Hallo,
habe neues Problemthema, was für ein Dienstag.
Wir haben einen Spediteur beauftrag im Frankreich 8 Kartons für Richtung Oldenburg zu laden.
Von den 8 Kartons kam nur eins beschädigt an, wir haben nur vom Absender einen Beleg das der Spediteur die 8 Kartons erhalten hat.
Unserem Kunden ist ein großer Schaden entstanden i.H.v 3000,- €.
Wir haben dem Spediteur für den Verlust voll Haftbar gehalten.
Nun deren Antwort:
Ihre Schadensmeldung, dass 7 Kartons gefehlt hätten, kann den Belegen nicht entnommen werden. Es wurde lediglich die Beschädigung vermerkt.
Die Anzahl der übernommenen Kartons sowie ihr Inhalt ist nicht nachzuvollziehen.
Unabhängig davon greift eine Haftungsbeschränkung. Wir arbeiten auf Grundlage der ADSp. Eine Haftung ist auf 5,-€/kg begrenzt. Auch wenn man CMR zugrundeliegen würde, dann Tag der Versendung am 23.03.09 iHv. 1,11575 massgebend.
Eine höhere Haftung bestht aufgrund der abschließenden gesetzlichen Haftungsgrenze u. mangels einer von Ihnen eingedeckten Transportversicherung nciht. Im Interesse einer zügigen und einvernehmlichen Lösung eine Kulanz Zahlung iHv. 697,- € anbieten.
Habt Ihr eine Idee, denn meine Meinung nach greift hier eindeutig CMR da im Ausland geladen wurde, u. wie soll der Kunde eine Abschreibung machen, wenn die Ware nie bei ihm angekommen ist?
Vielleicht habt Ihr Idee wie ich dieses Schreiben zerschmettern kann.
Für Eure Unterstützung schon mal vielen vielen Dank,
lizet
habe neues Problemthema, was für ein Dienstag.
Wir haben einen Spediteur beauftrag im Frankreich 8 Kartons für Richtung Oldenburg zu laden.
Von den 8 Kartons kam nur eins beschädigt an, wir haben nur vom Absender einen Beleg das der Spediteur die 8 Kartons erhalten hat.
Unserem Kunden ist ein großer Schaden entstanden i.H.v 3000,- €.
Wir haben dem Spediteur für den Verlust voll Haftbar gehalten.
Nun deren Antwort:
Ihre Schadensmeldung, dass 7 Kartons gefehlt hätten, kann den Belegen nicht entnommen werden. Es wurde lediglich die Beschädigung vermerkt.
Die Anzahl der übernommenen Kartons sowie ihr Inhalt ist nicht nachzuvollziehen.
Unabhängig davon greift eine Haftungsbeschränkung. Wir arbeiten auf Grundlage der ADSp. Eine Haftung ist auf 5,-€/kg begrenzt. Auch wenn man CMR zugrundeliegen würde, dann Tag der Versendung am 23.03.09 iHv. 1,11575 massgebend.
Eine höhere Haftung bestht aufgrund der abschließenden gesetzlichen Haftungsgrenze u. mangels einer von Ihnen eingedeckten Transportversicherung nciht. Im Interesse einer zügigen und einvernehmlichen Lösung eine Kulanz Zahlung iHv. 697,- € anbieten.
Habt Ihr eine Idee, denn meine Meinung nach greift hier eindeutig CMR da im Ausland geladen wurde, u. wie soll der Kunde eine Abschreibung machen, wenn die Ware nie bei ihm angekommen ist?
Vielleicht habt Ihr Idee wie ich dieses Schreiben zerschmettern kann.
Für Eure Unterstützung schon mal vielen vielen Dank,
lizet