LKW Unternehmer aus Thüringen, welche von der teilweisen Sperrung der B 7 und B 27 in Hessen betroffen sind, erhalten Erleichterungen. Sie erhalten nach Meldungen der DVZ vom 06.04.2006 eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie einen durch dei Sperrung verursachten Mehraufwand von 30 % nachweisen können. Der Nachweis wird anhand regelmässig genutzter Strecken erbracht. Anträge aus den thüringischen Kreisen Eichsfeld und Unstrut/Hainich will man in Kassel noch großzügiger behandeln.
Die in den von der Sperrung betroffenenen hessischen Landkreisen ansässigen Unternehmer sind von dem Fahrverbot für Quell- und Zielverkehre ausgenommen. Die SPerrung besteht seit August 2005 und ist zunächst befristet bis August 2006. Sie gilt für den LKW-Transitverkehr über 3,5 t.
Die in den von der Sperrung betroffenenen hessischen Landkreisen ansässigen Unternehmer sind von dem Fahrverbot für Quell- und Zielverkehre ausgenommen. Die SPerrung besteht seit August 2005 und ist zunächst befristet bis August 2006. Sie gilt für den LKW-Transitverkehr über 3,5 t.
CM:S
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