Hiemisch KG, Haltern am See - Diskussion über Insolvenz

    • Hiemisch KG, Haltern am See - Diskussion über Insolvenz

      Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 9/13

      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



      der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 2856 eingetragenen Hiemisch KG, Baustoffe - Transporte - Erdbewegung, Hellweg 272, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Peter Hiemisch, Hellweg 272, 45721 Haltern am See





      ist am 23.01.2013, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.

      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

      Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

      Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

      164 IN 9/13
      Amtsgericht Essen, 23.01.2013