Ich habe im Ausland eine Transportfirma, eine Deutsch Transportfirma möchte meine Fahrzeuge samt...

    • So hallo bin wieder im Lande

      Also hab mich endlich schlau gemacht und sehe, hier kann keiner wirklich weiter helfen. Hier an alle die es noch nicht wiessen Kabotage für Ausländer sprich wie mich ( POLE)...............

      § 17a Befugnis zur Kabotage


      (1) Kabotage ist nur auf Grund europäischen Gemeinschaftsrechts oder mit einer besonderen Genehmigung nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.


      (2) Ein Güterkraftverkehrsunternehmer, der weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat, darf im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach Deutschland nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung der Güter bis zu drei Kabotagebeförderungen mit demselben Fahrzeug durchführen. Die letzte Entladung, bevor Deutschland verlassen wird, muss innerhalb von sieben Tagen nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung erfolgen.


      (3) Bei Kabotagebeförderungen im Sinne von Absatz 1 hat der Güterkraftverkehrsunternehmer, der weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat, dafür Sorge zu tragen, dass Nachweise für die grenzüberschreitende Beförderung und jede einzelne durchgeführte Kabotagebeförderung während der Dauer der Beförderung mitgeführt werden, die folgende Angaben enthalten:


      1. Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders,


      2. Name, Anschrift und Unterschrift des Güterkraftverkehrsunternehmers,


      3. Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Entladung die Unterschrift des Empfängers mit Datum der Entladung,


      4. Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Anschrift der Entladestelle,


      5. die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung,


      6. das Bruttogewicht der Güter oder eine sonstige Mengenangabe,


      7. amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs oder Aufliegers.


      Die Nachweise können mittels Begleitpapier oder eines anderen geeigneten Beförderungsdokumentes, auch in elektronischer Form, erbracht werden.


      (4) Das Fahrpersonal muss die Nachweise nach Absatz 3 während der Kabotagebeförderung mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen oder in anderer geeigneter Weise zugänglich machen."


      Vielen Dank !!!!
    • Das stimmt nicht...... DonMarko

      ;)

      na da habe ich aber andere auskunft bei der IHK und BAG bekommen wie du DonMarko....


      Dauer der Kabotage

      § 17a Befugnis zur Kabotage

      Die EU-Verordnung 3118/93 ermöglicht Unternehmen in den 15 alten EU-Ländern sowie Slowenien, Malta und Zypern die zeitweilige Kabotage. Danach ist jeder Güterkraftverkehrsunternehmer, der im Besitz einer Gemeinschaftslizenz ist, ohne mengenmäßige Beschränkung zum zeitweiligen gewerblichen Güterkraftverkehr in einem anderen Mitgliedstaat, ohne dass er dort über einen Sitz oder Niederlassung verfügt, berechtigt. Der Begriff "zeitweilig" ist in der EU-Verordnung nicht näher definiert. Hierzu hat die EU-Kommission eine Interpretation veröffentlicht. Nach Auffassung der Kommission widerspricht jede Tätigkeit der Verordnung Nr. 3118/93 (Kabotage-Verordnung),

      "- die dauernd, kontinuierlich oder regemäßig ausgeübt wird oder

      - die systematisch und nicht nur den Umständen entsprechend ausgeübt wird oder

      - die dazu führt, dass das Fahrzeug des nicht ansässigen Verkehrsunternehmers das Hochheitsgebiet des Gastlandes niemals verlässt".

      Die Kommission hält eine einzelstaatliche Begrenzung der Dauer der Kabotage von einem bis zwei Monaten vor tolerierbar.

      Einige Länder haben zwischenzeitlich den Begriff "zeitweilig" durch eine mengenmäßige Beschränkung der Kabotagebeförderungen ersetzt. In Deutschland erfolgte dies durch Inkraftsetzung der „2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr“ (BGBl. I vom 13.05.2008, S. 794). Seit 14. Mai 2008 sind in Deutschland nur noch 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen zulässig. Der Zeitraum von 7 Tagen errechnet sich von der ersten teilweise oder vollständigen Entladung während einer grenzüberschreitenden Beförderung bis zur letzten Entladung bevor Deutschland wieder verlassen wird. Über die durchgeführten Kabotagebeförderungen müssen Nachweise während der Dauer der Beförderung mitgeführt werden.

      Ein nahezu identischer Vorschlag wird z. Z. auf europäischer Ebene diskutiert, so dass voraussichtlich diese Regelung in allen EU-Mitgliedstaaten für Kabotagefahrten gelten und keine Auslegung des Begriffes "zeitweilig" mehr erforderlich sein wird.

      Ich denk mal das spricht für sich .... es sei denn die bei der IHK sind unkommpettent und wiessen nicht was sie schreiben aber da sind § die das regeln.


      :D :D :D :D
    • RE: Das stimmt nicht...... DonMarko

      Hallo Digosch

      Ich habe von der BAG Stuttgart telefonisch/mündlich die definitive Aussage bekommen dass das erst ab April 2009

      für polnische Unternehmer

      gilt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich denke die BAG als Kontrollorgan müsste am ehesten bescheid wissen.

      Natürlich sind alle hier im Forum gemachten Angaben und Aussagen von mir unverbindlich und ohne Gewähr. Wen's also direkt betrifft, der sollte sich selbst noch mal vergewissern.
    • Danke ......

      Hallo,

      Danke DonMarko ... ;)

      nun verstehen kann ich das nicht, aber wie du sagst BAG als Kontrollorgan mus das ja am besten wissen.

      Sind dann diese ausschreiben was ich in der IHK gelesen habe Falsch oder erlauben die sich ein Spaß, es steht doch ausdrücklich, siehe seite.....

      ihk-nordwestfalen.de/verkehr_l…02.427_Dauer_Kabotage.php

      habe am Montag einen Termin bei der IHK - RT möchte das endlich aus der welt schafen und genau nach fragen,
      wenn dies wircklich der fall sein sollte das ich als ( Polnischer Unternehmer ) das machen darf würde ich endlich ca. 20 % leer fahrten Vermeiden. Diese regelung reicht für mich völlig aus ich mus nicht an dauernt Kabotage fahren 3 fahrten inerhalb 7 Tage Optimal die Deutschen Unternehmer müßen schlieslich auch Leben aber ich Finde es gibt so Viele Frachten und Ladungen nur es gibt immer Welche die auch für " 0,10" fahren und diese die das machen, machen ales KAPUT dan sagen die sich ja (Spedit) es wird sich ja schon wieder so ein Depp finden:] und das ist das Große Problem.


      Danke.....