Hallo zusammen,
mich quält schon lange ein Thema.
Ich bin Disponent bei einer mittelständigen Spedition, und kümmere mich hier um die Beladungen der Fahrzeuge. Nun ist es so, dass wie wir alle wissen
Rückladungsmöglichkeiten teilweise äußerst beschränkt sind, so dass ich nach
mündlicher Absprache mit dem Geschäftsführer wissentlich auch Ladungen annehme, die das Fahrzeug bis zu 3 t( bei 40 t Gesamtgewicht) überladen.
Natürlich werden die Fahrer nicht gezwungen von uns die Ladung aufzunehmen, denn Sicherheit geht vor. Allerdings herrscht bei allen der freundliche aber dennoch vorhandene indirekte Druck der Geschäftsleitung die Fahrzeuge auf Umsatz zu bringen.
Meine Frage hierzu lautet:
Inwiefern wird man als Disponent haftbar gehalten, insofern ein Verstoß zu einem Unfall führt?
Gibt es Paragraphen oder Urteile die diese Aussage belegen?
Und wie kann ich mich dagegen schützen, damit ich nicht haftbar gemacht werde.
Wäre super, wenn man mir hierzu helfen könnte.
Vielen Dank und einen angenehmen Start ins neue Jahr.
mich quält schon lange ein Thema.
Ich bin Disponent bei einer mittelständigen Spedition, und kümmere mich hier um die Beladungen der Fahrzeuge. Nun ist es so, dass wie wir alle wissen
Rückladungsmöglichkeiten teilweise äußerst beschränkt sind, so dass ich nach
mündlicher Absprache mit dem Geschäftsführer wissentlich auch Ladungen annehme, die das Fahrzeug bis zu 3 t( bei 40 t Gesamtgewicht) überladen.
Natürlich werden die Fahrer nicht gezwungen von uns die Ladung aufzunehmen, denn Sicherheit geht vor. Allerdings herrscht bei allen der freundliche aber dennoch vorhandene indirekte Druck der Geschäftsleitung die Fahrzeuge auf Umsatz zu bringen.
Meine Frage hierzu lautet:
Inwiefern wird man als Disponent haftbar gehalten, insofern ein Verstoß zu einem Unfall führt?
Gibt es Paragraphen oder Urteile die diese Aussage belegen?
Und wie kann ich mich dagegen schützen, damit ich nicht haftbar gemacht werde.
Wäre super, wenn man mir hierzu helfen könnte.
Vielen Dank und einen angenehmen Start ins neue Jahr.