Güterverkehr

    • Güterverkehr

      Hallo ich habe mal eine Frage:

      Mein Schwiegervater hat sich im Aug. 2008 selbständig gemacht, er fährt für mehrere Auftraggeber Druckerpapier abholen und sonstige Papiersorten die nicht gefährlich eingestuft werden.
      Wir hatten damals an alles gedacht, fast an alles bis auf eine wichtige Sache: Die fahrten fallen unter Güterverkehr und sind Lizenspflichtig. Eine Transporthaftpflicht haben wir unsere Steuern zahlen wir auch brav, aber diese Lizens haben wir nicht. Augefallen ist es bei einer Polizeikontrolle, die haben uns darauf aufmersam gemacht, und ein paar Wochen später bekamen wir ein schreiben bzgl. nicht gemeldeter Güterverkehr. Gut jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen, es war keine böse Absicht und wir wollen das klären und weiter arbeiten.
      Meine Frage ist, geht es das ich (Schwiegersohn) Angestellter des Unternehmen die Prüfung bei der IHK nachträglich mache, obwohl wir die ganze Zeit ohne gefahren sind?

      Ich wollte morgen dort mal anrufen und die Hosen runter lassen. Allerdings ist die Stimmung nicht besonders Top und über eine Info wäre ich dankbar.
    • Servas Wladimir oder Vitali :D

      wäre interessant zu wissen, mit welchen Fahrzeugen ihr rumkurvt.
      Bei Lkw´s über 3,5 to zGG oder Lkw mit Anhänger braucht ihr eine EU-Lizenz oder die Erlaubnis nach GüKG.

      Zu deiner Frage: Natürlich kannst du als Angestellter die Prüfung machen. Du musst dann halt als Geschäftsführer angestellt werden.
      Ob ihr die Lizenz dann aber auch bekommt, liegt im Ermessen der zuständigen Verkehrsbehörde.
      Manche sehen es gar nicht gerne, wenn "schwarz" gefahren wurde und andere drücken schon mal ein Auge zu.

      Eine Frage zum Schluß. Wie kann man eigentlich solch einen wesentlichen Teil vor der Firmengründung übersehen?
    • Original von T.T.P.
      Servas Wladimir oder Vitali :D

      wäre interessant zu wissen, mit welchen Fahrzeugen ihr rumkurvt.
      Bei Lkw´s über 3,5 to zGG oder Lkw mit Anhänger braucht ihr eine EU-Lizenz oder die Erlaubnis nach GüKG.

      Zu deiner Frage: Natürlich kannst du als Angestellter die Prüfung machen. Du musst dann halt als Geschäftsführer angestellt werden.
      Ob ihr die Lizenz dann aber auch bekommt, liegt im Ermessen der zuständigen Verkehrsbehörde.
      Manche sehen es gar nicht gerne, wenn "schwarz" gefahren wurde und andere drücken schon mal ein Auge zu.

      Eine Frage zum Schluß. Wie kann man eigentlich solch einen wesentlichen Teil vor der Firmengründung übersehen?


      Es ist ein 7,5 Tonner.
      Ich bin schon am überlegen ob ich die Firma dicht mache und sie selber gründe, dann mit der passenden Lizens. Weil es ist eine einzel Unternehmung, da gibt es halt so keinen Geschäftsführer.
      Wie kann man so einen Teil übersehen? Ganz einfach wenn jemand 31 Jahre in dieser Branche fährt und sich nie gedanken darüber gemacht hat, was es für Auflagen gibt. Es gibt halt Angestellte, die denken halt nur von hier bis zur nächtens Ecke. Ich komme nicht aus diesem Bereich (Buchhalter) und muss ehrlich sagen ohne mich würde es das Unternehmen heute gar nicht geben. Bank/Finanzen/Steuer/Lohn das läuft alles über mich, nur den Namen vergibt jemand anders.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von klitschko99 ()

    • Jo, probieren geht über studieren.
      Rede ganz offen und ehrlich mit dem Amt.

