Hallo ich bin auch neu!

    • Dann auch von mir ein herzliches Willkommen.

      Gerade in unserem Gewerbe steht das Recht lt. vielen Gesetzen (nur) auf dem Papier hinter uns und ist praxisnah nicht umzusetzen. Habe erst vor ein paar Wochen wieder in der 1. Instanz verloren mit einem klaren Urteil gegen das HGB. Darf nur leider kein Aktenzeichen posten, meine Transportversicherung hat alle Kosten übernommen und mir im Gegenzug einen Maulkorb verpasst, damit das rechtswidrige Handeln nicht Schule macht.

      Würde mich freuen, wenn es hier im Forum wieder mehr Fachthemen geben würde mit (und da schließe ich mich Anzi an) weniger gefährlichem Halbwissen.

      Am besten Sie spezialisieren sich gleich auf die Themen Frachtausfall, Standgeld und Paletten. :D Damit läßt sich jede Menge Geld verdienen oder auch verlieren, je nachdem, auf welcher Seite man steht.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Als Anwalt sich der ADR anzunehmen ist allerdings auch ein sehr kompliziertes bzw. umfangreiches Themenfeld. Nach 15 Jahren IHK-geprüfter Gefahrgutbeauftragter habe ich dieses Kapitel für mich letztes Jahr abgeschlossen und keine erneute Prüfung abgelegt. Es ist einfach zu viel geworden für den kleinen Kopf ;( :D

      Ich darf Ihnen auch gleich mal verraten, was mich am meisten gestört hat : Als IHK-gprüfter Gefahrgutbeauftragter legt man eine sehr umfangreiche Prüfung ab, welche weit über die Qualifikation eines normalen Fahrers hinausgeht. Dennoch mußte ich alle 5 Jahre meinen ADR-Schein verlängern, damit ich auch weiterhin Gefahrgüter befördern darf. Da fragt man sich doch wirklich, was dieser Unsinn soll. Hat mich alle 5 Jahre ca. 1500 Euro zusammen gekostet. Wenn ich nicht die Klasse 1 im Bestandsschutz hätte, nochmal 200-300 obendrauf.

      Ich hatte das schon einmal in einem anderen thread geschrieben : Ich hatte mal diverse Sendungen Batterien gefüllt mit Säure für Norwegen/Schweden/Finnland. Diese Batterien unterlagen der ADR. Allerdings gab/gibt es eine Ausnahmeregelung (Sondervorschrift 598 ), das der Fahrer weder Schein noch Ausrüstung braucht, wenn die Batterien gegen umkippen, verrutschen und herunterfallen gesichert sind, also gebändert, die Pole bedeckt und mit Schrumpffolie eingeschweißt. Dann kommt man mit der Sendung zur Fähre und plötzlich wird die Sendung wieder zum Gefahrgut nach IMDG / IMO mit allen Beauflagungen :D Aber auch nur, wenn man die falsche Fähre nimmt. Fährt diese nach dem memorandum of understanding sind wieder die ADR anwendbar mitsamt ihrer Ausnahmegenehmigungen und man kann die Tafeln wieder zumachen.

      Und nun erkläre man dem Fahrer, das es Gefahrgut ist, aber eigentlich doch wieder nicht. Und sobald er an eine größere Pfütze kommt, ist es wieder Gefahrgut, vielleicht aber auch nicht :thumbsup: Der fährt keinen Meter vom Hof. :thumbsup:

      Also viel Spaß auf diesem Themengebiet. Interessant ist es aber wirklich.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Guten Abend...

      bin zwar keine Fahrerin(leider :( ),komme allerdings aus einer Fernfahrerfamilie,hoffe hier ein paar hilfreiche Infos für einige befreundeten Fahrer zu verschiedenen Themen hier zu finden

      lg die Manu
      :)
      " Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen,der wird am Ende beides verlieren"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manu ()

    • RE: Guten Abend...

      Manu schrieb:

      bin zwar keine Fahrerin(leider :( ),komme allerdings aus einer Fernfahrerfamilie,hoffe hier ein paar hilfreiche Infos für einige befreundeten Fahrer zu verschiedenen Themen hier zu finden

      lg die Manu
      :)


      Wie muß man sich denn Deine Fernfahrerfamilie vorstellen ???? :)

      mfg thommy
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