Holztransporte

    • Hm, ich hatte während meiner Studienzeits AGs, die es nicht verstanden hatten (wollten).
      Und ich meinte es etwas allgemeiner. :)
      Es gibt ja nicht nur Spesen......

      Und gerade bei den, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungen, macht eine schriftliche Fixierung großen Sinn. Die gesetzlichen (Mindest-)Ansprüche sind ja eh schon gesichert.


      Ich habe eh das Gefühl, dass wir uns hier verstehen, wir wollen nur nicht. :rolleyes: ;)

      Dir ein schönes Wochenende.
    • Hm, ich hatte während meiner Studienzeits AGs, die es nicht verstanden hatten (wollten)


      Die haben es mit Sicherheit verstanden ;)

      Ich habe eh das Gefühl, dass wir uns hier verstehen, wir wollen nur nicht.


      Stimmt, am WE will ich gar nix, außer meine Ruhe ;) :P

      Dir auch ein schönes WE.
    • sind ohnehin überwiegend im Nahbereich, d.h. der Fahrer ist jeden Abend zu Hause. Wo soll da der Verpflegungsmehraufwand liegen? Daher sind Spesen in diesem Bereich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
      Wär ja auch noch schöner, wenn man dem Fahrer nun auch noch das Pausenbrot bezahlen soll
      von H.Xarrion

      Klar sind die freiwillig, Spesenansprüche gibts aber auch im Nahverkehr 6 - 12 €
      und der Fahrer kann sie auch so absetzen und der Unternehmer ebenso.
      Hat auch nichts mit Pausenbrot bezahlen zu tun.
      Ich erwarte von einem Fahrer ja auch mehr Flexibilität als von einem Fabrikarbeiter.

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    • Original von karl napp
      Klar sind die freiwillig, Spesenansprüche gibts aber auch im Nahverkehr 6 - 12 €
      und der Fahrer kann sie auch so absetzen und der Unternehmer ebenso.


      Was denn nun?
      Freiwillige Leistung oder Spesenanspruch?

      Ein Anspruch besteht unabhängig von einer privatrechtlichen Vereinbarung und ist gerichtlich durchsetzbar..
      Eine freiwillige Leistung wird gewährt und kann auch wieder entzogen werden, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist.

      Edit: Die steuerliche Abzugsfähigkeit für Verpflegungsmehraufwand hat damit nichts zu tun.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

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    • Original von Krischan
      Die Leistungen sind, in diesem Falle vom AG freiwillig, klar sichtbar, verständlich und bis zur offiziellen Aufhebung (so diese denn vorkommt) verbindlich vertraglich geregelt.
      Das ist für mich Rechtssicherheit.
      Und vermeidet, wie immer, wenn man vorher möglichst alle Eventualitäten abspricht, nachträgliche "Mißverständnisse", nach dem Motto: "Ach so war das gemeint...".
      Und vermeidet So etwas wie, "Du hast mich geärgert...diesen Monat kriegst Du nix, oder hast Du etwas schriftlich?" ......alles schon gesehen und erlebt. Leider.
      Ich finde es vorbildlich, wenn ein AG rechtzeitig entsprechende Klarheit schaffen möchte.
      Chapeau!

      PS:
      Und gerade bei den, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungen, macht eine schriftliche Fixierung großen Sinn. Die gesetzlichen (Mindest-)Ansprüche sind ja eh schon gesichert. :D


      Sehr gut beschrieben.
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      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von xarrion
      Original von karl napp
      Klar sind die freiwillig, Spesenansprüche gibts aber auch im Nahverkehr 6 - 12 €
      und der Fahrer kann sie auch so absetzen und der Unternehmer ebenso.


      Was denn nun?
      Freiwillige Leistung oder Spesenanspruch?

      Ein Anspruch besteht unabhängig von einer privatrechtlichen Vereinbarung und ist gerichtlich durchsetzbar..
      Eine freiwillige Leistung wird gewährt und kann auch wieder entzogen werden, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist.

