer eingesetzt werden. Dass event. Mietvertrag nach DE existiert dürfte in PL bei einem solchen Sachverhalt kaum relevant sein.
      Wenn der LKW bei einem deutschen Tochterunternehmen einer PL Firma zugelassen ist, ist nicht völlig unwahrscheinlich. Das ein "bio-deutscher" TU in PL mit Schubboden Kabotage durchführt: nicht ausgeschlossen, aber überraschend...
      Der Grund wird klar benannt: "dass der Fahrer entgegen den geltenden Rechtsvorschriften fünf Transporte in Polen durchgeführt hatte."
      Höchstwahrscheinliches Szenario: Deutsches Kennzeichen und die 3x7 Regel mit Abkühlphase durchbrochen

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    • Stahltrucker schrieb:

      die ne FZV und die STVZO müssen erstmal kommen und dann mal schauen
      Die neue Fasssung der FZV wurde ja schon vom Bundesrat verabschiedet und wird am 01.09.2023 in Kraft treten.
      Die regelt im neuen
      §46 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
      Absatz 1
      (.....)
      Abweichend von Satz 1 dürfen Mietfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2006/1/EG des Europäischen Parla-
      mentes und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Verwendung von ohne Fahrer gemie-
      teten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr (ABl. L 33/82 vom 4.2.2006, S. 82) in der jeweils
      geltenden Fassung, die von einem Kraftverkehrsunternehmen mit Niederlassung in der
      Bundesrepublik Deutschland gemietet wurden, für die Dauer von bis zu 30 Tagen am Ver-
      kehr in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, sofern das Mietfahrzeug gemäß den
      Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zugelassen oder in Betrieb genommen
      wurde und für das Mietfahrzeug von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates
      eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist.

      Die STVZO soll Zug um Zug von der FZV abgelöst werden (sagt mir Wikipedia...). Inwiefern ist die da noch relevant?