Haftung beim Entladen im Wareneingang

    • Haftung beim Entladen im Wareneingang

      Hallo,

      Wie verhält sich die Haftung bei der Entladung im Wareneingang?

      Wer haftet bei etwaigen Schäden (Personen / Ware) auf Grund Entladung.
      Empfänger, Absender oder Frachtführer
      Wie kann man sich hier absichern, außer über Incoterms mit Lieferung „Frei Haus inkl. Entladen“

      Welche Vorschriften, Gesetze greifen hier?

      Vielen Dank für Ihre Antworten
    • RE: Haftung beim Entladen im Wareneingang

      Original von log_rookie
      Hallo,

      Wie verhält sich die Haftung bei der Entladung im Wareneingang?

      Wer haftet bei etwaigen Schäden (Personen / Ware) auf Grund Entladung.
      Empfänger, Absender oder Frachtführer
      Wie kann man sich hier absichern, außer über Incoterms mit Lieferung „Frei Haus inkl. Entladen“

      Welche Vorschriften, Gesetze greifen hier?

      Vielen Dank für Ihre Antworten


      Hallo, Personenschaden haftet die Betriebshaftpflicht des Frachführers.

      Jetzt gehen die strittigen Fragen los. Drückt der Discounter dem Fahrer ein
      Hubwagen in die Hand und der Fahrer macht ein Schaden an der Palette normal
      der Discounter. Es ist ein stillschweigender Arbeitsvertrag ohne Lohnzahlung zustande gekommen. AAABER in der Regel hat der Absender frei Halle verkauft
      dem Erstspedi dieses auch gezahlt. Dieser schließt mit dem Frachtführer keinen Vertrag ab???? Google mal ist von Rechtsanwälten so manches geschrieben.

      Wenn uns einer eine Ladung anbietet frage ich immer wer entlädt, natürlich der
      Fahrer, steck die Ladung an Hut. Das Problem ist, es hat keiner einen Arsch in der Hose
      den Herren Discounter und Verlader entgegen zu treten und Fachverbände
      beschäftigen lieber mit anderen Europäische Verbänden die als Verbrecher hin zu stellen wenn
      in Frankreich oder Italien die Frachtführer streiken.
    • relativ einfach:

      wenn ein Empfänger den Fahrer anweist, zu entladen, haftet dieser als Erfülungsgehilfe des Empfängers, d.h. im Schadensfall (egal ob Ware oder Personen) haftet der Empfänger in vollem Umfang!
      Ausnahme: grob fahrlässig oderabsichtlich verursachter Schaden (q.e.d.)

      wenn ein Fahrer freiwillig bei der Entladung mithilft, haftet er jedoch selbst bei allen Schäden!
    • Es ist auch eine Sache wie es auf dem Ablieferbeleg dann hinterher ausschaut.

      Die Discounter drehen es üblicherweise dann so das es aussieht als hätte der Schaden bereits vor der Entladung vorgelegen.

      genau genommen müsste man sich die Quittung vor der Entladung geben lassen. Bei einer einzelnen Palette ist das möglich, bei einer kompletten ladung eher weniger.

      Steht am ende dann auf dem Ablieferbeleg "15 kt bruch" ist es dem Discounter schwer nachzuweisen wer den Schaden verursacht hat.
      Hab ich mir vor der Entladung eine Quittung geben lassen und der Discounter will im nachhinein noch einen vermerk machen sollte man die verweigern wenn der Schaden bei der Entladung entstanden ist.

      Sowas kann aber zu ganz üblen Problemen mit dem Discounter führen und was schon bis zum Hausverbot geführt hat !
      Das bedeutet aber noch lange nicht das es rechtens ist !
    • Original von Ingoo
      Es ist auch eine Sache wie es auf dem Ablieferbeleg dann hinterher ausschaut.

      Die Discounter drehen es üblicherweise dann so das es aussieht als hätte der Schaden bereits vor der Entladung vorgelegen.

      genau genommen müsste man sich die Quittung vor der Entladung geben lassen. Bei einer einzelnen Palette ist das möglich, bei einer kompletten ladung eher weniger.

      Bei welchem Discounter ist sowas möglich?

