Hallo zusammen, ich hab da mal eine Frage bezüglich der Haftung bei Sammelgutverkehr.
Und zwar steht in meinem Buch, dass die Beförderungstätigkeit mit dem Zusammenstellen beginnt und mit dem Verteilen endet.
Meine Frage ist jetzt, haftet man also bereits bei der Zusammenstellung nach HGB?
Ich bin da etwas verwirrt, da wir in der Schule gelernt haben, dass man während des Umschlags u.a. nach ADSp haftet.
Und zwar steht in meinem Buch, dass die Beförderungstätigkeit mit dem Zusammenstellen beginnt und mit dem Verteilen endet.
Meine Frage ist jetzt, haftet man also bereits bei der Zusammenstellung nach HGB?
Ich bin da etwas verwirrt, da wir in der Schule gelernt haben, dass man während des Umschlags u.a. nach ADSp haftet.