      Gehen tut es. Als ich damals den Lehrgang gemacht habe, war auch einer dabei, der schon jahrelang ohne Lizenz gefahren ist.
      Er bekam halt eine saftige Strafe und die Auflage, dass er bis zu einem bestimmten Termin die Prüfung haben muß.

      Aber wie bereits erwähnt, hier bist du auf die "Gnädigkeit" des Amtes angewiesen.
    • Original von T.T.P.
      Jo, probieren geht über studieren.
      Rede ganz offen und ehrlich mit dem Amt.

      Gehen tut es. Als ich damals den Lehrgang gemacht habe, war auch einer dabei, der schon jahrelang ohne Lizenz gefahren ist.
      Er bekam halt eine saftige Strafe und die Auflage, dass er bis zu einem bestimmten Termin die Prüfung haben muß.

      Aber wie bereits erwähnt, hier bist du auf die "Gnädigkeit" des Amtes angewiesen.


      Danke für deine Hilfe!

      Wie lange braucht man realistisch, bis man sich für die Prüfung vorbereitet hat. Ich habe mir schon mal ein Lehrgänge rausgesucht da spricht man 3 x die Woche über 5 Wochen. ???
      Liegt ja an jedem selbst, aber ich weiß ehrlich gar nicht wie ich die Prüfung bewerten muss, oder besser einordnen.
    • Wie lange braucht man realistisch, bis man sich für die Prüfung vorbereitet hat


      Nun ja, das kommt ganz auf dich an.
      Von den Teilzeitlehrgängen halte ich nicht viel.
      Ich habe damals einen Vollzeitkurs besucht.
      Kann ich nur empfehlen.
      Anschließend habe ich 3 Monate gebüffelt und dann die Prüfung abgelegt.

      Theoretisch brauchst du überhaupt keinen Lehrgang. Kannst dir die Unterlagen selber besorgen und gleich die Prüfung machen.
      Würde ich aber eher nicht empfehlen.
    • Original von T.T.P.
      Wie lange braucht man realistisch, bis man sich für die Prüfung vorbereitet hat


      Nun ja, das kommt ganz auf dich an.
      Von den Teilzeitlehrgängen halte ich nicht viel.
      Ich habe damals einen Vollzeitkurs besucht.
      Kann ich nur empfehlen.
      Anschließend habe ich 3 Monate gebüffelt und dann die Prüfung abgelegt.

      Theoretisch brauchst du überhaupt keinen Lehrgang. Kannst dir die Unterlagen selber besorgen und gleich die Prüfung machen.
      Würde ich aber eher nicht empfehlen.


      Ein Vollzeitkurs ist umöglich weil ich das nur Nebenberuflich mache, ich Leite eine Debitorenbuchhaltung und bin dort recht gut ausgelastet.

      Entscheident ist ja auch die Frage ob das Amt uns solange weiter fahren lässt, vorraus gesetzt die anderen Unterlagen stimmen, was aber der Fall ist. Weil wenn jetzt stillstand ist könnnen wir den Laden dicht machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von klitschko99 ()

    • Ein Vollzeitkurs ist umöglich weil ich das nur Nebenberuflich mache, ich Leite eine Debitorenbuchhaltung und bin dort recht gut ausgelastet


      Du wirst doch sicherlich mal Urlaub haben? ;)
      Als ich damals den Kurs gemacht habe, war ich Fahrer im Angestelltenverhältnis. Hab mir 3 Wochen Urlaub genommen und den Lehrgang besucht.

      Entscheident ist ja auch die Frage ob das Amt uns solange weiter fahren lässt


      Das gilt es nun in einem Gespräch mit dem Amt in Erfahrung zu bringen.
      Zur Not müßt ihr jemanden proforma einstellen, der die Prüfung hat.
      Aber wie gesagt, werdet wenn möglich persönlich vorstellig beim Amt.
      Dort sind zwar Beamte, jedoch kann man mit einigen davon auch vernünftig reden ;)