Moin Moin,
ich würde einmal gerne einen Sachverhalt schildern und frage mich, wer rechtlich die Haftung für den Schaden übernehmen muss.
Sachverhalt:
Spediteur XY hat ohne Umschlag Waren direkt zum Kunden geliefert. (Kraftfahrer agierte als Erfüllungsgehilfe bei der Beladung) Beim Empfänger wurde festgestellt, dass ein Teil der Ware beschädigt ist.
Dies wurde dem Auftraggeber gemeldet und der Spedition XY wurde die Verfügung erteilt, die beschädigten Kartons zum Auftraggeber zurückzuführen. (Info war, dass die beschädigten Kartons wieder zum Lager der Spedition XY gegangen sind)
Spedition XY möchte für den Schaden keine Haftung übernehmen mit der Begründung, dass der Schaden nur während der Be- oder Entladung entstanden sein kann.
Anschließend hat sich herausgestellt, dass die beschädigten Kartons beim Empfänger vor Ort entsorgt wurden. Dies wurde schriftlich auf dem Abliefernachweis vermerkt, wo der Kraftfahrer unterschrieben hat.
Der Empfänger sagt, dass der Kraftfahrer die Kartons nicht mitnehmen wollte und die Spedition XY, dass der Empfänger die Kartons einfach entsorgt hat.
Nun stellt sich für mich die Frage, wer die Haftung für die entsorgten Kartons übernehmen muss.
Ist der Spediteur verpflichtet die beschädigten Kartons wieder mitzunehmen? Oder haftet am Ende der Kunde, weil die beschädigte Ware beim Kunden vor Ort vernichtet wurde? Oder bleibt der Auftraggeber auf den Kosten sitzen?
Über eine Antwort und eine rechtliche Begründung wäre ich sehr dankbar.
Danke & VG
ich würde einmal gerne einen Sachverhalt schildern und frage mich, wer rechtlich die Haftung für den Schaden übernehmen muss.
Sachverhalt:
Spediteur XY hat ohne Umschlag Waren direkt zum Kunden geliefert. (Kraftfahrer agierte als Erfüllungsgehilfe bei der Beladung) Beim Empfänger wurde festgestellt, dass ein Teil der Ware beschädigt ist.
Dies wurde dem Auftraggeber gemeldet und der Spedition XY wurde die Verfügung erteilt, die beschädigten Kartons zum Auftraggeber zurückzuführen. (Info war, dass die beschädigten Kartons wieder zum Lager der Spedition XY gegangen sind)
Spedition XY möchte für den Schaden keine Haftung übernehmen mit der Begründung, dass der Schaden nur während der Be- oder Entladung entstanden sein kann.
Anschließend hat sich herausgestellt, dass die beschädigten Kartons beim Empfänger vor Ort entsorgt wurden. Dies wurde schriftlich auf dem Abliefernachweis vermerkt, wo der Kraftfahrer unterschrieben hat.
Der Empfänger sagt, dass der Kraftfahrer die Kartons nicht mitnehmen wollte und die Spedition XY, dass der Empfänger die Kartons einfach entsorgt hat.
Nun stellt sich für mich die Frage, wer die Haftung für die entsorgten Kartons übernehmen muss.
Ist der Spediteur verpflichtet die beschädigten Kartons wieder mitzunehmen? Oder haftet am Ende der Kunde, weil die beschädigte Ware beim Kunden vor Ort vernichtet wurde? Oder bleibt der Auftraggeber auf den Kosten sitzen?
Über eine Antwort und eine rechtliche Begründung wäre ich sehr dankbar.
Danke & VG