IHK-/Sach- und Fachkundeprüfung

    • IHK-/Sach- und Fachkundeprüfung

      Hat evtl. jemand die Sach- und Fachkundeprüfung "Güterkraftverkehr" in letzter Zeit (Januar2006) abgelegt und kann hirüber Informationen geben?

      Diese sollen Bundeseinheitlich gleich sein,korrekt???

      Werde diese Anfang März ablegen müssen und wäre für hilfreiche Tipps dankbar.

      Sicherlich werde ich diese schon bestehen, die Kenntnise sind vorhanden, jedoch denke ich kann es nicht verkehrt sein sich mit bereits "bestandenen Prüflingen" auszutauschen!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • RE: IHK-/Sach- und Fachkundeprüfung

      Hallo Florian,

      habe auch vor ende März die Sach & Fachkundeprüfung abzulegen.

      Mir wurde allerdings empfohlen ein Vorbereitungskurs zu belegen ist zwar nicht Pflicht aber sehr hilfreich.
      Der Vorbereitungskurs dauert je nach Anbieter entweder 1 woche+5 Samstage oder 2 wochen jeweils vollzeit.

      Die Kosten liegen bei ca. 850€uro inkl. Lernmaterial zzgl. 150€ Gebühr für die Prüfung.

      So läuft es bei unserer IHK ab.

      Ablauf und Bewertung der
      Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr.

      · Die Prüfung wird an jeweils zwei Tagen stattfinden. Am ersten Tag (vormittags) die schriftliche
      Prüfung und ca. eine Woche später (nachmittags) die mündliche Prüfung.
      · Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen, mit einer Dauer von jeweils zwei Stunden.
      Der erste Prüfungsteil enthält Multiple-Choice-Fragen und Fragen zur freien Beantwortung.
      · Nach dem ersten Prüfungsteil findet eine Pause von 15 Minuten statt.
      · Die Prüfungsbögen des ersten Prüfungsteiles werden eingesammelt.
      · Für den zweiten Prüfungsteil wird ein neuer Prüfungsbogen ausgeteilt. Dieser beinhaltet eine sogenannte
      Fallstudie. Anhand eines vorgegebenen Fallbeispiels müssen die darauffolgenden Fragen immer
      in Bezug auf das vorgegebene Fallbeispiel beantwortet werden.
      · Eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird innerhalb von 3 Arbeitstagen
      mitgeteilt.
      Bewertung:
      Schriftliche Prüfung: erreichbare Punkte:
      Teil I - Fragen 120 Punkte
      Teil II - Fallstudie 105 Punkte
      Mündliche Prüfung: 75 Punkte
      ----------------
      Gesamtpunktezahl: 300 Punkte
      Für das Bestehen der Prüfung müssen:
      · im Teil I mindestens 60 Punkte
      · im Teil II mindestens 52,5 Punkte
      · in der mündlichen Prüfung min. 37,5 Punkte
      und
      · in der gesamten Prüfung min. 180 Punkte
      erreicht werden.
      Wird in einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden.
      Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteilen der Fall, wird die mündliche Prüfung nicht
      mehr durchgeführt. Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 180 Punkte oder
      mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.


      Für weitere Fragen maile mir einfach mein E-mail adresse hast du ja.

      Mfg

      Eugen Bauer
    • RE: IHK-/Sach- und Fachkundeprüfung

      Hallo Eugen,

      Danke für die schnelle Antwort
      habe im März 2005 meine Prüfung zum Güterkraftverkehrsmeister bestanden,
      zuständiger IHK Mitarbeiter sagte mir vor kurzem ich solle meine kaufmännischen Kenntnisse noch ein wenig bis zur Prüfung auffrischen und denn wirds gelingen - Prüfungsstoff ist ähnlich wie der zum "Industriemeister - Güterkraftverkehr".

      Habe nämlich ehrlich gesagt keine Lust nochmal einen haufen Kohle für einen Lehrgang zu investieren, wenn im endeffekt das selbe bei rauskommt.

      Habe div. Fachliteratur vorliegen, muß ich hierüber einen Nachweis bringen, wenn ich ohne Vorbereitungskurs an der Prüfung teilnehmen will???

      Das war mein letzter Stand...
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • RE: IHK-/Sach- und Fachkundeprüfung

      Hallo Florian,

      Ich habe bei der IHK nachgefragt und mir hat man gesagt das es keine Pflicht ist am Lehrgang teilzunehmen.
      Dann must du auch nichts vorlegen ob du ein lehrgang gemacht hast oder nicht,
      auf das Wissen kommt es an nicht auf irgend eine Bestätigung.

      Mfg
      Eugen Bauer

      P.S. Denkst du bitte an das Fax, dass du mir schicken wolltest bezüglich dem Angebot von EKB und IDV.

      Ich bin ab jetzt im ICQ zu erreichen.Nummer:179-507-256