Haftung für nachträgliche Ablehnung einer Beförderung

    • Haftung für nachträgliche Ablehnung einer Beförderung

      Folgender Fall:
      Ich habe mit einem großen weltweit operierenden Logistikdienstleister die Beförderung einer Gefahrgut-Sendung per Luft nach Russland vereinbart. Der Transport sollte Haus-Haus erfolgen. Die Einbuchung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des DL über eine spezielle Software. Es existiert ein Frachtbrief (Manifest), der bei der Abholung auch vom Dienstleister (=Frachtführer) unerzeichnet wurde.
      Die Sendung wurde demnach ohne Vorbehalte des Dienstleisters übernommen und das Routing akzeptiert. Es wurden keine Einschränkungen bezüglich des Gefahrgutes gemacht.

      Einen Tag später erhalte ich einen Anruf, dass dieser Dienstleister kein Gefahrgut nach Russland versendet. Ich erhielt nur die Option Rücktransport der Sendung. Es wurden seitens des Dienstleisters keine Bemühungen unternommen, ein alternatives Routing über einen anderen Frachtführer anzubieten. Die Software wäre bei diesem speziellen Fall mit Mängeln behaftet, da sie die Sendung nicht abgelehnt hat.

      Schlußendlich habe ich die Organiation des neuen Routings übernommen, was mir Mehrkosten in fast vierstelliger Höhe eingebracht hat.

      Wie kann ich den Dienstleister/Frachtführer für einen nachräglich abgelehnten Beförderungsvertrag haftbar machen und welche Vorgaben gibt es? Ich kann mich nicht erinnern, dass das HGB diesen Fall abdeckt bzw. dass es so etwas schon einmal gegeben hat!

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    • Hi, so ist das wenn man mit globalen Alleskönnern arbeitet...

      Nach vorliegenmder ADSP Thema Annahme:

      3.6 "Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die nach Ziffer 3.3 bis 3.5 gemachten Angeben nachzuprüfen oder zu ergänzen

      Kommentar in dern Ausführungen "... der Spediteur unterliegt keinem Annahmezwang"

      Das bedeutet, das mit Beginn des Haupttransportes der Auftrag angenommen ist, nicht aber mit beginn des Vortransportes.

      Sollte eine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegen so würde ich die ob des Gefahrgutes in Zweifel ziehen.

      By the way: warum kann man nach Russland kein Gefahrgut befördern?

      Unsere Kunden haben sich so zu verhalten:

      1. Kopie Gefahrgutzertifikat
      2. Zielwunsch

      3. Antwort seitens Spediteur binnen 2-3 Stunden mit Fixpreis.

      Liegt 1 nicht vor oder Verpackung muss noch vorgenommen werden wird sich schnell entscheiden was ein "Logistikdienstleister" kann.


      Cheers,

      jimtonicdry
    • Ich nutze diesen "globalen Alleskönner", weil es bis jetzt nie Probleme gab, die Laufzeiten deutlich kürzer als bei inländischen Logistik-DL sind und sich die Frachten ebenfalls deutlich günstiger im Vergleich zu anderen Anfragen verhalten.

      Shipper's und sämtliche Dokumente gehen vorab zur Prüfung raus, bevor die Sendung vom DL überhaupt angenommen wird. Genau das macht mich ja so wütend!

      Der DL beruft sich glaube ich nicht auf die AdSP, aber irgend so n Scheiß wird er in seine "Terms Of Use" schon rein gekritzelt haben. Ich check das gerade...