      Edit: Die steuerliche Abzugsfähigkeit für Verpflegungsmehraufwand hat damit nichts zu tun.
      l
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      Spesenzahlungen sind grundsätzlich freiwillig!!
      Aber wer entzieht schon freiwillige Leistungen.(be gutem Personal)
      Auch in Osteuropa lässt sich ohne halbwegs vernünftige Bezahlung keiner mehr hinterm Ofen hervorlocken.
      ...und Spesen gehören dazu.
      Wird doch hier auch genutzt um die Grundlöhne und Nebenkosten niedrig zu halten und gleichzeitig hat man damit ja auch eine Anwesenheitsprämie. :D
    • Original von karl napp
      Auch in Osteuropa lässt sich ohne halbwegs vernünftige Bezahlung keiner mehr hinterm Ofen hervorlocken.
      ...und Spesen gehören dazu.
      Wird doch hier auch genutzt um die Grundlöhne und Nebenkosten niedrig zu halten und gleichzeitig hat man damit ja auch eine Anwesenheitsprämie. :D


      Das mag vielleicht in Kasachstan so üblich sein. ?(
      Ich arbeite nicht mit diesen Methoden.
      Bei mir kommen alle getroffenen Vereinbarungen in den Vertrag. Damit wird für beide Seiten Rechtssicherheit geschaffen.
      Krischan hat das ja sehr gut geschrieben.
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    • Original von xarrion
      Original von karl napp
      Auch in Osteuropa lässt sich ohne halbwegs vernünftige Bezahlung keiner mehr hinterm Ofen hervorlocken.
      ...und Spesen gehören dazu.
      Wird doch hier auch genutzt um die Grundlöhne und Nebenkosten niedrig zu halten und gleichzeitig hat man damit ja auch eine Anwesenheitsprämie. :D


      Das mag vielleicht in Kasachstan so üblich sein. ?(
      Ich arbeite nicht mit diesen Methoden.
      Bei mir kommen alle getroffenen Vereinbarungen in den Vertrag. Damit wird für beide Seiten Rechtssicherheit geschaffen.
      Krischan hat das ja sehr gut geschrieben.


      Diese Weisheiten habe ich von deutschen Partnern!
      In Kasachstan sind die Spesen für Fahrer die nach Westeuropa höher als der Lohn!
      und werden in Euro oder USD bezahlt!!
    • bei mir stehen die Spesen sehr wohl im Arbeitsvertrag. Allerdings nur die allgemeine Regelung die wir alle kennen. Wenn ich mal Nahverkehr fahre und nur einen 9 oder 10 STd. Tag hatte, bekomme ich jedoch genau so meine Spesen.

      Denke mal das ist auch Sinnvoll. Wenn es ein guter Fahrer ist, wäre mir das auch die 12 € Wert. Leben und Leben lassen. Mein Chef lässt sich da nicht Lumpen. Drum hat der auch Fahrer die schon 10 Jahre und länger bei ihm sind. Der spart sich durch seine gute Geschäftsführung viel Ärger.

      Aber das Händchen haben nicht alle das so gut hin zu bekommen :D :D :D :D :D Mancher lernt es halt nie.

      @ Karl
      Das kann ich nur Bestätigen. Kenne einige die haben wesentlich mehr an Spesen als an Lohn. Sei ihnen auch Vergönnt. Ist in den Ländern auch vollkommen legal. In Polen und Tschechien ist das doch genau so. Warum sollten die den Staat füttern mit den Abgaben. Lieber soll doch der Fahrer mehr haben. Richtig so.
    • Original von Lenker50
      Kenne einige die haben wesentlich mehr an Spesen als an Lohn. Sei ihnen auch Vergönnt. Ist in den Ländern auch vollkommen legal. In Polen und Tschechien ist das doch genau so. Warum sollten die den Staat füttern mit den Abgaben. Lieber soll doch der Fahrer mehr haben. Richtig so.


      Wenn ich so etwas lesen muß, stehen mir die Haare zu Berge.

      Die Verteilung der Geldleistung zwischen Lohn und Spesenanteil ist offenbar vollkommen gleichgültig. Es zählt nur, was netto ausgezahlt wird. Sorry, aber das ist typisches AN-Denken.
      Der Arbeitgeber freut sich über die eingesparten Beiträge zur Sozialversicherung.

      Die Beiträge zur AL-Versicherung und zur RV-Versicherung werden bekanntlich allein aus dem Bruttolohn berechnet (Ohne Spesen-Anteile!).
      Daraus resultieren dann auch entsprechend niedrige Leistungen, wenn die Bude in die Insolvenz geht. Von Rentenansprüchen wollen wir erst gar nicht reden. Wenn es dann aber soweit ist, Arbeitslosigkeit oder Rente (auch EM-Rente), beklagt sich der AN wieder über zu geringe Leistungen.

      Mittlerweile wundert es mich wirklich nicht mehr, wenn ehemalige "Unternehmer" Insolvenz oder sogar Privatinsolvenz anmelden mußten. :P
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

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