Hilfe

    • Hallo,
      kann mir jemand von euch weiterhelfen?
      Eine Reederei besitzt zwar eigene Schiffe, will aber ihren Schiffsraum erweitern, ohne dabei ihren eigenen Schiffspark zu vergrößern.

      Welche Möglichkeiten besitzt sie, dieses Vorhaben auszuführen, und welche rechtlichen Unterschiede ergeben sich jeweils?

      Vielen Dank,

      LG
    • Zumindest schonmal eigene Überlegungen mit in den ersten Beitrag mit einbeziehen, um sich eventuell nur noch Bestätigungen oder andere Meinungen zu dem Thema zu holen fänd ich persönlich besser.

      So hat es den Anschein, als wolle sich jemand mit möglichst wenig eigenem Aufwand diese Arbeiten erledigen lassen.

      Also Okina, du bist gefordert! Wie sind deine Überlegungen? Lass uns an den Lösungen teilhaben, die sich im Nachhinein als die beste herausgestellt haben!
      Wer nur einen Hammer kennt, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
      ___________________
      85567 Grafing
      lynette.scavo@gmx.de
    • Meine mögliche Überlegung wäre:

      Zur Beschaffung von zusätzlichem Schiffsraum schließt die Reederei sog. Regievertrag mit anderen Schiffseignern ab, die in drei Formen auftreten können:
      Unterfrachtvertrag - entweder befrachtet die Reederei von Fall zu Fall das Schiff eines Dritten, dann schließt sie einen Unterfrachtvertrag ab, wobei sie selbst gegenüber dem Absender der Güter Hauptfrachtführer mit allen Rechten und Pflichten bleibt und der Dritte Unterfrachführer ist.

      Chartervertrag - sie schließt mit einem Dritten einen Mietvertrag (Chartervertrag) ab, wobie der Schiffseigner sein Schiff einschließlich seiner Besatzung dem Mieter überlässt. Dabei ist der Mieter Frachtführer.

      Und die dritte Möglichkeit ist die, dass ein fremdes Schiff, und nur dieses allein, in den Dienst der Reederei gestellt und von dieser selbst geführt wird. Hierzu wird ein Ausrüstervertrag geschlossen. Gegenüber dem Chartervertrag besteht der wesentliche Unterschied darin, dass der Ausrüster die Schiffsbesatzung und den Schiffsführer in eigene Dienste nimmt, beim Chartervertrag aber der Vermieter weiterhin Dienstherr bleibt.
    • Hallo Okina,

      Was Charter Betrfift Hast du 2 möglichkeiten.
      Voll Charter was du bereits erwähnt hast.
      Teil Charter, Heist du Charterst nur Frachtraum und nicht das ganze Schiff.
      Dan gibt es Lumpsum. Etwas wie Teil charter. Unterschied ist das diese zu einer Linie für eine festen Rate und für Festen Fahrten Gilt.
      Z.b. 10 mal Mobile- Hamburg 50m2 600,00 €. Sogenante Lumpsum Rate.
      Dan kanst du Feste Frachten buchen. Meistens bei Schifffahrtkonferenzen.
      Du kriegst bessere Reductions, du kanst bei gewissen Zeit limit entweder mehr raum Buchen oder aber Redutzieren.Übersreitest du dieses Limit, gilt dan der gebuchte raum egal ob du ihn Voll kriegst oder nicht, und wird so abgerechnet.
      Je nach Kunde aber ist das Verhalten der Reederei bei der Abrechnung unterschiedlich.
      Die oben genanten arten werden meistens von Speditionen oder Befrachter ausgeübt, die Sammelgut betreiben. Dan bekommen diese als Befrachter das Reederei B/L und die Kunden derer als Absender das Haus B/L der Spedition.
      Rechtlich gesehen bist du gleich den Carrier- Verfrachter gestellt.
      Du wirst dann als Non Common Wesel Carrier beschimpft.
      Bist du Selber ein Reeder und Befrachtest du einen anderen Carrier geltest du weiterhin als Carrier und Stelst dein eigenes B/L weiter mit den schiffsdaten der anderen Reederei. Mit Grundlage was du auch bereits erwähnt hast, des Regievertrages.
      Meistens in einer Schiffahrtkonferenz üblich, Auch mit Geduldetten Outsider.
      Es gelten die von der Konferenz abgestimmte EK Frachten unter sich.


      Konstadinos Milonas
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