      Steht am ende dann auf dem Ablieferbeleg "15 kt bruch" ist es dem Discounter schwer nachzuweisen wer den Schaden verursacht hat.
      Hab ich mir vor der Entladung eine Quittung geben lassen und der Discounter will im nachhinein noch einen vermerk machen sollte man die verweigern wenn der Schaden bei der Entladung entstanden ist.

      Bei Bruch den Umfang des Schadens genau spezifizieren...üblicherweise ist das meist ein Verladeschaden beim Absender

      Sowas kann aber zu ganz üblen Problemen mit dem Discounter führen und was schon bis zum Hausverbot geführt hat !
      Das bedeutet aber noch lange nicht das es rechtens ist !


      Man darf beim Discounter nur nicht klein beigeben, wenn man als schwacher Fahrer im Recht ist. Was interessiert mich Hausverbot etc, wenn ich selbst bezahlen soll? Nichts...da hilft nur eines:
      Abteilungsleiter holen lassen, Sachlage klären lassen (auch wenn es Zeit und Nerven kostet). Wenn keine Einigung erzielt wird und es zum Stréit kommt, hilft oft der Hinweis auf BG, BAG und Gewerbeaufsicht Wunder. Zu verlieren hast du dann eh nichts mehr. LKW bleibt solange an Rampe stehen...egal was kommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • Be- und Entladeschäden

      Hallo an alle,

      per Gesetz ist der Absender oder Empfänger zum Be-/Entladen verpflichtet (soweit die Theorie).

      Wenn Be-/Entladen Gegenstand des Frachtvertrages sind, haftet der Unternehmer.

      Muss man es machen (so die Praxis) und beschädigt die Ware verlangt der Versender/Empfänger, dass Ihr/Sie den Schaden bezahlt! Und da Ihr/Sie nur kleine Würste (nicht böse sein!) gegenüber den Grossen seid, zieht man es Euch von der Fracht ab. Fertig.

      Aus diesem Grunde kann man bei uns das Be- und Entladerisiko mitversichern. Kostet zwar eine Kleinigkeit, jedoch gibt es keinen Stress im Schadenfall. Wenn man dann noch die Betriebshaftpflicht bei uns hat, sind sogar Schäden aus der Benutzung fremder Stapler mitversichert (z.B. Personenschäden, Gebäudeschäden und Staplerschäden).

      Wer Fragen dazu hat soll sich einfach bei mir melden.

      Schönes Wochenende an alle.

      Ich muss morgen den Flur neu streichen (weil die neue Farbe viel viel schöner sein soll (sagt meine Frau))
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • Hallo Herr Ude,

      interessantes Angebot, aber...

      in kaum einem Fernverkehrs-Frachtvertrag wird wohl Be-/Entladung durch den Fahrer separat aufgeführt werden, da gesetzeswidrig! Es sei denn, es wird ausdrücklich die Anmietung von Fremdfachkräften verlangt (z.B. bei Entladung von lose gepackter Ware und Aufpalettieren beim Discounter).

      Typischer Schadensfall beim Entladen: Umkippen der Pal. auf dem Hubwagen/Ameise: solange kein Vorsatz, ist Haftung klar.Und da habe ich schon mehr wie einmal einen unberechtigten Frachtabzug erfolgreich wieder eingeklagt.
      Und wenn sich ein Empfänger ganz blöd anstellt, dann erfolgt der Griff zum Handy...da habe ich keine Berührungsängste. Wer dann noch bei den Kundenbeziehungen flexibel ist, hat nichts zu befürchten.

      Somit benötige ich eigentlich auch keine separate Belade-/Entladeversicherung
      (nur meine persönliche Meinung). Warum soll ein TU für ein Risiko bezahlen, das er nicht zu verantworten hat?
    • Theorie und Praxis

      Hallo,

      natürlich sagt die Theorie und das Gesetz keine Haftung (in der Regel), aber die Praxis ist doch ganz anders. Da werden sodann Frachten mit Schäden verrechnet (verboten) und was nutzt es einem im Recht zu sein?

      Redet mal mit Euren Versicherern/Maklern was ein Einschluss kosten würde.

      Gruss und schönen Sonntag
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de