Haftung Multimodaler Transpot

    • Haftung Multimodaler Transpot

      Wir haben unter Kollegen eine Streifrage.

      Folgendes:


      Unsere ,,Spedition Schule OHG" soll 18 gleichartige Paletten, Gesamtgewicht: 18.000 Kilogramm, Gesamtwert: 45.000 Euro, von Stuttgart ach Birmingham beförder. Als Festfreis sind 1500 Euro vereinbart. Auf der Fähre Calais-Dover rammt ein niederländischer Frachtführer unseren LKW und die Güter von zwei der geladenen Paletten erleiden Totalschaden.

      Wir gehen davon aus, 1SZR ist 1,20 Euro

      Wie haben wir denn jetzt zu haften?
    • RE: Haftung Multimodaler Transpot

      Hallo Spediteuse (aus dem Cargoforum?) und herzlich willkommen hier,

      Da haftet doch der Holländer bzw. seine Autohaftpflicht, schließlich war er ja schuld, oder?
      Frag am besten mal per PN unseren Forumsversicherungsfritzen :D Fabian Ude, der weiß es wohl genau.

      Gruß Andreas

      PS: Als ich im Cargoforum auf einen Thread von dir(?) geantwortet habe, mußte mich "Frankenstein" gleich abwatschen, weil er meine Antwort nicht richtig verstanden hat. Ist das da so üblich? ?(
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • einfache Antwort:

      gem. CMR haftet ihr mit max. 8,33 SZR pro kg gegenüber Eurem Kunden...macht also bei 2000kg rechnerisch einen Wert von ca. € 20.000.
      Da jedoch jede Pal. nur einen Warenwert von € 2.500 hat, kann er auch nur diesen Wert (also € 5.000 gesamt) geltend machen, für die er Euch in Regreß nehmen wird. Evtl. weitere Folgeschäden muss eine eigene Transportversicherung abdecken (wenn er eine hat)...ansonsten muss er die beim Schadenverursacher (also NL-Frachtführer) geltend machen.

      Der Schadenverursacher haftet Euch gegenüber mit seiner Haftpflichtversicherung sowohl mit dem Kfz- wie auch dem Ladungsschaden.

      Deutlich schlechter wärt ihr dran, wenn das gesamte Schiff auf der Überfahrt untergehen würde....
    • Hallo an die Gemeinde,

      Meine Ferndiagnose ohne genauen Kenntnisstand:

      Haftung auf Basis der CMR (8,33 SZR), wobei der Schadenverursacher (LKW) voll für den Schaden aufkommen sollte/müsste.

      Also erstmal den Schaden der eigenen Verkehrshaftungsversicherung melden und dann alles weitere besprechen.

      Gruss an alle - liege zur Zeit mit Bandscheibenvorfall im Bett
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • Original von fabian ude

      Gruss an alle - liege zur Zeit mit Bandscheibenvorfall im Bett



      Hallo Fabian,

      Autsch! Das tut weh. Ich kenn' das nur zu gut. ;(

      Alles nimmt ein gutes Ende für den, der warten kann.

      In diesem Sinne....Beste Genesungswünsche

      Gruß
      Florian
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Totalverlust

      Hallo,

      Wie ist das wenn ein Totalverlust eintritt. Muss dann nur der Warenwert ersetzt werden oder nicht auch die Transportkosten ?

      Also angenommen der Warenwert einer Palette ist 100Eurs und die Transportkosten ebenfalls 100Eurs. Die Palette erleidet einen Totalschaden. Dann ist ja ein Gesamtschaden von 200Eurs eingetreten, da dann ja nicht nur für 100Eurs eine neue Palette bereit gestellt werden muss, sondern auch wieder 100Eurs Transportkosten anfallen

      Peter