Haftung Überladung

    • Haftung Überladung

      Hallo zusammen,
      mich quält schon lange ein Thema.
      Ich bin Disponent bei einer mittelständigen Spedition, und kümmere mich hier um die Beladungen der Fahrzeuge. Nun ist es so, dass wie wir alle wissen
      Rückladungsmöglichkeiten teilweise äußerst beschränkt sind, so dass ich nach
      mündlicher Absprache mit dem Geschäftsführer wissentlich auch Ladungen annehme, die das Fahrzeug bis zu 3 t( bei 40 t Gesamtgewicht) überladen.
      Natürlich werden die Fahrer nicht gezwungen von uns die Ladung aufzunehmen, denn Sicherheit geht vor. Allerdings herrscht bei allen der freundliche aber dennoch vorhandene indirekte Druck der Geschäftsleitung die Fahrzeuge auf Umsatz zu bringen.

      Meine Frage hierzu lautet:
      Inwiefern wird man als Disponent haftbar gehalten, insofern ein Verstoß zu einem Unfall führt?
      Gibt es Paragraphen oder Urteile die diese Aussage belegen?
      Und wie kann ich mich dagegen schützen, damit ich nicht haftbar gemacht werde.

      Wäre super, wenn man mir hierzu helfen könnte.

      Vielen Dank und einen angenehmen Start ins neue Jahr.
    • Moin hbruz,

      sei gegrüßt hier im Forum!

      In der Regel sind Haftbar Verlader,Fahrer,Halter oder der Unternehmer.

      Der Unternehmer kann das auf eine andere Person dirigieren. So lange das nicht schriftlich erfolgt ist, bleibt der Unternehmer in Verantwortung.


      Kfz über 7,5 t sowie Kfz mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
      - für Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahmeÿ
      2 bis 5 % 35
      mehr als 5 % 140 € 1 P
      mehr als 10 % 235 € 3 P
      mehr als 15 % 285 € 3 P
      mehr als 20 % 380 € 3 P
      mehr als 25 % 425€ 3 P

      Ob bei einem Unfall die 7,5 % gewertet werden?????

      Grus Grani
    • Jaja, die vielbesungenen 10% Überladung!

      Es gibt einen Ermessungsspielraum für den jeweiligen Beamten und der letztendlich verfolgenden Behörde. Der ist aber individuell gelegt. Soll heissen, bei einer Kontrolle kann es ein das die Überladung nicht zur Anzeige kommt oder nur bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt, kann aber auch sein das es irgendwann mal "knallt" wenn Deine Firma öfter deswegen auffällt. Was die Haftung angeht, da waren meine Vorgänger überaus gründlich. :)
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Laut Papieren hatte ich mal 24to. Stahl geladen, bei 16to. Leergewicht. Auf der Waage in der Kontrolle hatte ich dann 48to.
      Ich musste dann auf ein 2. Wagen mit Kran warten, der hatte die 8to. runter genommen. Ich hab keine Punkte bekommen, kein Bußgeld, da ich glaubhaft nachweisen konnte das ich den Auflieger im Tausch übernommen hatte und mich ja nur nach dem richten kann was in den Papieren angegeben ist.
      Das war vor 3 Jahren, bis Heute noch nichts wieder von gehört.
      Man kann Glück haben oder die A....karte ziehen.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • In NRW kann es aber auch passieren, dass man eine Überladung mit der sogenannten "Gewinnabschöpfung" ahndet.
      Hier wird eine Tabelle zu Hilfe genommen, mit der festgelegt wird wieviel eine Sondergenehmigung (Schwertransport) oder Zweitfahrzeug gekostet hätte.

      Schon sind das Bußgeld eine Lappalie und man bezahlt den höheren Preis.
      UND IMMER GENÜGEND ASPHALT UNTER DEN RÄDERN
    • Original von cmr
      In NRW kann es aber auch passieren, dass man eine Überladung mit der sogenannten "Gewinnabschöpfung" ahndet.
      Hier wird eine Tabelle zu Hilfe genommen, mit der festgelegt wird wieviel eine Sondergenehmigung (Schwertransport) oder Zweitfahrzeug gekostet hätte.

      Schon sind das Bußgeld eine Lappalie und man bezahlt den höheren Preis.


      Baden Württemberg auch!! Aber kommt nur bei größeren Ojekten in Frage.

      Die Gewinnabschröpfung wird auch bei den Sozialvorschriften eingesetzt, ist eben unlauterer Wettbewerb!


      @Trucker554, mit deinen Aussagen qualifiziert du dich immer mehr :evil:
    • @Trucker554, mit deinen Aussagen qualifiziert du dich immer mehr
      Kann schon sein,wenn ich einen umniete überladen gehst du auch nicht für mich in den Knast!
      Dann war auf alles einmal meine Schuld! Kennen wir alles!! :D
      Solange wie es gut geht ,Super!Wenns schief geht,das ArschlocH!!!
      Und wenn ein Unternehmen die Gesetze brechen muß um über die Runden zu kommen,dann ist sowieso bald Insolvenzen Schlag auf Schlag!!! :D :D
    • Original von trucker554
      @Trucker554, mit deinen Aussagen qualifiziert du dich immer mehr
      Kann schon sein,wenn ich einen umniete überladen gehst du auch nicht für mich in den Knast!
      Dann war auf alles einmal meine Schuld! Kennen wir alles!! :D
      Solange wie es gut geht ,Super!Wenns schief geht,das xxxxxxxxxxxxxxxxxx!!!
      Und wenn ein Unternehmen die Gesetze brechen muß um über die Runden zu kommen,dann ist sowieso bald Insolvenzen Schlag auf Schlag!!! :D :D


      jetzt spiele ich mal zarrion!!!!

      Vor Tagen hatte ich noch gedacht du hättest Ahnung, aber mit obiger Aussage
      hast wieder mal unter Beweis gestellt das du echt keine Ahnung hast!!!!

      Jeder LKW in der EU die seit Jahren neu zugelassen wird (5Achser) ist auf 45 tons ausgelegt.

      Italien hat mit 5 Achsen 45 to gesamt, Holland mit 6 Achsen 50 to gesamt keine Schwertransporter.

      Ich würde wetten du schreibt am 3 Oktober noch Bewerbungen.

      Habe eben mal in Transportbranche geschaut seit einem Jahr, es sind immer die selben die Arbeit suchen, muss doch ein Grund haben!!!!!! :P :P :P
    • eder LKW in der EU die seit Jahren neu zugelassen wird (5Achser) ist auf 45 tons ausgelegt.
      Dann zeige mir bitte in der Straßenverkehrsordnung wo das zulässige Gesamtgewicht für auf 45 tons hochgesetzt wurde.
      Das die Fahrzeuge höher ausgelegt sind weiß ich selber!! :evil: :evil:
      Also bitte,ich warte !!!! : :P :P
      Habe eben mal in Transportbranche geschaut seit einem Jahr, es sind immer die selben die Arbeit suchen, muss doch ein Grund haben!!!!!!
      Und komischerweise immer die selben Unternehmer,die Stellen anbieten,sind bestimmt die wo mit 45tons in D rumzuckeln! :rolleyes:
      Und dann 3 .10. ist eh FeiertaG!!!! :D :D :D