Haftungsfrage

    • Haftungsfrage

      CMR-Recht



      Situation:

      Absender verlädt, Spediteur befördert nur den Container bis frei Empfänger.

      Die Fracht im innern des Containers ist beschädigt,der Fahrer konnte den Inhalt des Containers nicht einsehen da der verschlossen war.

      Er konnte nur die Betriebssicherheit des Containers prüfen.


      Ich würde gerne wissen ob der Absender oder Frachtführer für die schäden in besagter Sitution aufkommen muss und in welchen Gesetzen das steht.
    • Wenn der Spediteur, ich denke du meinst Frachtführer, nicht einsehen konnte ob die Ware ordentlich gesichert ist muss er nicht zahlen vorausgesetzt dieser Sachverhalt ist entsprechend dokumentiert. Ist das nicht der Fall kann er es nicht nachweisen und hätte zwingend nachschauen müssen da er für die Ladungssicherung zuständig ist. Eine Zollplombe wäre hier schon als Nachweis ein recht gutes Argument. Bei allem anderen wird die argumentation schwer. Warum nicht mal Tür aufmachen und reinschauen?

      Ist es dokumentiert und die Ware gesichert, aber es ist trotz sicherung zu einem Schaden gekommen der auf die fahrweise des TU zurückzuführen ist haftet er auch. Dieser Sachverhalt muss ihm aber nachgewisen werden. Das ist wiederum nicht so leicht.

      Und das steht im HGB und CMR.
    • HGB mein ich irgendwas mit 600 und die CMR ist doch echt übersichtlich. Außerdem steht sowas da nicht wortwörtlich drinne. Man muss es deuten können.

      Ich bin zwar kein Rechtsverdreher aber mit der Zeit lernt man ein wenig so zu denken wie einer.

      Hast du denn solch einen Fall akut? Dann schilder ihn doch ein wenig genauer dann könnt man sagen was machbar ist und was nicht .
    • Also auf den ersten Blick ist das für mich mal kein CMR Fall. Weil ich keine verbindung ins Ausland sehe. Nur weil der Container irgendwann mal ins Ausland geht? Wenn ihr den Auftrag habt en innerdeutschen Transport durchzuführen dann ist er innerdeutsch.

      Es sei denn man beautragt euch für den gesamten tansport, ihr übernehmt den Deutschen Part und verkauft den internationalen Teil. (Bitte korrigiert mich wenn ich mich verhaspel).

      Dann prüfst die Papiere. Was hat der Fahrer bei der Übernahme quittiert? Einfach nur die übernahme, oder mit zusatzhinweisen. Wenn ja wie sehen die aus?

      Dann kommt der schaden. Wann wurde der festgestellt? Bei der übergabe an den Seefrachtspediteur? Wenn ja wieso kann der den Schaden feststellen und ihr nicht? Wenn die Kiste zu is?

      Also nächstes : Wie sieht der schaden aus und wie hoch ist er? Ist der auf unsachgemäße verpackung, Sicherung oder Transport zurückzuführen?

      Fragen über Fragen aber nur so funktionierts !
    • Servus Kai

      Ich würde es der Transportversicherung melden erstmal. Die haben ihre Spezialisten und sagen ja oder nein und hauen denen den § auf den Tisch wenn keine Haftung besteht.

      Desweiteren, kannst du mal ins Cargoforum.de stellen, dort verweilen die Fraks die
      da was mit zu tun haben.

      Wie Ingo schon sagt unsachgemäse Verladung.

      Soviel wie ich weiß geht der TU und Fahrer es nichts an was die Verladung betrifft.

      Der TU tranportiert den Behälter und sonst nichts.

      Der Empfänger hat den Cont. Besenrein zu entleeren, macht er das nicht kommt
      die Rechnung von der Reederei.

      Wir haben mal vor Jahren im Winter Cont. gezogen.
    • Hi All

      @Kai..

      Wer hat euch den Auftrag erteilt?

      Der Ur versender also der den CTR Verladen hat oder Eine Andere Spedition?
      Z.B ein Seehafen spediteuer, Reederei?

      War es ein Spediteuer wuerde ich erst Reagieren wenn dieser mich in Regress ziehen wuerde.

      War der Verlader gleich der Auftraggeber, wuerde ich einen Gutachter einschalten der beweisen kann das der schaden nicht waehrend meiner Obhut des Gutes endstanden ist.

      Aber nebenbei, wie Granitteufel schon sagte, melde das deiner Versicherung. Die macht das schon. Und wenn ihr tatsaechlich den schaden verursacht habt dan wird sie den Schaden zahlen.

      Gruss Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Moin

      Wenn der Container bei Übernahme verplomt war, haftet der FF nur wenn man ihm Nachweisen kann der er den Schaden ( z.B. durch unsachgemäßen Umgang , zu schnell in der Kurve ) verursacht hat.
      Das liegt daran, das er ( der FF ) den gesamten Container , also ihn selbst und die darin befindliche Ware als Ladung übernommen hat und diese nur äußerlich begutachten konnte. ( Zumindest bei Zollplombe )

      Wer behauptet das jemand einen Schaden verursacht hat, muss dies beweisen.
      Das wird in so einem Fall nicht möglich sein, weil der Schaden überall ( also auch schon vorher ) hätte auftreten können.

      Demnach ist der FF , wenn er eine verplomte Transporteinheit (( die er selbst nicht öffnen darf ( z.B. Zollplompe ) )) vom Vorwurf als Schadenverursacher freizusprechen.
      Grund : Er konnte sicht nicht von der Unversehrheit des Inhaltes überzeugen und hat
      "nur" einen Container als Fracht übernommen.

      Bangbuex
      Transportberatung Nord
      Fachbetrieb für Speditionsdienstleistungen
      Holger Baedt
      Plöner Strasse 23
      24601 Wankendorf
      Tel.: 04326 / 289261
      Fax : 04326 / 2880825
      D2 : 0160 / 92756784
      http://Drive-Time.eu
      info@Drive-Time.eu
    • Original von Bangbuex
      zu schnell in der Kurve

      Da muß schon härteres her, z. B. ein Unfall wo der Container umkippt. Bei der normalen Schiffsbeladung treten schon Beschleunigungskräfte auf, die keine Kurve bringen kann. Alle Ladungsschäden wo der Container weder äußere Beschädigung hat, gekippt wurde noch frei gefallen ist sind Staufehler.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Moin

      Ich wollte damit nur sagen, das man es ihm ( dem FF ) nachweisen muss wenn der
      Kläger das behauptet. Und er wird es behaupten, jedoch wird er in dem Fall den Beweis nicht antreten können und deshalb leer ausgehen.

      Wobei dann bei der ganzen Geschichte, die Frage offen bleibt - wer denn nun letztendlich für den Schaden aufkommt.

      Bangbuex
      Transportberatung Nord
      Fachbetrieb für Speditionsdienstleistungen
      Holger Baedt
      Plöner Strasse 23
      24601 Wankendorf
      Tel.: 04326 / 289261
      Fax : 04326 / 2880825
      D2 : 0160 / 92756784
      http://Drive-Time.eu
      info@Drive-Time.eu